Bereits Ende Oktober 2020 twitterte die medieng…. Hänel, daß sie mit ihrer Praxis umziehen müsse. Sie bedankt sich zudem bei den Helfern, die beim Renovieren mithelfen.
Hänel schwärmt regelrecht von dem neuen Deckengemälde. (Anm.: Während die Mutter auf dem Gynstuhl liegt und Hänel ihr Kind tötet, absaugt und entsorgt, kann Auftraggeberin und Mutter das „wunderbare Deckengemälde“ betrachten und sich entspannen – pervers!)
Heute wurde die neue Tötungs-Adresse bekannt: Schanzenstraße 6 in Gießen.
Abtreiberin Hänel berichtete in der Vergangenheit mehrfach den Medien, daß man durch „Abtreiben“ (Töten von Kindern vor deren Geburt) nicht reich werden würde und man gerade so über „die Runden käme“.
Um so interessanter ist nun die Tatsache, daß sich Hänel in einer exponierten und sicher sehr teuren Wohnlage in Gießen neue Praxisräume „zugelegt hat“. Ob sie hier Eigentum erworben oder die Räume nur angemietet hat, ist uns nicht bekannt. Egal, billig ist beides nicht! Offenbar kann sich die „arme Abtreiberin“ das alles heute leisten.
Vor der „Causa 219a StGB“ war Hänels Praxis offensichtlich mäßig besucht. Nach ihrer angestoßenen „219a-Aktion“ und durch die kostenlose Werbeeinheiten der Medien ist Hänel über die Stadtgrenze Gießens bekannt geworden. Sie erlebt nun einen so großen Zulauf in ihre Praxis, daß nicht alle Patienten behandelt werden können und sie weckschicken muß.
Dies bestätigt, daß der „Rubel rollt“, die Einnahmen sprudeln, sich das „Geschäft mit dem Tod“ lohnt. Deshalb die neuen Räume?
Unter der neuen Adresse in der Schanzenstraße 6 in Gießen findet sich auch eine Allgemeinmedizinerin. Ist sie mit Hänels Tätigkeit einverstanden?
Jedenfalls ist nun „Leben oder Tod“ in einem Gebäude. Eine Ärztin, die sich für das Leben einsetzt und eine Medizinerin, die das Menschenrecht auf Leben für Alle nicht achtet und tötet. KAnn eine solche widersprüchliche Hausgemeinschaft funktionieren? Kann man so einen Widersinn über längere Zeit überhaupt unbeschadet aushalten?