2. Senat des Bundesverfassungsgericht behandelt Verfassungsklage von Kristina Hänel, Gießener Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Verfassungsklage von Abtreiberin Kristina Hänel gegen den § 219a StGB bestätigt. Der 2. SenatWeiterlesen
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