Luxemburg (ALfA). Die Regierung des Beneluxstaates Luxemburg will die „Tötung auf Verlangen“ sowie ärztlich assistierte Suizide künftig als „natürliche Tode“ klassifizieren. Das berichten verschiedene Medien. Den Berichten zufolge verabschiedete der Regierungsrat kürzlich einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser muss nun vom Parlament beraten werden.
Im März 2009 hatte Luxemburg die Tötung auf Verlangen und den ärztlich assistierten Suizid legalisiert. Mit der Einstufung als „natürliche Todesursache“ könnten Hinterbliebene künftig einfacher Anspruch auf die Auszahlungen von Lebensversicherungspolicen der Euthanasierten und Suizidenten gelten machen, heißt es zu Begründung.
(Quelle: Alfa-Newsletter)