Wenn eine Tötungsorganisation wie „Pro Familia“ den Koalitionsvertrag begrüßt, dann …

Wenn eine Tötungsorganisation wie „Pro Familia“ den zwischen der CDU/CSU und der SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag begrüßt … spätestens dann ist es für Christen in Deutschland „höchste Eisenbahn“, die festgeschriebene Ausrichtung der Regierungsgenossen in spe nicht nur zu hinterfragen, sondern Paroli zu bieten.
„Pro Familia“ wurde u.a. vom  Rassenhygieniker Hans Harmsen (1899-1989) am 23. Juli 1946 in Hamburg gegründet und unterhält in Deutschland vier Tötungseinrichtungen, in denen jährlich etwa 5.000 Kinder v.d.G. getötet werden.
„Pro Familia“ ist zudem Gründungsmitglied der weltweit agierenden Organisation IPPF (International Planned Parenthood Federation) welche ebenfalls eigene Tötungszentren unterhält, sich vehement gegen ein absolutes Menschenrecht auf Leben für ALLE stellt und Kindstötungen v.d.G. legalisieren will.
„Pro Familia“ und die IPPF sind in der Realität keine Verfechter bzw. Verteidiger eines absoluten Rechts aus Leben sondern streiten für das Gegenteil!

Wenn eine Organisation, die jährlich 5.000 Kinder v.d.G. in eigenen Tötungszentren liquidiert und damit etwa 3 – 4 Millionen Euro einnimmt, diesen Koalitionsvertrag begrüßt, dann stimmt etwas in der „deutschen politischen Landschaft“ nicht.
Die CDU und die CSU wurden einst als christliche Parteien gegründet, die sich nach den 10 Geboten und der christlichen Lehre ausrichteten. Den Menschen vor der Geburt wurde das gleiche Lebensrecht zugestanden wie bereits Geborenen … es gab keinen Unterschied.

Mit der Anerkennung des 1993 in der Frage der Abtreibung vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidung über eine Kindstötung im Mutterleib, „rechtswidrig, aber unter bestimmten Umständen straffrei“, verabschiedete sich Deutschland vom absoluten Schutz des noch nicht geborenen Lebens, was von der CDU/CSU und auch anderen Parteien leider anerkannt wurde.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 davon sprach, daß „dass das grundsätzliche Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs weiterhin bestehen bleiben muss“ und der „Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein“ sowie „Das Grundgesetz verpflichte den Staat, menschliches Leben zu schützen. Dazu zähle auch das Leben des Ungeborenen“,

erfand das BVerfG die widersinnige Regelung: Rechtswidrig aber straffrei

Daß diese verrückte Regelung über ein sogenanntes Tötungsverbot in Wahrheit den Schutz der noch nicht geborenen Kinder nicht annährend absolut gewährleisten konnte, zeigen etwa 100.000 jährliche im Mutterleib durchgeführte Kindstötungen, die zwar als rechtswidrig bezeichnet werden, aber dennoch straffrei durchgeführt werden.
Diese Tatsache fördert sicher nicht eines Unrechtsverständnis des Tötens … im Gegenteil!

Getötet wird somit ein Kind vor der Geburt – nach deutschem (Un)-Recht – nun rechtswidig…doch was nutzt dem Kind diese Regelung, wen es trifft, der ist „danach“ dennoch tot. Eine Bestrafung findet für die auftraggebende Mutter sowie den Henker des Kindes nicht statt. Diese Regelung schützt das Handeln des Stärkeren und nicht das Leben der Schutzlosesten!

Seit Bestehen des „rechtswidrigen Tötens“ im Jahre 1993 sind bis heute (2025) alleine in Deutschland offiziell mindestens 3.000.000 Kinder vor der Geburt rechtswidrig getötet wurden.
Lebensrechtler gehen von einer Dunkelziffer von über 9 Millionen getöteter Kinder aus. ( Dafür sprechen auch die über 1.100 Meldestellen für „Abtreibung“ in Deutschland, die sich dem Tötungsgeschäft der Kinderabtreibung „verschrieben“ haben.
In Österreich „schaffen“ etwa 30 Meldestellen schon 30.000 Kindstötungen im Jahr…man kann sich nun leicht ausrechnen, wieviele Kinder wohl 1.100 Meldestellen mit tötungswilligen, engagierten Mediziner in Deutschland „schaffen“ werden.

Diese Zahlen zeigen bereits deutlich, daß der „neue 218“ nicht nur ein fauler Kompromiss war, der 1993 unter Anlehnung an die Vorgaben des BVerfG gesetzlich verankert wurde,
sondern dasder Weg einer „christlichen Ausrichtung“ (die des absolut „Nicht-Töten dürfens“ ) verlassen wurde und man sich in Richtung eines politischen Unrechts-Kompromisses begab.

Wenn es um Leben oder Tod geht, darf es keine Kompromisse geben… dann gibt es nur ein JA zum Leben und ein klares NEIN zum Töten!!!
Bezüglich des ungeborenen Lebens, welches ja zunächst in elementarer Abhängigkeit mit der Mutter steht … da kann es auch nur immer Hilfe zum Leben geben … für beide.
Es gibt zwar im Vorfeld ein Entscheidungnsrecht, eine Entscheidungsfreiheit vor dem „schwanger werden könnens“, wobei man auf sein Handeln Einfluiß nehmen kann, um etwas Nichtgewolltes zu vermeiden. Doch
„danach“ steht niemanden, weder dem Vater noch der Mutter ein Entscheidungsrecht über Leben oder Tod zu.

Hilfe zum Töten des Kindes schließt sich zudem aus ... das stellte zutreffend das BVerfG fest:
„Das Grundgesetz verpflichte den Staat, menschliches Leben zu schützen. Dazu zähle auch das Leben des Ungeborenen“

  • v.d.G. = vor der Geburt