Es ist noch nicht lange her, da gab die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA) eine kleine Aufklärungsbroschüre heraus: „Das kleine 9×2 Die Geschichte von Mutter und Kind in den 9. Monaten der Schwangerschaft bis zur Geburt“
In der Einleitung heißt es:
„Hier erfährst Du, wie das Leben eines neuen Menschen beginnt und wie auch Deines einmal begonnen hat. Es ist immer etwas ganz Besonderes, wenn ein neues Leben entsteht. Und das passiert nicht erst bei der Geburt…“
Diese Broschüre, an Kinder gerichtet, vermittelt deutlich, daß das Baby im Bauch der Mutter heranwächst, sich als Baby im Bauch weiter entwickelt und nach 9 Monaten als Baby geboren wird. Lennart Nilsson hat diese kontinuierliche Entwicklung eines Kindes dokumentarisch festgehalten und in seinem Buch „Ein Kind entsteht“ für die Nachwelt „geschenkt“. Ein Standardwerk mit unerschütterlicher Beweiskraft.
Die Vernunft und die Logik dieser von Nilsson dokumentierten Bildreihe der Entstehung und Entwicklung eines Menschen läßt keinen anderen Schluß zu, daß dieses im Mutterleib befindliche Baby zu jedem Zeitpunkt seiner Existenz ein Mensch ist, sich als Mensch entwickelt
und nicht irgendwann zu einem Menschen wird.
Letzteres würde bedeuten, daß irgendwann in den 9 Monaten der Entwicklung im Mutterleib noch zusätzlich von außen etwas in den Uterus der Mutter gelangt, damit „ES“ zu einem Menschen wird. Dies kann zweifelsfrei wissenschaftlich verneint werden.
Folglich: Mit der Verschmelzung von Ei-und Samenzelle beginnt das menschliche Leben und somit ist der Staat- als höchst irdische Instanz – verpflichtet, diesen unschuldigen und wehrlosen Menschen zu schützen, gerade auch dann, wenn er noch ungeboren und sich im Mutterleib befindet. Menschenrechte…das Recht auf Leben, ist nicht teilbar, entweder man hat es oder man hat es nicht.
Der deutsche Staat ist bislang seiner Verpflichtung, auch das Kind im Mutterleib zu schützen, nicht konsequent umgegangen. Immer wieder haben meist linksorientierte, feministische Politiker durchsetzen können, daß stetig eine Aufweichung des Lebensschutzes erreicht wurde.
In seinem Urteil vom 28. Mai 1993 entschied das Bundesverfassungsgericht dann, dass das grundsätzliche Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs weiterhin bestehen bleiben muss. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Dennoch gestattete der Staat mit dem Passus „rechtswidrig aber straffrei“, unter bestimmten Voraussetzungen die Tötung der ungeborener Kinder, so Mütter das wollen. Diese Halbherzigkeit eines Lebensschutzes kosten jährlich mindestens 300.000 Kindern den gewaltsamen Abtreibungsod.
Doch Anno 2024 wollen grün-rot-gelbe Regierungsgenossen „einen Schritt weiter“.
240 Abgeordnete wollen, noch vor den vorgezogenen Neuwahlen, die völlige Freigabe der Kinderabtreibung – also ohne Zeitlimit und kostenlos für die Mütter – erreichen.
Entgegen der obigen Broschüre, welche noch den Beginn des menschlichen Lebens noch mit der Verschmlezung von Ei- und Samenzelle festhält, weichen diese 240 Genossen davon ab und erklären letztendlich das Menschsein mit der Geburt.
Sie stellen sich somit gegen das Grundgesetz, gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und gegen das Menschenrecht aus Leben!
FATAL!!!
Morgen der Beginn des menschlichen Lebens mit der Geburt … und übermorgen?
Bald wird auch noch festgelegt werden, bis zu welchem Alter der Mensch überhaupt noch Mensch ist oder welche sonstigen Bedingungen vorliegen müssen.
Wir erinnern uns doch auch unsere traurige deutsche Geschichte … oder ?
Wenn ein Staat den Schutz des menchlichen Lebens, den Schutz seiner noch nicht geborenen Bürger aufgibt, läutet er somit sein eigenes Ende ein … er wird bald aus der Geschichte austreten.
Keine Kinder – keine Zukunft!
Lassen Sie das, liebe Mitbürger, nicht zu !