Das Menschenrecht auf Leben, ganz egal ob schon geboren oder noch nicht geboren, ganz egal ob noch sehr jung oder schon sehr alt.
Es gilt für ALLe, für alle Menschen bedingungslos und uneingeschränkt.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948:
Artikel 3:
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 12:
Neimand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Beruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge
Artikel 18:
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in der Gesellschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.
Artikel 19:
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen oder zu verbreiten.
Wenn nun weltweit keine andere Meinung zu CORONA von den Herrschenden zugelassen wird, als die Vorgebenene, spätestens dann muß man demokratische Ordnungen hinterfragen.
Warum werden nicht auch andere Meinungen zu und über CORONA zugelassen?
Befürchten die Herrschenden eine Entlarvung ihres korrupten Machtapparates?
Jesu Worte werden ewig Bestand haben (Joh. 8.32):
„Die Wahrheit wird Euch frei machen“