Der Wahnsinn ist nun auch in Vorarlberg angekommen

WARNUNG: Der Warnsinn ist nun auch in Vorarlberg angekommen und befällt offensichtlich vorrangig Politiker, Feministen und Mediziner grüner Ideologien.

Seitdem das Landeskrankenhaus (LKH) Bregenz, unter maßgeblicher Mitwirkung von Primarius Michael Rohde, seit Ende des vergangenen Jahres zu einem Tötungszentrum für noch nicht geborene Kinder verkommen ist, halten Lebensrechtler Gebetsmahnwachen am Ort des Geschehens ab.
Dreimal in der Woche wird dort für ein Ende der Abtreibungstötung, für die Umkehr der abtreibungswilligen Mütter und für die „Henker der Ungeborenen“ und das mitwirkende Klinikpersonal gebetet.
Sollten Hilfe zum Leben für Mutter und ihr Kind angenommen werden, ist die betende Gruppe auch gerne zu finanziellen Opfern bereit … zur Hilfe zum Leben!
Doch das paßt nicht nur dem Hauptverantwortlichen für diesen „Kindermord im Bregenzer LKH“ – lapidar wird von „Abtreibung“ oder vom „Schwangerschaftsabbruch“ gesprochen -, Primarius Michael Rohde, nicht, sondern vor allem „politische GRÜNLINGE“ sehen ihre Freiheit, eine vermeintliche Freiheit zum Töten eines ungeborenen Kindes in Gefahr.

Nachdem der grüne „Gesundheitsminister“ Johannes Rauch sowie die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Meri Diskoski, persönlich vor dem LKH Bregenz ihre Werbefilmchen gedreht und in den Sozialmedien verteilt haben, ist nun auch die grüne Bregenzer Vizebürgermeisterin Sandra Schoch auf den Todeszug aufgesprungen.

Um die betenden und hilfeanbietenden Lebensrechtler zu transalieren, hat Schoch eine „erste menschliche Bannmeile“ für den 13.8.2024 angekündigt. Es soll eine „stille Kundgebungsreihe“ auch weitergeführt werden, damit die Lebensrechtler nicht zu ihrem Anliegen kommen:
Rettung der ungeborenen Kinder vor dem Abtreibungstod, Rettung der mitwirkenden Mediziner und Klinikpersonal, die in großer Gefahr leben, ihr ewiges Seelenheil zu verlieren.

Es ist schon der Wahnsinn pur, wie die grüne Schoch ihre Aktion mit dem menschenverachtenden Ziel begründet:
„…als Frauen- und Gleichstellungsstadträtin, als Frau, Mutter, Tante und Oma will ich diesen Angriff auf die psychische Gesundheit von Frauen im öffentlichen Raum nicht länger nur zur Kenntnis nehmen.
Wir bilden eine menschliche Bannmeile … und verschaffen damit Mitarbeiter und den Betroffenen eine gewaltfreie Zeit, bis die echte Bannmeile kommt.“
(So Sandra Schoch am 7.8.2024 auf Facebook)

Hier kämpft eine güne Frau, Vizebürgermeisterin, Mutter, Tante und Oma gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE

Für „eine gewaltfreie Zeit“, damit in dieser „gewaltfreien Zeit“ die „Henker“ und Mitarbeiter des Klinikums die schlimmste und niederträchtigste Gewalt ausführen können, tödliche Gewalt gegen unschuldige, wehrlose, noch nicht geborene Kinder!

Erwartet der GRÜNSPECHT wohl auch noch Dank von den nachfolgenden Generationen,
die es nicht mehr geben wird … da – „dank ihrer Mithilfe und Unterstützung“ – vorzeitig „abgetrieben“?

Schoch will als Frau, Mutter, Tante und Oma mit der „menschlichen Bannmeile“ dafür sorgen, daß Lebensrechtler für Mütter in Not
weder beten noch Hilfe anbieten können. Schoch will sich somit dafür einsetzen, daß die „Henker der Ungeborenen“ den abtreibungswilligen Müttern deren Kinder töten können – ohne daß Lebensrechtler durch ihre Mahnwache möglicherweise ein schlechtes Gewissen auslösen könnten.
Übrigens: Ein schlechtes Gewissen bekommen – zB wenn Mutter ihr ungeborenes Kind töten lassen will oder nach der Tötung – ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für die Sünderin und Beteiligte:
Wenn wir aber unsere Sünden bekennen, dann erweist sich Gott als treu und gerecht: Er wird unsere Sünden vergeben und uns von allem Bösen reinigen (Johannes 1:9-10). 

Nachtrag 29.08.2024/10:00:
Die Durchführung einer Abtreibung bewirkt für Mutter, Mediziner, mitwirkendes med. Personal und mögliche andere Helfer die automatische Exkommunikation (Kirchenausschluß).
Hierdurch wird die Schwere der Sündenschuld vor GOTT aufgezeigt.
In diesem Kontext muß das Engagement der Beter und Helfer gesehen werden, die sich dafür einsetzen, daß die ungeborenen Kinder leben sollen und die an der schweren Sünde der Kinderabtreibung beteiligten Personen umkehren und nicht die ewigen Höllenqualen erleiden.
Gebete und tätige Hilfe zum Leben sind „die Waffen“ der Lebensrechtler. Wenn diese ein „schlechtes Gewissen“ bereiten, wenn dies als ein „psychischer Druck“ verstanden wird, so muß das „in Kauf genommen werden“, denn es geht um ALLES: Das ewige Leben!!!).
(weitere Erläuterunghen siehe unten)

Sandra Schoch war als „Anmelder der menschlichen Bannmeile“ am 13.8.2024 am „Ort des Geschehens“ (vor dem LKH Bregenz – etwa 300 Kindstötungen im Mutterleib jährlich) anwesend. „Menschenrechte.online“ hat aufgehört verstehen zu wollen, daß ausgerechnet eine zweifache Mutter und Vize-Bürgermeisterin sich so vehement gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE stellt.
Leider haben wir die Erfahrung machen müssen, daß vor allem „betroffene Frauen und Mütter“ sich für ein vermeintliches Recht auf Töten eines ungeborenen Kindes einsetzten, so die Mutter das will.
Ob Frau Schoch direkt betroffen ist, wissen wir nicht und wollen das auch nicht behaupten.
Doch Tatsache ist bei etwa 30.000 Kinderabtreibungen in Österreich jährlich, daß dadurch etwa 60.000 direkt Betroffene (einschl. den Vätern) die „Quote erhöhen“. Hinzu kommen meist noch die Eltern und Schwiegereltern, viele Freunde, Verwandte und Bekannte, sodaß man von einer indirekte Betroffenheit mit der Abtreibungstötung von mindestens etwa 90.000-120.000 Personen ausgehen muß.
Rechnen Sie das für die vergangenen 50 Jahre hoch, so sind das mindestens 4.5 Millionen Österreicher, die indirekt und auch persönlich von einer Person sprechen können, wo sie eine „Abtreibung miterlebt“ haben“ und das macht was mit einem!
Bei dieser hohen Betroffenheitsrate (direkt + indirekt) ist es schon sehr schwer, in seinem näheren Umfeld keine Person zu kennen bzw. Kontakt zu haben, die nicht „hat abtreiben lassen“. Meist wird die Tötungstat verniedlicht, kleingeredet, verharmlost und als nicht „anders möglich“ zu rechtfertigen versucht.
Betroffenheit (direkte oder indirekte) führt meist in eine „Kultur des Todes“!

Im Video links die grüne Bregenzer Vize-Bürgermeisterin Sandra Schoch mit ihrer Aktion,
den Lebensrechtlern die Meinungs-und Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit und die Hilfsangebote für Mütter in Not – am Ort des Geschehens – untersagen zu wollen

Update: 20240816:
Der Wahnsinn ist in Vorarlberg/Bregenz angekommen und fordert seinen Tribut:
Monatlich mindestens 30 getötete ungeborene Kinder im LKH Bregenz

Die grüne Genossin und Bregenzer Vizebürgermeisterin freut sich über eine Kontaktaufnahme

Nachtrag 29.08.2024/10:00: Exkommunikation bei Abtreibung

Die kath. Kirche lehrt – verbindlich für jeden Menschen –

…dass sich die Lehre der Kirche über die Abtreibung nicht geändert hat und sich nicht ändern kann. Diese Lehre wird in den Nummern 2270-2273 des Katechismus der Katholischen Kirche mit folgenden Worten dargelegt:

„Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben. „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt“ (Jer 1,5) „Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen“ (Ps 139,15)“.

Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar: „Du sollst … nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten“ (Didaché 2,2). Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muss. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen“ (Gaudium et spes, 51,3).

Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu“ (CIC, can. 1398), so dass sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt’ 1463 (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen (CIC, cann. 1323-1324). Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.

Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung. „Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden: Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar. Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes, aus dem sie ihren Ursprung genommen hat. Unter diese fundamentalen Rechte muss man in diesem Zusammenhang zählen: das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod“ (Donum vitae, 3). „In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muss, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt, und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben … Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick seiner Empfängnis an zusichern muss, muss das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen“ (Donum vitae, 3).“

In der Enzyklika Evangelium vitae hat Papst Johannes Paul II. diese Lehre mit seiner Autorität als oberster Hirte der Kirche bestätigt: „Mit der Autorität, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen hat, erkläre ich deshalb in Gemeinschaft mit den Bischöfen — die mehrfach die Abtreibung verurteilt und, obwohl sie über die Welt verstreut sind, bei der eingangs erwähnten Konsultation dieser Lehre einhellig zugestimmt haben — dass die direkte, das heißt als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung immer ein schweres sittliches Vergehen darstellt, nämlich die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt“ (Nr. 62).

Was die Abtreibung in einigen schwierigen und komplexen Situationen anbelangt, gilt die klare und genaue Lehre von Papst Johannes Paul II.: „Gewiss nimmt der Entschluss zur Abtreibung für die Mutter sehr oft einen dramatischen und schmerzlichen Charakter an, wenn die Entscheidung, sich der Frucht der Empfängnis zu entledigen, nicht aus rein egoistischen und Bequemlichkeitsgründen gefasst wurde, sondern weil manche wichtigen Güter, wie die eigene Gesundheit oder ein anständiges Lebensniveau für die anderen Mitglieder der Familie gewahrt werden sollten. Manchmal sind für das Ungeborene Existenzbedingungen zu befürchten, die den Gedanken aufkommen lassen, es wäre für dieses besser nicht geboren zu werden. Niemals jedoch können diese und ähnliche Gründe, mögen sie noch so ernst und dramatisch sein, die vorsätzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen rechtfertigen“ (Evangelium vitae, 58).

Was die Problematik bestimmter medizinischer Maßnahmen zur Bewahrung der Gesundheit der Mutter betrifft, muss man genau zwischen zwei Tatbeständen unterscheiden: auf der einen Seite dem Eingriff, der den Tod des Fötus direkt herbeiführt und manchmal auf unangemessene Weise als „therapeutische“ Abtreibung beschrieben wird, was niemals erlaubt sein kann, da es sich um die direkte Tötung eines unschuldigen menschlichen Wesens handelt; auf der anderen Seite einem Eingriff, der in sich nicht die Abtreibung bezweckt, jedoch als Nebeneffekt den Tod des Kindes zur Folge haben kann: „Wenn z.B. die Rettung des Lebens der zukünftigen Mutter, unabhängig von ihrem Zustand der Schwangerschaft, dringend einen chirurgischen Eingriff oder eine andere therapeutische Behandlung erfordern würde, die als keineswegs gewollte oder beabsichtigte, aber unvermeidliche Nebenfolge den Tod des keimenden Lebens zur Folge hätte, könnte man einen solchen Eingriff nicht als einen direkten Angriff auf schuldloses Leben bezeichnen. Unter solchen Bedingungen kann die Operation erlaubt sein wie andere vergleichbare ärztliche Eingriffe, immer vorausgesetzt, dass ein hohes Gut, wie es das Leben ist, auf dem Spiele steht, dass der Eingriff nicht bis nach der Geburt des Kindes verschoben werden kann und kein anderer wirksamer Ausweg gangbar ist“ (Pius XII., Ansprache an die Teilnehmer des Kongresses der „Front der Familie“ und des Verbandes der kinderreichen Familien, 27. November 1951).

(Hier zuim Originaltext)