Texas auf dem Weg … „Menschenrechte auf Leben für ALLE“

Es ist noch ein beschwerlicher Weg … aber zumindest hat man sich in Texas auf den Weg gemacht, allen Menschen, ob geboren oder ungeboren, das Menschenrecht auf Leben gewähren zu wollen.
Noch sind zwar Kinder im Bauch ihrer Mütter vor Feststellung ihres Herzschlages, etwa in der sechsten Schwangerschaftswoche, ungeschützt und der Willkür ihrer Mütter ausgesetzt, doch etwas Hoffnung ist mit der Entscheidung der „Supreme Court“gegeben, der sich weigerte, das neue Abtreibungsgesetz in Texas zu blockieren.
Abtreibung, die Tötung eines ungeborenen Menschens, ist fortan in Texas ab der sechsten Schwangerschaftswoche, mit Beginn des Herzschlages des Kindes, verboten und saktioniert.

Dennoch ist diese Entscheidung inkonsequent, denn das Leben eines Menschen beginnt nicht erst in der 6. Schwangerschaftswoche!
Mit der Verschmelzung der weiblichen Ei- mit der männlichen Samenzelle beginnt das Leben eines Menschen. Von außen kommt nichts mehr hinzu, damit das Herz zu schlagen beginnen kann.
Es ist reine Willkür, vielleicht auch Zugeständnis der Politik an die Mütter und Väter, ihr sexuelles Fehlverhalten doch noch „korrigieren“ zu können.
Verantwortung sieht allerdings anders aus, als zu Töten!

Der Mensch hat
eine Würde und ein Recht auf Leben … und zwar von Anfang an.
Diese Menschenwürde und das Lebensrecht „wachsen“ nicht mit dem Alter oder der Größe des Menschen, um einmal 100 % zu erreichen, sondern sind zu Beginn immer 100 %.
Deshalb muß auch einem Kind vor Feststellung seines Herzschlages ( 6. SSW) sein Recht auf Leben verfassungsmäßig garantiert und absolut geschützt werden.
Vielleicht lernt die Menschheit aus der Entscheidung aus Texas doch noch etwas?

Quelle: Nachfolgend Beitrag aus IDEA vom 2.9.2021

Abtreibungsrecht in Kraft

02.09.2021

Austin (IDEA) – Im US-Bundesstaat Texas ist am 1. September ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Es verbietet Abtreibungen ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Herzschlag des ungeborenen Kindes festgestellt werden kann. Das ist in der Regel etwa in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall.

Das Gesetz ermöglicht außerdem Privatpersonen, zivilrechtlich gegen jeden vorzugehen, der eine Abtreibung zu spät vornimmt oder Schwangeren dabei hilft, eine spätere Abtreibung vornehmen zu lassen. Nach einem Bericht des Nachrichtensenders „CBS News“ betrifft das zum Beispiel auch einen Freund der Schwangeren, der sie zu einer Abtreibung fährt. Er riskiert nach dem Gesetz eine Verurteilung zu einer Schadensersatzzahlung von mindestens 10.000 Dollar (rund 8.400 Euro).

 Der republikanische Gouverneur von Texas, Greg Abbott, hatte das Gesetz im Mai unterzeichnet. Abtreibungsbefürworter hatten in den vergangenen Wochen erfolglos versucht, das Inkrafttreten vom Obersten Gerichtshof der USA blockieren zu lassen.

Nach Schätzungen der Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“ (Geplante Elternschaft) wurden in Texas bisher 85 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche später als in der sechsten Woche durchgeführt. Das Gesetz werde dazu führen, dass viele Abtreibungskliniken schließen müssten.

Vor Texas hatten auch andere US-Bundesstaaten Gesetze verabschiedet, die Abtreibungen ab der Feststellbarkeit des fetalen Herzschlags verbieten. Die Regelungen werden allgemein als „Heartbeat Laws“ (Herzschlag-Gesetze) bezeichnet. Ihre Vereinbarkeit mit der US-Verfassung ist umstritten.

Nach Ansicht von Abtreibungsbefürwortern verstoßen sie gegen das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ des Obersten Gerichtshofs von 1973, das Abtreibungen in der Regel bis zur 24. Schwangerschaftswoche ermöglicht. In den US-Bundesstaaten Mississippi, Georgia und Missouri waren „Herzschlag-Gesetze“ von Bundesgerichten außer Vollzug gesetzt worden.

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