Am 1. Dezember 2021 veröffentlichte „Der Standard“ ein Interview mit Massen-Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel aus Gießen.
Sie wird mit der Aussage zitiert, daß es ihr „nie um Werbung für Abtreibung“, sondern „nur um Information“ gegangen sei.
Doch das ist ganz eindeutig eine Lüge!
Mit Beginn ihrer Kampagne219a gegen das Lebensrecht der ungeborenen Kinder log Hänel, während der Kampagne log Hänel und sie lügt weiterhin, obwohl sie offensichtlich einen politischen Erfolg verbuchen kann:
Der § 219a, der das Bewerben der Tötung von Kindern vor deren Geburt verbietet, wird die neue linke Regierung abschaffen… so jedenfalls steht es im Koalitionsvertrag.
In Zukunft werden Tötungsmediziner ihre „Mordsgeschäfte“ öffentlich und ganz legal bewerben können … sodaß der Rubel noch mehr rollt!
Doch wie kam überhaupt die Medizinerin zu dem grausamen Job der Kindertötung nach 218?
Kristina Hänel-Groh war offensichtlich einmal verheiratet oder in einer Beziehung lebend … jedenfalls hat sie zwei Kinder geboren. Die Verbindung ging vermutlich in die Brüche (?) und Hänel mußte ihre beiden Kinder alleine durchbringen, was sicher früher wie heute eine echte Herausforderung für eine Alleinerziehende ist.
Bei „Pro Familia“ in Gießen erhielt sie eine geeignete Stelle … so konnte sie Beruf und Haushalt/Erziehung gut händeln.
Zunächst hat Hänel als Medizinerin Mütter in Notsituationen beraten und oder auch medizinisch versorgt … doch bestand nicht selten bei den hilfesuchenden Müttern auch der Wunsch zum Abtreiben des Kindes.
1990 wird das Familienplanungszentrum „Pro Familia“ , unter maßgeblichem Einsatz von Kristina Hänel, gegründet. Doch fand man keine Abtreibungsmediziner.
Hänel entschloß sich, daß „Abtreiben“ (die Tötung ungeborener Kinder) zu erlernen. Nach eigenen Aussagen geschah die „Ausbildung“ , die nicht schwierig gewesen sei, in Abtreibungskliniken in Holland.
So führte Hänel fortan etwa 20 Kinderabtreibungen in der Woche in der „Pro-Familia-Einrichtung“ – trotz heftiger Widerstände – durch.
Es ist schon mehr als verrückt, u.a. durch Töten von Kindern vor deren Geburt Geld zu verdienen, um so seine eigenen Kinder durchbringen zu können.
2001 eröffnete Hänel ihre eigene Praxis als Allgemeinmedizinerin in Gießen und führte dort die Schwangerschaftsabbrüche durch. Ihre Praxis hatte all die Jahre nicht so den Zulauf und Hänel hielt sich so recht und schlecht über Wasser.
Als Hänel im Jahre 2017, durch die medial aufgepuschten Gerichtsprozesse, über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt wurde, änderte sich vieles. Dafür sorgten die meist linken Medien durch kostenlose werbewirksame Berichterstattung. Seitdem ist die zu einer Abtreibungspraxis mutierte Einrichtung überfüllt, viele Patienten können nicht mehr behandelt werden und müssen weggeschickt werden. Was nicht alles Werbung (Informationen) alles bewirken können, nicht wahr?
Für die Wiederholungstäterin hat sich die „219a Kampagne“ finanziell sicher gelohnt.
Doch nicht wenige Medien schauten oder schauen auf den Wahrheitsgehalt von Hänels Angaben und verbreitetet ihre Lügen, denn:
1. Auch Abtreibungsmediziner konnten vor Änderung des §219a öffentlich und natürlich immer(!) in einem persönlichen Gespräch, über Abtreibung aufklären.
In Deutschland ist keine Staatsanwaltschaft eingeschritten, nur weil detailliert informiert wurde.
2. Auch wenn Infos oder Bilder die Abtreibung verharmlosend darstellten (zB. von Hänel und Stapf) interessiert das die Staatsanwaltschaften nicht.
Da es um Leben oder Tod geht ist es richtig, daß Abtreiber – nach dem reformierten 219a – sich nicht mehr öffentlich über Abtreibung „auslassen“ dürfen, sondern ausschließlich nur nicht mit dem Tötungsgeschäft involvierte Beratungsstellen bzw. neutrale Organisationen. Es liegt nahe, daß Abtreiber in den Beratungen ihre „Tätigkeit“ verharmlosend darstellen, um den möglichen Zuschlag für den Tötungsauftrag nicht zu verlieren.
3. Nur im Wiederholungsfall, wenn ein Mediziner mit seinem Namen öffentlich für die Tötung von ungeborenen Kindern geworben hatte, wurde ein Strafverfahren eröffnet. Mögen das fünf oder zehn Verfahren in den vergangenen 20 Jahren gewesen sein, ist das viel. Das zeigt, auf welcher Seite die Justiz stand bzw. steht.
4. Nach der Reform des 219a darf ein Tötungsmediziner nun öffentlich bekanntgeben, daß er Kinder nach 218 tötet. Abtreiber, wie zB. Frau Kristina Hänel, nennen das bewußt „informieren“, obwohl es im klassischen Sinn eine Werbung darstellt. Hänel hat es geschafft, daß die Presse ihr Mandra und ihre Falschinformation „Ich werbe nicht, ich informiere“ weitergetragen hat. Dies ist leider auch bei der Politik angekommen und wird zur Abschaffung des §219a führen.
Abtreibung, die Tötung eines ungeborenen und wehrlosen Kindes ist und bleibt nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts immer rechtswidrig. Die Tötung eines Kindes ist – nach deutschem Gesetz – nur im Ausnahmefall unter bestimmten Bedingungen straffrei möglich.
Von daher verbietet es sich, eine rechtswidrige Tat (!) rechtmäßig bewerben zu können! (Beispiele hierzu schenken wir uns)
Wird die zukünftige Regierung ebenfalls den § 218 StGB kappen, damit rechtswidriges Töten von Kindern vor deren Geburt zu einer rechtmäßigen Dienstleistung für Tötungsmediziner werden.
76 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen scheint leider alles möglich.
Doch GOTTES ORDNUNGEN gelten für Zeit und Ewigkeit und ändern sich NIE!
GOTT läßt seiner nicht spotten!