Update 7.12.2024
Die Massen-Kinderabtreiberin Kristina Hänel war am 7.12.2024 auf einer Demonstratioin von dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anwesend, so der SWR berichtet.
Hänel kann offensichtlich Lüge und Wahrheit nicht mehr auseinanderhalten, wenn sie ihren verbitterten Kampf gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE aufnimmt.
„Millionen Frauen sind durch illegale Abtreibungen gestorben, weil wir den § 218 StGB haben“ wettert Hänel und wird so von SWR Aktuell zitiert.
Das ist wieder so eine Lüge aus dem Munde dieser Tötungsspezialistin.
Lügen über Lügen verbreitet sie, sodaß man meinen könnte, sie wolle vielleicht rechtfertigen?
Was plagt diese Kindstöterin … was will sie uns mit ihrem erbitterten Kampf gegen das Lebensrecht in Wahrheit mitteilen? Vielleicht ihre ………………………???
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Heute, 24.11.2023, muß man berichtigten: Sie log, und log, und log.
Weil eine Ideologie durchgesetzt werden soll, bekam die Tötungsspezialistin Kristina Hänel Unterstützung aus den Reihen der Politik, Justiz und den Medien.
1. Was die Entwicklung eines Kindes im Mutterleib anbelangt:
Vorab: Wenn man z.B. für das Töten eines ungeborenen Kindes, welche eine „Arbeitszeit“ zwischen 8-10 Minuten in Anspruch nimmt, 4-8 grüne Euroscheine einstecken kann … warum sollte man dann der Auftraggeberin genaue Informationen geben, wenn vage Angaben den Auftrag nicht gefährden?
Abtreiberin Kristina Hänel ist mit ihren Falschangaben nicht die einzige Medizinerin, die davon profitiert … das machen leider ihre Kollegen vielfach ebenso … das schnell verdiente Geld lockt.
Ein Schwangerschaftsabbruch nach Abtreiberin Kristina Hänel sieht so aus:
1.
Wir haben Herrn Dr. Johann Wilde, ehemaliger Dozent an der Medizinischen Universität Wien (größte medizinische Lehranstalt in Österreich) um Stellungnahme über die Größe eines Embryos in der 6-10 SSW gebeten
Dr. Johann Wilde, em. Dozent (Vita)
– Facharzt für Anatomie, Praktischer Arzt
– universitäre Vortragstätigkeit und wissenschaftliche Tätigkeit am Anatomischen Institut (jetzt Zentrum für Anatomie und Zellbiologie der Universität Wien, 1978-2010)
– Lehraufträge an der Technischen Universität (Biotechnischer Lehrgang), Bundessportakademie Wien-Schmelz, Krankenhaus Wiener Neustadt (Aufschulungskurse für OP-Fachpersonal)
-„Kanga“-Kurse (Kurse für angeleitete Unterstützung mütterlicher Regeneration post partum)
– Unterrichtstätigkeit Anatomie, Physiologie und Pathologie – unterrichtet heute noch am „ars manuum“ in Wr. Neustadt und an der Wiener TCM-Schuile.
Die Schwangerschaft (beim Menschen) dauert 38 Wochen, gerechnet vom Datum der Befruchtung (=Empfängnis), daher in der Fachsprache „post conceptionem“ (p.c.), auch „Gestationsalter“ genannt.
Das Klinische Wörterbuch Pschyrembel (neueste = 268. Auflage aus 2020) zeigt auf Seite 443 einen 8 Wochen alten Embryo von 4 cm Größe (Steiß-Scheitel-Länge), die kleinen Beinchen sind angezogen, was für die Längenbeurteilung (jetzt noch) unbedeutend ist.
Im klinisch-geburtshilflichen Sprachbereich wird aus praktischen Gründen die Schwangerschaft ab dem 1.Tag der letzten Regelblutung gerechnet (post menstruationem“ p.m.), weil dieses Ereignis in der Erinnerung der Frau eindeutig auszumachen ist.
Vom ersten Tag der letzten Regel bis zum Eisprung vergehen bei 4- wöchigem Zyklus ca. 2 Wochen, in denen es das Kind ja noch gar nicht gibt ! Dennoch zählt die „Schwangerschaft“ jetzt 40 Wochen. D.h.: p.m. = 2 Wo + p.c. Die wissenschaftlich korrekten Größenangaben beziehen sich immer auf p.c.
Der Vergleich mit einem Gummibärchen ist wenig hilfreich. Wenn ein solches 2 bis 2,5 cm groß ist, dann entspricht das etwa einem Embryo von ca. 6 Wochen mit kaum halblangen Extremitäten. Die Embryo-Püppchen sind von der Ausgestaltung her etwa 12-Wochen-Kinder, von der Größe her 9 – 10 Wochen alt. Alles p.c.
Ein Kind in der 9. SSW p.c. hat eine Körpergröße von mindestens 5 cm, in der 9.SSW p.m.(= 7.SSW p.c) ca. 3 cm.
Hänels ganzer Kampf gilt gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE. Aktuell vor allem gegen das Werbeverbot für Kinderabtreibung … auf vielen Lügen aufgebaut.
Immer wieder behauptet die Massen-Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel, daß sie die Frauen nicht über das, was sie tut, informieren dürfe. Sie dürfe die Frauen nicht über den Schwangerschaftsabbruch aufklären, nicht über das „wie“.
Sie sind und wollen offensichtlich weiterhin eine Lügnerin bleiben, Frau Kinderabtreiberin Hänel ?
Jedem Mediziner, ob sie Kinder vor deren Geburt töten oder ob sie sich einsetzen, das sie leben, weiterleben können, war bereits vor Änderung des § 219a eine ausführliche Information über Schwangerschaftsabbrüche natürlich auch öffentlich erlaubt.
Einschränkung: Diesbezüglich öffentliche Informationen von Kinderabtreibern (über Internet z.B.) mußten allerdings allgemein gehalten werden. Das ist verständlich, denn sonst wäre aus der Information eine Werbung geworden und somit ein Verstoß gegen 219a StGB.
Es ist keine Staatsanwaltschaft in Deutschland bekannt, die nur wegen veröffentlichter allgemeiner Information über Schwangerschaftsabbrüche gegen einen Kinderabtreiber vorgegangen wäre. Auch dann nicht, wenn seitenweise Infos auf die Homepage als Aufklärungsmaterial gepackt wurden.
Was der Abtreiber/die Abtreiberin der abtreibungswilligen Mutter alles in einem persönlichen Gespräch über den Verlauf einer Abtreibung erzählte, ihr genau die Tötungsmethoden erklärte, wie das Kind aus dem Mutterleib z.B. durch Absaugen in Stücke zerrissen, absaugt und dann mit dem Klinkmüll entsorgt wird, war ganz alleine ihm/ihr überlassen. Das scherte niemanden!
Der/die Abtreiber/Abtreiberin durfte und konnte der Mutter alles genau erklären, auch Bilder ( von der Entwicklung oder von der Abtreibung) zeigen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Doch ob er/sie das auch tat, wagen wir zu bezweifeln. Ob er/sie der Mutter erklärte, das ein kleines unschuldiges Kind bei der Abtreibung getötet wird …. dürfte eher verschwiegen worden sein. Wir bezweifeln, daß ein Abtreiber/ eine Abtreiberin wahrheitsgemäß der unter einem großen Druck stehenden Mutter genau erklärt, was „da genau vor sich geht“. Es bestände ja dann die Möglichkeit eines Umdenkens … und die zu erwartenden Euros (400 – 800 für 10-12 Minuten) wären dahin.
Mit der Änderung des § 219a StGB hat sich in der Tat, was öffentliche Information betrifft, geändert. Da hat die heute Vierundsechszigjährige recht:
Eine öffentliche, allgemeine Information hat der Gesetzgeber z.B. n staatliche Institutionen, Beratungsstellen, Gesundheitsämtern etc. deligiert. Dem Abtreiber, der Abtreiberin ist nun eine öffentlich auch nur allgemein gehaltene Information über Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr gestattet.
Das hindert aber den Abtreiber/die Abtreiberin keinesfalls daran, in einem persönlichen Gespräch weiterhin der abtreibungswilligen Mutter die genauen Details einer Abtreibung erklären zu können.
Wieso behaupten Sie so einen Unsinn, Frau Massen-Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel, durch den
§ 219a würden Mediziner gehindert, medizinische Fakten oder auch Auswirkungen mitteilen zu dürfen?
Einen Erfolg, nein … zwei Erfolge haben Sie ja mit der Änderung des §219a bereits erreicht:
1. Sie wurden bekannt, Praxis ist überfüllt und der Rubel rollt.
2. Juristische Umdeutung des Begriffs „Werbung“ in „Information“ (Jetzt dürfen Sie auf Ihrer Homepage namentlich veröffentlichen, daß Sie Kinder vor deren Geburt töten, ohne eine Anklage nach § 219a StGB, wie noch „vor der Zeit“, befürchten zu müssen.
Daß Ihnen der nächste Clou nicht gelingt, dafür beten und kämpfen wir Lebensrechtler.
Denn: Jeder Mensch, ob geboren oder noch nicht, hat ein Recht auf Leben !
Lebende Kinde sind unsere Zukunft !
In einer Diskussionsrunde im Febr. 2021 wiederholte die KinderAbtreiberin Hänel wieder ihre Lüge, sie habe 20 Jahre lang informiert und dann wurde sie angezeigt. Jetzt dürfe sie nicht mehr informieren.
Das sahen Staatsanwaltschaften und Gerichte anders: Hänel ist Wiederholungstäterin und hat für die Kinderabtreibung geworben und somit gegen geltendes Recht (§ 219a bis 29.3.2019)verstoßen.
Mit solchen oder ähnlichen Lügen will Hänel erreichen, daß der § 219a abgeschafft oder zumindest in ihrem Sinne geändert wird. Kinderabtreiber sollen straffrei für ihr Tötungsgeschäft werden können.
Natürlich soll ebenso der § 218 StGB gestrichen werden, damit Frau und/oder Mann möglicherweise nicht für ihr Fehlverhalten die Verantwortung tragen müssen. Töten als Problemlösung? Pervers!!
In dem Videobeitrag spricht Kristina Hänel (früher Hänel-Groh) davon, daß sie ihre beiden Kinder versorgen mußte und deshalb zur Abtreibungsorganisation „Pro Familia“ kam. Hatte sie ihr Mann vielleicht verlassen … wegen ihren radikal-feministischen Ansichten?
Hänel erlernte dann von niederländischen Spezialisten das Tötungs-Handwerk und half maßgeblich beim Aufbau des Pro-Familia-Tötungdszentrum in Gießen mit. In ihrer Zeit als Tötungsspezialistin dürfte sie dort mindestens 5-10.000 Kinder durch Abtreibung getötet haben.
Sie ist nicht die einzige Spezialistin in Deutschland, die durch Töten das Geld, Blutgeld, herbeischafft, um Kinder zu versorgen bzw. die Familie ernähren zu können. Leider könnten wir genügend andere Beispiele aufzählen.
Was werden einst ihre Kinder, ihre Enkelkinder zu ihr sagen, wenn ihnen bewußt wird, daß ihre Mutter, ihre Oma, unschuldige und wehrlose Kinder im Bauch ihrer Mütter getötet hat, damit immmense Einnahmen hatte, die ein gutes Leben ermöglichten … ein gutes Leben mit Blutgeld!
Beten Sie dafür, daß diese arme Abtreiberin den Weg der Umkehr einschlägt und sich mit GOTT wsieder versöhnt.
2. Das der § 219a StGB ein Nazi-Paragraph gewesen sein soll
Ausschnitt eines Interviews vom 28-6-2022 mit
Dr. Christian Rath (*1965), rechtspolitischer Korrespondent der TAZ Berlin