Es gibt Ärzte, die ihre medizinische Tätigkeit gemäß dem „Hippokratischen Eid“ ausüben und dem Menschen, vor und nach der Geburt, zur Gesundung und zum Leben dienen.
Die Tötung eines Menschen, ob vor oder nach ihrer Geburt, widerspricht dem Ärztestand und kommt für sie unter keinen Umständen in Frage … eben „Ärzte für das Leben„!
Es gibt leider auch Mediziner, die sich dem „Hippokratischen Eid“ nicht verpflichtet fühlen und im Töten von Menschen, vor der Geburt durch „Abtreibung“ und/oder nach der Geburt durch „Euthanasie“ ein legitime „Behandlungsmöglichkeit“ sehen. Das ist fatal!
„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war.“
Die Tötung eines Menschen vor der Geburt ist in Deutschland „rechtswidrig“ und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft. Dies ist im § 218 StGB geregelt.
Mit Streichung der „§219a“ (Werbeverbot für die Tötung) öffnet der Staat die Möglichkeit, daß Tötungsmediziner (Abtreiber) ihr MORDSgeschäft straffrei bewerben können. Durch eine Begriffsverändung wird nun „werben“ als „informieren“ definiert … somit nicht mehr strafbar.
Mit Streichung des § 219a StGB werden wir umgehend erleben, daß die Tötungsmediziner wie Hyänen an die Oberfläche eilen … es wird ein wahrer Wettbewerbskampf der Abtreiber um das Töten von Kindern im Mutterleib geben, die skrupel- und gottlosesten von ihnen werden sich ausschließlich auf das Töten spezialisieren.
Mit den Stimmen der SPD, FDP, GRÜNE + LINKEN wurde am 24.6.2022 die Streichung des § 219a beschlossen
Natürlich werden die Tötungsmediziner nicht werben (nach der neuen Definition) …. sondern sie informieren nur, welche Tötungsmethode sie anwenden, in welcher netten Atmosphäre alles stattfindet, wie preisgünstig das Töten incl. Narkose ist und man sich auch „nachher“ „um SIE“ kümmern wird. Vielleicht sogar Vergünstigungen für nachfolgenden „Behandlungen“?
Wir blicken in eine Zukunft … eine Zukunft ohne Zukunft für Deutschland.
Wir haben uns entschlossen, die Tötungsmediziner aufzulisten, welche durch Bewerben ihrer Tötungstätigkeit (sie nennen es informieren) besonders auffallen wollen.
Dabei ist erschreckend, daß sich Städte, Gemeinden oder andere Einrichtungen zusätzlich eine Auflistung und somit eine kostenlose Bewerbung der Tötungsmediziner veröffentlichen. Diese Beihilfetäter werden ebenfalls hier gelistet.
Meiden Sie die aufgelisteten Mediziner und Einrichtungen des Todes !
Unterstützen Sie ausschließlich die Ärzte für das Leben !
Hier werden die „werbenden Tötungsmediziner“ aufgelistet.
(Die Liste wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und beansprucht keine Vollständigkeit. Von daher bitten wir Sie jeden Eintrag zu prüfen)
Was dürfen die Bürger von einem Staat, einem Bundesland oder einer Kommune erwarten,
wenn diese durch ihre Aktivitäten das Töten der ungeborenen Kinder,
das Töten unserer Zukunft, fördern und bewerben!