Diese Antwort werden Sie von den Kinderabtreibern in Österreich und Deutschland erhalten.
In Deutschland wird das Bewerben der Kindstötung im Mutterleib strafrechtlich seit 2 Jahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern ausdrücklich erlaubt, doch – in der Tat – halten sich noch (!) die deutschen „Henker der ungeborenen Kinder“ mit einer Bewerbung zurück, obwohl „Abtreibung“ ein MORDSgeschäft ist.
Anders ihre „Henker-Kollegen“ in Österreich.
Dort haben einige Kinder“abtreiber“ über „Google“ Werbeeinheiten für ihr „MORDSgeschäft“ geschaltet, denn die Konkurenz wird größer und schläft nicht … und jeder „Henker“ möchte ein großen Stück vom „Abtreibunugskuchen“ erhaschen.
So kann nun die abtreibungswillige Mutter in Österreich per Internet die Preise vergleichen, welcher „Henker“ am günstigsten „arbeitet“ … vielleicht läßt sich dann noch vor Ort handeln … oder es geht auch „schwarz“?
Wie tief steht eine Gesellschaft im Sumpf, wenn sie nicht ihre unschuldigen und wehrlosen Kinder mehr schützt sondern deren Tötung und die Bewerbung für den „Kindermord im Mutterleib“ zuläßt