Auch das Töten eines Menschen vor seiner Geburt ist ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht auf Leben.
Was nutzt einem Mensch das „Menschenrecht auf Leben“, wenn er vor seiner Geburt bereits getötet werden kann.
In Deutschland ist die Tötung von Kindern vor deren Geburt (wenigstens noch) rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft (§ 218 StGB)
Eine Werbung für die Tötung von Kindern vor deren Geburt ist den Medizinern nach § 219a StGB untersagt. Lediglich sachliche Informationen über dieses Thema hatte der Gesetzgeber erlaubt.
Am 29.03.2019 trat, nach vorausgegangenen heftigen öffentlichen Debatten, der neugefaßte § 219a in Kraft. Die große Koalition unter CDU/CSU und SPD hatten sich auf eine Änderung geeinigt. Demnach dürfen seit 1.4.2019 Abtreibungsmediziner auf ihrer Homepage mitteilen, daß sie Abtreibungen durchführen.
(Das wurde unter der alten Fassung des 219a StGB noch als Werbung eingestuft und war verboten)
Weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema und auch die Angabe, bis zu welcher Schwangerschaftswoche der Abtreibungsmediziner tötet, sind der Bundesärztekammer, der BZgA sowie den Beratungsstellen vorenthalten.
(Allgemeine Informationen zum Thema Abtreibung konnte der Abtreiber hingegen vor der Änderung veröffentlichen).
Im persönlichen Gespräch mit der abtreibungswilligen Mutter kann der Abtreiber vor dem Eingriff umfassend z.B. über Abtreibungsmethoden aufklären, aber auch weitere Einzelheiten über den genauen Ablauf einer Abtreibung mit deren möglichen Folgen.
… wir sehen das ja, ws wir „da“ herausholen.
Mit der neuen Regelung wurde gleichzeitig vereinbart, daß unter Federführung der Bundesärztekammer eine Liste von Medizinern veröffentlicht werden soll, die Abtreibungen durchführen.
Obwohl diese Listen bereits in den Beratungsstellen existieren und den abtreibungswilligen Frauen nach einer Beratung zur Verfügung gestellt werden, tat sich die Bundesärztekammer offensichtlich schwer mit der Umsetzung.
Es regt sich nun wieder einmal heftiger Widerstand gegen den geänderten 219a StGB. Auslöser ist, daß auf der noch im Aufbau veröffentlichten Abtreiberliste der Bundesärztekammer, die übrigens ständig aktualisiert werden soll, zunächst „nur“ etwa 90 Abtreibungsmediziner zu finden sind. Die Abtreibungsmediziner müssen einer öffentlichen Eintragung zustimmen … das braucht Zeit.
Die Abtreibungsbefürworter nehmen diesen Umstand zum Anlaß, wieder die entwas abgeflachte Kampagne gegen den 219a StGB neu zu beleben.
Forderung: Ersatzlose Streichung des §219a StGB
Somit best#nde die Möglichkeit der Abtreiber, für ihre Tödungsgeschäfte öffentlich zu werben zu werben (siehe z.B. Österreich).
Doch den „Pro Choicer“ geht es eigentlich nicht um den § 219a, sondern um die Abschaffung des 218 StGB, damit die Mutter uneingeschränktes Entscheidungsfreiheit über das Leben ihres Kindes hat und
der Abtreiber nicht nur straffrei für sein Tötungsgeschäft werben sondern
auch das Töten noch nicht geborener Kinder selbst legal und straffrei vorgenommen werden kann.
Barbarischer und menschenverachender geht nicht mehr!
Wenn man überlegt, um was es hier eigentlich geht und welche Forderungen überwiegend von linksorientierten Bürgern gestellt werden, kann man nur noch den Kopf schütteln
Wie ist das möglich, das gerade einmal 74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen, wieder Rufe für legales Töten laut werden und auch noch bei nicht wenigen Politikern Gehör und Unterstützung finden?
Wenn ein Staat das Töten von Menschen (geboren wie ungeboren) als rechtmäßig erlaubt, verläßt er den Weg der Menschlichkeit und wird zu einem gefährlichen Unrechtstaat.
Wohin „die Reise geht“ geht, können wir schon heute an der Äußerung der ehemaligen EU-IWF-Chefin Christine Legarde festmachen:
„Ältere Menschen leben zu lange und es ist ein Risiko für die Weltwirtschaft, etwas muss getan werden“.
Wenn Sie meinen, die Ideologie aus einer deutschen Epoche, die wir heute bewußt als Mahnung anprangern, sei überwunden …
… Sie werden hiermit eines Besseren belernt und brauchen nur
zuwarten … bis das Sie persönlich das erleben, was Sie sich heute nicht vorstellen mögen
Eine Chance bleibt, diese bevorstehenden Menschheitskatastrophe aufzuhalten:
Werden Sie aktiv und setzen Sie sich für die bedingungslose Einhaltung der Manschenrechte, vorrangig für das Menschenrecht auf Leben für ALLE (geborene wie ungeborene), ein!
Wenn sie nichts tun,
tun es andere,
aber anders,
als Sie es wollen !
74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen besteht wieder ernsthaft die Gefahr, daß das Töten von Menschen (z.Zt. „nur“ vor deren Geburt) legalisiert wird.
Mit Hilfe des Staates und unter Mitwirkung der „Ärzteschaft“ ist es seit dem 1.April 2019 dem Abtreibungsmediziner erlaubt, seine „Dienstleistung Töten nach 218“ öffentlich zu machen.
Eine Katastrophe!
Nachfolgend werden wir die „Abtreiber-Listen“ der einzelnen Länder aufgrund der Auflistung der Bundesärztekammer auch hier veröffentlichen. Da die Angaben direkt vom Abtreiber der Bundesärztekammer übermittelt werden, können Sie von der Wahrhaftigkeit ausgehen. Wir empfehlen trotzdem eine telef. Anfrage in der Praxis zu tätigen.
Wenn Sie, liebe Frau und Mutter, eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt bzw. eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen suchen,
dürfen Sie gerne die nachfolgenden Listen nutzen, um die Medizinerin oder den Mediziner bei Ihrer Auswahl auszuschließen, die am KINDERMORD im MUTTERLEIB (so nennen wir Abtreibung) mitwirken
Da diese öffentlich gestellten Listen auch Telefon-Nummern der Praxen sowie E-Mail-Adressen enthalten, macht es uns einfacher, Kontakt aufzunehmen, um an die Einhaltung der
Menschenrechte auf Leben für ALLE (geborene wie ungeborene)
zu erinnern.
Vergelt`s GOTT für Ihren Einsatz!
Das vorsätzliche „zu-Tode-bringen“ eines
unschuldigen und wehrlosen Menschen ist MORD,
ein verabscheuungswürdiges Verbrechen !
Die Argumente der Bekämpfer des Menschenrechts auf Leben für ALLE
( Geborene wie Ungeborene )
Vor der Geburt – heute (!) : Es sind noch keine Menschen
Nach der Geburt – morgen (?) : Es sind keine Menschen mehr
Wenn ein Mediziner der Mutter ihr Kind bis zur 14. SSW tötet,
warum soll dieser dann bei einer späten Kinderabtreibung (nach der 14. SSW), die in Deutschland als sog. „Med. Indikation“ ohne Zeitlimit möglich ist, Probleme haben?
Und warum soll ein solcher Mediziner bei der Setzung von Gift/Tötungsspritzen (Euthanasie) eine aktive Mitwirkung ablehnen?