Wenn die am 18.12.2024 veröffentlichte Stellungsnahme von einer weltlichen Institution stammen würde, wäre dies so erwartbar – dem Zeitgeist angebiedert – und keine Zeile wert gewesen.
Doch nun hat der „Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ diese Pressemeldung, dieses Positionspapier veröffentlicht …. da müssen einem Christen sich die Haare stellen.
Der Rat der EKD erkennt zwar den Anspruch des Ungeborenen, geboren zu werden und leben zuwollen, doch auf der anderen Seite meint er, die Mutter habe Anspruch an das eigene Leben … und GOTT würde letztendlich den Menschen die Freiheit geben, sich für die Tötung aussprechen zu können. Die getroffene Entscheidung müsse man vor GOTT verantworten dürfen oder auch verantworten müssen.
Weiter heißt es: „Freiheit Verantwortung und auch die Möglichkeit, dabei schuldig zu werden, bilden für die evangelische Ethik eine Einheit. Sie sind Grundbestandtele des evangelischen Menschenbildes. Eine verantwortete Entscheidung ist dabei nach evangelischer Überzeugung möglich, weil der Unausweichlichkeit der Schuldübernahme die Gnade Gottes gegenübersteht.“
(siehe hier die Original-Pressemitteilung)
Die EKD verkennt, daß das Gesetz, der §218 StGB, nicht als Schutz für die Mütter, sondern als Schutz für das unschuldige und wehrlose Kind im Mutterleib geschaffen wurde.
Dieses unschuldige, wehrlose und ungeborene Kind, was nichts dafür kann, das es gezeugt wurde, will – wie alle Menschen – geboren werden und leben dürfen. Es ist bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch mit einer unsterblichen Seele (ohne die Seele kein Leben), der nur noch wachsen muß … der Schöpfer selbst hat seine Existenz nicht nur zugelassen sondern gewollt. Und wenn GOTT ein neues Leben zuläßt, dann hat ER auch eine Idee mit diesem Menschen und möglicherweise Aufgaben, die nur dieser Mensch erfüllen oder lösen kann.
Lesen Sie auch die Stellungsnahme in der Tagespost „Töten als göttliches Gebot?“
Hinweis:
Auch wenn das Kind durch eine Straftat gezeugt wurde, ist das kein Rechtfertigungsgrund, es zu töten. Dss gezielte Töten eines Menschen ist immer unerlaubt und schwere Sünde!
GOTT hat den Menschen geschaffen, damit dieser sich für GOTT frei entscheiden kann. Der Mensch kann sich für das Gute oder aber für das Böse entscheiden … mit allen Konsequenzen.
Daß die Tötung auch eines ungeborenen Kindes ein direkter Affront, eine direkte KAmpfgansage gegen GOTT, eine der schwersten Sünden überhaupt ist, darüber kann kein Zweifel bestehen.
Doch wissen wir, das GOTT ein gerechter Richter ist bzw. sein wird, der auch die schwerste Sünde bei aufrichtiger Buße und Reue vergeben vermag. Nur GOTT kann in die Herzen der Menschen schauen und das wahre Ansinnen erkennen und beurteilen.
Wenn Frau und Mann den Geschlechtsakt vollziehen wissen beide, daß nur (!) die Frau schwanger werden und ein Kind zur Welt bringen kann. Eine hundertprozentige Verhütung einer Schwangerschaft gibt es nicht, außer auf den Geschlechtsakt zu verzichten.
Diese Möglichkeit haben Frau und Mann, wenn sie nicht Mutter oder Vater werden wollen. Das ist die einzige Entscheidungsfreiheit, die beide haben.
Doch ist das Kind bereits gezeugt, verbietet sich jeder Eingriff des Tötens.
Was heute nicht mehr erkannt und hochgehalten wird, aber dennoch Gültigkeit vor GOTT hat:
GOTT gibt den beiden Liebenden – in der Ehe (Gebote GOTTES) – die Möglichkeit an der Schaffung neuen Lebens teilzuhaben. Die beiden Liebenden verschenken sich gegenseitig ganz, sie als Frau mit der Möglichkeit, Mutter werden zu können und der Mann mit der Möglichkeit, Vater und Beschützer der Familie zu werden.
Wird die Frau oder der Mann als reiner Sexualpartner zur Befriedigung seiner niedrigen Triebe gesehen, hat das nichts mehr mit Liebe zu tun …. der sich verschenkende Liebesakt verkommt zu einem tierischen Trieb.
Daraus resultiert in der heute so gottlosen Gesellschaft die Haltung, daß meist kein Kind erwünscht ist.
Folge: Korrektur der Folgen seiner Entscheidung durch Tötung des eigenen Kindes. PERVERS!
Gegen diesen tödlichen Zeitgeist widerspricht oder mahnt die EKD nicht, sondern ermutigt eher und stellt einen lieben, verzeihenden GOTT vor. Doch GOTT läßt seiner nicht spotten.
Mit dieser Stellungsnahme hat sich die EKD als christliche Vereinigung disqualifiziert.
Schlimmer noch: Wieviele Menschen schenken ihren Worten (hier zu Kindstötung im Mutterleib) Glauben und handeln entsprechend. Die EKD hilft letztendlich mit bzw. ist dafür verantwortlich, wenn viele Menschen sich durch die „Abtreibunug“ schuldig vor GOTT machen, keine Reue und Buße für ihre schweren Sünde und damit die Notwendigkeit zum Umkehr erkennen …. diese „Vertreter Gottes“ machen sich schwer schuldig, wenn sie das, was von GOTT trennt, nicht so benennen und davor mahnen und warnen.
Sicher ist: Der liebende GOTT wird bei aufrichtiger Reue und Buße die größte Sünde eines Menschen verzeihen und ihn nicht dem ewigen Höllentod preisgeben, wenn er auf die Knie fällt und sich an seine Brust schlägt: „mea culpa“. Darauf können sich die schuldig gewordenen Mütter und Väter, Abtreiber und Beihilfttäter verlassen.
Doch so, wie die EKD das Problem mit der Kindstötung im Mutterleib zu lösen gedenkt, wird es vor GOTT niemals bestand haben können.
Die EKD sollte sich wieder zurück an die Gebote GOTTES erinnen, diese den Menschen predigen und auch von der Möglichkeit eines ewigen Todes sprechen. GOTT ist barmherzig, aber auch gerecht!