An dieser Stelle wollen wir Ihnen Beispiele aufzeigen, was die Änderung des
§ 219a, Anfang 2019, für Auswirkungen hat.
Durch die Aktivität, dem Töten von unschuldigen wehrlosen Kindern vor deren Geburt, geben diese Mediziner nicht nur ihre Einstellung zum „Schwangerschaftsabbruch“ öffentlich preis, sondern bekämpfen vehement das Menschenrecht auf Leben für ALLE. Das können wir nicht hinnehmen.
Nicht wenige Tötungsmediziner „arbeiteten“ vor der Gesetzesänderung sozusagen im Untergrund, oft über mündliche Empfehlung oder durch Bekanntmachen der Beratungstellen, an der Dezimierung der Einwoherzahl Deutschlands.
Die allermeisten von ihnen schienen wenigstens noch ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie den Müttern ihre Kinder „abtrieben“.
Doch hier erlebt unsere Gesellschaft offensichtlich eine Verändung, die eine schreckliche Zukunft erahnen läßt.
Über Nachfolgendes sollten Sie sich dringend Gedanken machen:
„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war.“
Viele Tötungsspezialisten für Ungeborene denken so: „Einer muß es ja tun“ .
Wir fragen nicht nur Frau Eva Waldschütz speziell, die diese Aussage machte, sondern alle Tötungsspezialisten:
Warum muß überhaupt einer die ungeborenen Kinder töten? … Niemand muß töten!
Wie Eva Waldschütz denken auch andere Abtreiber:
Wenn das Töten auf mehrere Schultern verteilt wird, ist es besser …
Anm.: Das ist ja eine niederträchtige Einstellung!
Nach Wegfall des Werbeverbots trauen sich nun immer mehr Tötungsmediziner, in die Öffentlichkeit zu geben, um für ihr Tötungsgeschäft zu werben, ist es doch sehr lukrativ.
Das Töten von unschuldigen und wehrlosen Menschen nach §218 scheint offenbar nicht mehr anrüchig sondern gesellschaftsfähig geworden zu sein.
Die Veränderung in unserer Gesellschaft im Bezug auf Töten, Werbung fürs Töten und Widerstand gegen das Menschenrecht auf Leben für Alle wollen wir hier aufzeigen, so uns belegte Beispiele übersandt wurden.
Wir hoffen, mit dieser Veröffentlichung viele aus ihrem Schlaf zu erwecken.
Was können Sie tun, wenn Sie sich für ein MenschenRecht auf Leben für ALLE einsetzen wollen?
An alle Mitstreiter, Bewahrer und Kämpfer für ein Menschenrecht auf Leben für ALLE :
Nach der Änderung des 219a und dem Wegfall des Werbeverbots werden nun neuerdings von der Bundesärztekammer, also ganz offiziell, Listen veröffentlicht, in denen sich Abtreibungsmediziner auf Antrag eintragen lassen.
Diese Liste der Bundesärztekammer ist zwar nicht vollständig, allerdings sind die dort aufgelisteten Mediziner gesichert Tötungsärzte nach 218!
Das heißt für uns Lebensrechtler, daß wir diese Adresse ohne Prüfung übernehmen können.
Wenn Sie auf einer solchen offiziellen Liste in ihrer Nähe einen Tötungs-Mediziner nach §218 finden,
– schreiben Sie einen Brief
– senden Sie ein Fax
– schreiben Sie eine E-Mail
– rufen Sie dort an
– verteilen Sie Flugblätter
oder
suchen Sie weitere Mitstreiter, die sich ebenfalls einsetzen möchten für ein Menschenrecht auf Leben für alle:
Beten Sie vor der Praxis, führen Sie Gebetsmahnwachen vor Ort durch, damit der Mediziner und Personal vom Tötungsgeschäft ablassen Buße tut und umkehren, um so wieder Versöhung mit GOTT zu finden.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben, z.B. Ankündigung bei der Ordnugsbehörde usw.
Gerne können Sie uns bei Fragen anrufen: 0049 (0)6201/2909929
Bewerbungs-Beispiele für Kinder-Abtreibung:
PLZ | Stadt | Name | Infos |
10999 | Berlin-Kreuzberg | Dr. Anke Joachim Dr. Birgit Roth Dr. Birgit Müller | klicken |
25336 | Elmshorn | Julia Takeh | klicken |
33602 | Bielefeld | Frauenarztpraxis am Kesselbrink | klicken |
35390 | Gießen | Kristina Hänel | klicken |
66212 | Saarbrücken | Pro Familia GmbH | klicken |
67059 | Ludwigshafen | Apollonia Kurpfalzklinik | klicken |
90518 | Altdorf | Praxis Dr. Michael Wottgen Dr. Susanne Meinel Dr. Andrea Schulze | klicken |
94032 | Passau | Dr. Michael Spandau | klicken |
Das Menschenrecht auf Leben ist das vorrangigste Recht eines jeden Menschen überhaupt.
Wenn das Menschenrecht auf Leben nicht absolut und bedingungslos als Recht eines jeden Menschen verstanden wird, ist es sinnlos!
Was nutzen einem Menschen alle anderen Menschenrechte, wenn er getötet wurde, bevor er diese in Besitz nehmen konnte?