Jeder Mensch hat eine inhärente Würde und das Recht auf Leben.
Das Menschenrecht auf Leben ist das vorrangigste Rechtsgut eines jeden Menschen, sei er geboren oder noch nicht geboren.
Menschenrecht auf Leben für Alle betrifft ALLE!
Es gibt aber kein Menschenrecht auf andere Organe.
Deshalb ist es erfreulich, daß der deutsche Bundestag am 16. Januar 2020 den Gesetzesvorschlag des „C“DU-Politikers Jens Spahn zur „Doppelten Widerspruchsregelung“ abgelehnt hat. Wenn nicht, wären in Zukunft alle Personen, die sich in Deutschland aufhalten, automatisch Organspender geworden, es sei denn, sie hätten dem widersprochen.
Hier wollte der Herr Gesundheitsminister mit einem neuen Gesetz die Bürger unter Druck setzen, sich als Organspender zu outen, obwohl es sich um einen sehr sensiblen und höchst persönlichen Bereich handelt.
Wollte Spahn die „deutschen Rückstände an Organen“ bei Eurotransplant International Foundation (kurz: Eurotransplant),eine 1969 gegründete Stiftung mit Sitz in Leiden, ausgleichen versuchen?
Doch, Gott sei Dank, ging der „Spahn-Poker“ nicht auf.
Es gibt offensichtlich doch noch Abgeordnete, die „sich nicht vorführen lassen“, die Problematik kennen und ihre Wähler vor den Gefahren der Organspende – Halbtot – Hirntot, – Ganztot – schützen wollten.
Organspender sind lebende Menschen.
Organspender sterben an der Explantation der Organe und sind danach wirklich GANZTOT !
Meine Organe gehören mir.
Deine Organe gehören Dir.
Niemand hat ein Recht auf meine Organe.
Niemand hat ein Recht auf Deine Organe.
Es gibt keinMenschenRecht auf Organe