Kristina Hänel, die gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE kämpft, aber zunächst eine Änderung bzw. Löschung des §219a StGB (Werbung für „Abtreibung“) erreichen will, hält es mit der Wahrheit nicht so ganz genau.
Immer wieder sagte die Abtreiberin in Interviews, sie habe nicht geworben sondern nur informiert. Das entspricht so nicht der Wahrheit.
Hänel konnte auf ihrer Homepage ausgiebig über „Abtreibung“ informieren oder auch die abtreibungswilligen Mütter in einem persönlichen Gespräch darüber aufklären. Das interessiere weder die Staatsanwaltschaft Gießen noch andere Staatsanwaltschaften in Deutschland.
Allerdings wurde Hänels öffentliche Bekundung auf ihrer Homepage als „tötungswillige Medizinerin nach 218 StGB“, bis zur Änderung des 219a StGB, von der Staatsanwaltschaft als Werbung gewertet, was dann zur Anklage führte.
Dabei muß an dieser Stelle erwähnt werden, daß die Staatsanwaltschaft von einem Strafantrag abgesehen hätte, wenn Hänel den inkriminierten Text auf ihrer Homepage entfernt hätte.
Das tat sie eben nicht. Hänel ist somit eine Rechtsbrecherin und Wiederholungstäterin.
Eine weitere Unwahrheit verbreitet Hänel dadurch, daß sie ein Bild einer angeblichen „Abtreibung“ in der 6. Schwangerschaftswoche der Presse vorlegte und um weitere Verbreitung bat, denn auch Hänel kennt die Wirkung von Bildern
Die ganze Wahrheit wird verschwiegen, um das Verbrechen
der Kinderabtreibung zu negieren
Beurteilen Sie aufgrund der nachfolgenden Bilder, der Entwicklung eines Kindes im Mutterleib (4 – 8. SSW), selbst, ob Hänel sich als studierte Medizinerin auch an die biologischen Fakten hält oder nicht