Warum das „SBGG“ den Mißbrauch von Frauen und Kindern normalisiert

An diesem Freitag, 1.11.2024, tritt das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung in Kraft. Es ermöglicht, durch eine einfache Erklärung beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag zu wechseln. Wer einen Penis hat, kann sich zur Frau erklären – und umgekehrt. Zudem gilt das sogenannte Offenbarungsverbot: Das frühere Geschlecht einer Person darf gegen deren Willen nicht offenbart werden, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Das Gesetz ist also nicht nur eine Absage an die freie Rede. Es ebnet auch den Weg zur gesellschaftlichen Normalisierung von Missbrauch. Und das in vielfacher Hinsicht. Über die 7 Gründe, warum das Selbstbestimmungsgesetz den Missbrauch von Frauen und Kindern normalisiert:

1. Das Ende der Frauenschutzräume

Moderne Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie unterschiedliche körperliche Bedingungen der Individuen anerkennen – nicht, um die Schwächeren auszunutzen, sondern um sich schützend vor sie zu stellen. Das Selbstbestimmungsgesetz stellt einen Rückfall hinter die Moderne dar, denn es deklariert die biologische Realität für inexistent und schafft de facto die Schutzräume für Frauen ab.


Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) ist federführend für das Selbstbestimmungsgesetz verantwortlich.

Zwar soll eigentlich das Hausrecht weiterhin gelten. Doch selbst in der Regierung herrscht Uneinigkeit darüber, wie Frauenschutzräume aufrecht erhalten werden sollen. Im Mai hatte die Besitzerin eines Frauen-Fitnesstudios in Erlangen einer Transfrau den Zutritt verweigert und erhielt Post von Ferda Ataman, der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. In dem Schreiben empfahl Ataman eine „angemessene Entschädigung“ für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ von 1000 Euro. Das Justizministerium beharrte im Anschluss gegenüber NIUS darauf, dass in solchen Fällen das Hausrecht geltend gemacht werden und Männern der Zutritt verweigert werden könne – insbesondere, wenn es um den „Schutz der Intimsphäre“ gehe.

Für Frauen bricht durch das Selbstbestimmungsgesetz jedoch etwas Fundamentales zusammen: die Gewissheit, als Frau vor körperlich überlegenen Männern geschützt zu werden. Denn ab heute müssen Frauen in allen Schutzräumen damit rechnen, einem Mann zu begegnen. Sie können nie wissen, in welcher Sauna, Restaurant-Toilette, Schwimmbad-Umkleide oder auf welcher Frauen-Veranstaltung das Hausrecht restriktiv ausgelegt wird und wo nicht. Belastend ist dies ganz besonders für Frauen, die bereits Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen gemacht haben und sich vor Retraumatisierungen schützen müssen: Für sie ist der Besuch öffentlicher Toiletten oder Umkleiden nun mitunter unmöglich. Doch auch andere Frauen verlieren einst sicher geglaubte Schutzräume und werden zu permanenter Wachsamkeit gezwungen – denn Sexualstraftäter können das Gesetz gezielt ausnutzen, um Frauen in wehrlosen Momenten zu überwältigen.

Davor warnte am Mittwoch auch die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem: Das Selbstbestimmungsgesetz untergrabe die Sicherheit, die Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen, insbesondere von solchen, die von männlicher Gewalt betroffen sind, erklärte Alsalem in einer Mitteilung. „Dem Geschlechterselbstbestimmungsgesetz fehlen die notwendigen Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch des Verfahrens durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern, auch in geschlechtshomogenen Räumen.“ Die Vermengung von Geschlechtsidentität und Geschlecht werde „schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen in Unterkünften, Badezimmern und Umkleideräumen“ haben. Opfer könnten retraumatisiert werden, wenn sie Räume mit Personen teilen müssten, die von Geburt an männlich sind, unabhängig davon, wie sie sich identifizieren.

Sogar die UN warnt also vor den fatalen Folgen, die das Selbstbestimmungsgesetz für die Sicherheit von Frauen nach sich zieht. Die deutsche Regierung jedoch weist jede Kritik von sich. Und sorgt dafür, dass Frauen vor Männern nicht mehr geschützt sind.

Auch das Haus von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zeichnet für das Gesetz verantwortlich.
Auch das Haus von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zeichnet für das Gesetz verantwortlich.

2. Die Verstümmelung wird angereizt

Die Idee, dass man „im falschen Körper“ geboren werden kann und erst glücklich wird, wenn man seine biologische Realität verleugnet und den eigenen Körper zusätzlich operativ verstümmelt, ist verrückt. Das heißt nicht, dass man Menschen ausgrenzen sollte, die dieser Ansicht sind, denn eine liberale Gesellschaft muss auch verrückte Ideen tolerieren. Durch das Selbstbestimmungsgesetz jedoch wird das Verrückte zum Normalen erklärt, die Kritiker des Verrückten werden als verrückt verunglimpft.

Diese Orwellsche Umkehr gefährdet nicht nur die Debattenkultur, sie gefährdet vor allem die Gesundheit all jener Menschen, die nicht fest im Leben stehen und für die Gender-Propaganda empfänglich sind. Zwischen 2006 und 2021 stieg laut einer Studie die Zahl der Frauen in Deutschland, die sich zu Männern operieren ließen, von 246 auf 1639 Fälle pro Jahr – ein Anstieg um 566 Prozent. Die Operationen von Mann zu Frau stiegen im selben Zeitraum auf 784 Fälle pro Jahr, das entspricht einem Anstieg von 355 Prozent. Rund die Hälfte dieser Eingriffe wurde 2021 in der Altersgruppe von 20 bis unter 35 Jahren durchgeführt. Auf Teenager zwischen 15 und unter 20 Jahren entfielen 7,3 Prozent der Operationen.

Junge Menschen werden auf der Suche nach ihrer Identität in Massen in die Arme eines Kults getrieben, der durch das Selbstbestimmungsgesetz Aufwind bekommt. Zwar sind Operationen nicht Grundlage für eine Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt. Doch durch das Gesetz wird die Akzeptanz des eigenen Körpers geschwächt und der Weg zu operativer Modifikation geistig geebnet. Niemand würde einer Magersüchtigen, die sich von 40 auf 35 Kilo herunterhungern möchte, in ihrer eigenen Wahrnehmung bestärken.

Genau dies aber geschieht durch das Selbstbestimmungsgesetz: die fehlgeleitete Wahrnehmung des eigenen Körpers wird gesellschaftlich angereizt, seine Verstümmelung und Sterilisation als lohnenswerte Opfer für ein „selbstbestimmtes“ Leben gepriesen. Dass wir nicht einmal unsere Kinder und Jugendlichen vor diesem Wahn schützen, ist unverzeihlich.

3. Kampfansage an den Frauensport

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist der Frauensport, wie wir ihn bis heute kennen, passé. Zwar tastet das Gesetz die Autonomie des Sports offiziell nicht an. Tatsächlich aber öffnet es Männern die Tür zum Frauensport. 

Im Spitzensport konnte man dies im Sommer während der Olympischen Spiele beobachten: Bei Imane Khelif, Goldmedaillen-Gewinner im Frauenboxen, hatten Gentests männliche XY-Chromosomen nachgewiesen, zudem waren laut einem Arzt des Box-Verbandes IBA zu hohe Testosteronwerte festgestellt worden. Thomas Bach, Chef des Internationalen Olympische Kommittees, gab dennoch die Parole aus: Das Geschlecht richtet sich nach dem Pass.

Khelif nach dem Olympia-Sieg.
Khelif nach dem Olympia-Sieg.

Nun, da der deutsche Staat durch das Selbstbestimmungsgesetz quasi Urkundenfälschung legalisiert, verliert der Pass endgültig seine Aussagekraft über das Geschlecht. Viele Vereine ahnen noch nicht, was auf sie zukommt. Das betrifft keineswegs nur den Profisport, auch der Breitensport wird für Frauen nicht mehr in der jetzigen Form möglich sein. Wenn Vereine und Verbände dem sozialen Druck, ja nicht als transfeindlich wahrgenommen zu werden, nachgeben, dann könnten Frauen bald im Volleyball, Tennis oder Karate männlichen Gegnern gegenüberstehen, die ihnen von Natur aus kraftmäßig überlegen sind. Der Deutsche Fußball Bund hat schon 2022 seine Spielordnung so angepasst, dass Transpersonen in Abstimmung mit einer Vertrauensperson des Landesverbandes entscheiden dürfen, ob sie in der Frauen- oder Männersektion spielen möchten.

Was wir im Sommer bei Olympia beobachten konnten, droht also traurige Realität für Frauen und Mädchen zu werden: von Männern und Jungen niedergeprügelt, gefoult, umgerannt, ausgestochen zu werden.

4. Komplizen der Sexualstraftäter

Nicht wenige der Trans-Personen wurden in der Kindheit oder Jugend Opfer von sexuellem Missbrauch. Im Rahmen einer amerikanischen Studie etwa wurden im Jahr 2021 100 sogenannte Detransitioners befragt, also Personen, die eine Hormonbehandlung abgebrochen oder operative Eingriffe vorgenommen hatten, um eine zuvor erfolgte Geschlechtsumwandlung rückgängig zu machen. 38 Prozent von ihnen begründeten ihren Sinneswandel damit, dass ihre Genderdysphorie durch Missbrauch, eine psychische Erkrankung oder ein Trauma ausgelöst worden sei.

Obwohl die Schuld für einen sexuellen Übergriff immer und ausschließlich beim Täter liegt, fühlen sich die Opfer häufig mitschuldig. Die Erinnerung an den Übergriff ist schambehaftet, das Gefühl der Scham und des Ekels überträgt sich auf den eigenen Körper und das Verhältnis zur Sexualität. Der Trans-Kult verspricht einen Ausweg aus dieser Bedrängnis, indem er das Empfinden, im falschen Körper zu stecken, für normal erklärt. 

Die Trans-Ideologie deutet die Scham des Opfers in einen Beweis dafür um, dass mit seinem Körper etwas nicht stimmt. Auf diese Weise schwächt man die Rebellion gegen den Täter und lässt zu, dass das Opfer stattdessen gegen seinen eigenen unschuldigen Körper rebelliert. Eine bequemere Entlastung könnten sich Sexualstraftäter kaum erträumen. Anstatt den versehrten Körper als Leidtragenden einer Straftat anzuerkennen, erklärt die Gesellschaft ihn zu einem „fehlerhaften“ Objekt, das modifiziert werden muss.

Die geschlechtsumwandelnden Operationen entspringen dabei mitunter dem Wunsch nach einer Bestrafung für die empfundene Mitschuld am Übergriff. Die Selbstverstümmelung der Sexualorgane gleicht dem Versuch, das eigene, durch den Übergriff schambehaftete sexuelle Begehren auszumerzen. Für missbrauchte Frauen stellt die Umwandlung zudem eine Möglichkeit dar, ihrer als bedrohlich empfundenen Weiblichkeit zu entfliehen. Eine Gesellschaft, die massenhaft junge Menschen in dem Empfinden bestärkt, ihr Körper sei „falsch“, anstatt sich zu fragen, was dieses Empfinden auslöst – eine solche Gesellschaft macht sich zum Komplizen der Sexualstraftäter.

5. Gezielte Verunsicherung der Kinder

Schon heute werden Kinder in Schulen und anderen Einrichtungen von Organisationen überhäuft mit Materialien zu Transsexualität. Darin wird keineswegs nurmehr die Freiheit der Geschlechterrollen propagiert, dass also Mädchen auch ungestüm und Jungen lieb sein dürfen. Vielmehr sollen schon die Jüngsten explizit über Transsexualität informiert werden, in einem Alter, in dem sie sich eher für Lego und Barbie interessieren. Geschlechtswechsel sollen so früh wie möglich als Normalität im Bewusstsein der Kinder verankert werden. Auch Väter, so wird gelehrt, können Babys zur Welt bringen.

Einladung zu einem Trans-Elternabend in Nürnberg.
Einladung zu einem Trans-Elternabend in Nürnberg.

Den Verfechtern der Trans-Ideologie kann diese Einflussnahme nicht früh genug stattfinden. Damit gefährden sie nicht nur jene Kinder, die von der Idee überzeugt werden, im falschen Körper zu stecken, sondern auch alle anderen, denen es unangenehm ist, derart explizit mit Sexualität behelligt zu werden. Unter dem Banner der Antidiskriminierung findet eine Frühsexualisierung statt, die gezielt die Grenzen von Kindern überschreitet.

Besonders problematisch ist dabei der affirmative Ansatz: Pädagogen, die der Trans-Ideologie anhängen, warnen Eltern davor, die Transsexualität ihrer Kinder anzuzweifeln. Wer die Kinder nicht in ihrer Wahrnehmung bestärkt, der wird unter Druck gesetzt oder gar für schädlich erklärt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird dies noch zementiert: Minderjährige ab 14 Jahren benötigen für einen Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags die Zustimmung ihrer Eltern. Verweigern diese, dann können Familiengerichte die Zustimmung der Eltern „ersetzen“. Entschieden werden soll anhand des Kindeswohls. Da der affirmative Ansatz seit Jahren die Medizin dominiert, dürften entsprechende Gutachten, die die Transsexualität bestätigen, nicht schwer zu beschaffen sein.

Bei Kindern unter 14 Jahren dürfen Eltern die Erklärung beim Standesamt einreichen. Besonders skurril liest sich folgender Satz im Gesetz: „Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.“ Wer einmal erlebt hat, wie schnell Fünfjährige ihre Meinung wechseln, würde über diese Passage nur lachen können, wäre sie nicht so tragisch. Denn in der Realität bedeutet dieses Gesetz: Wer sich einen Sohn wünscht, aber ein Mädchen zur Welt bringt (oder umgekehrt), der kann über die Geschlechtsidentität seines Kindes nun nach Belieben verfügen ­– mit Billigung des deutschen Staats.

6. Die Grenze der Geschlechtsreife einreißen

Die Trans-Bewegung trägt die Überschreitung von Grenzen bereits in ihrem Namen, der aus dem lateinischen Präfix für „über“ oder „jenseits“ gebildet wird. Offiziell will die Bewegung die Grenzen der Geschlechter überwinden, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich ein komplexeres Bild. Denn es ist auch die Grenze vom Kinderkörper zum geschlechtsreifen Körper eines Erwachsenen, die die Bewegung nicht akzeptieren will.

Die Pubertät zählt im Leben eines jeden Menschen zu den größten Einschnitten. Die Veränderungen des Körpers, das Erwachen der eigenen Sexualität können junge Menschen beängstigen. Der Prozess der inneren Reifung erweitert das Bewusstsein, bewirkt einen distanzierteren Blick auf die Eltern und andere enge Bezugspersonen, lässt junge Menschen Gewohnheiten, Umgebungen und Beziehungen infrage stellen. All das ist mit Schmerz verbunden.

Die Trans-Bewegung versucht, diesen Schmerz zu verdrängen, indem sie die Pubertät zu einer Gefahr erklärt. Pubertätsblocker sollen bei verunsicherten Kindern die körperlichen Veränderungen hinauszögern, anstatt ihnen positive Identifikationsangebote zu machen, die den Weg aus der persönlichen Krise weisen könnten. Die Ablehnung des eigenen Geschlechts geht einher mit einer romatisierten Vorstellung von Kindheit; einem fantasierten Idealzustand, der noch nicht von der Komplexität sexueller Begierde korrumpiert wurde. Es ist kein Zufall, dass die Dragqueens der heutigen Zeit mit Vorliebe vor Kindern auftreten, dass Schüler mit Trans-Broschüren und LGBTQ-Veranstaltungen bombardiert werden: Die scheinbare Unschuld des kindlichen Körpers erregt die Szene. 

Der Trans-Kitsch, der in Filmen und Büchern endlos reproduziert wird, dämonisiert die Binarität und idealisiert darum den kindlichen Körper, bei dem die binäre Geschlechtertrennung zwar vorhanden, aber längst nicht so ausgeprägt ist wie bei einem erwachsenen Menschen. Viele Transpersonen versuchen, jegliche äußeren Hinweise auf ihr Geschlecht auszumerzen, als wären ihre Stilvorbilder Babys und Kleinkinder, denen man das Geschlecht noch nicht ansieht. Frauen und junge Mädchen klemmen sich die Brüste ab, um wieder den flachen Brustkorb eines Kindes zu bekommen.

Indem die Trans-Bewegung das eigene Geschlecht ablehnt, sagt sie auch der Geschlechtsreife den Kampf an – und rüttelt so an der über Jahrhunderte errichteten kulturellen Grenze, die Erwachsene und Kinder zu deren Schutz trennt.

7. Fetisch als Alltag

Welche Sexualität ist „gesund“, was gilt als „pervers“? Auf diese Fragen kann eine Gesellschaft niemals absolute wissenschaftliche Antworten finden, es sind vielmehr Fragen, die immer wieder demokratisch ausgehandelt werden müssen. Im vergangenen Jahrhundert wurden viele sexuelle Praktiken, die lange als Perversion gegolten hatten, aus der Tabuzone geholt, allen voran die Homosexualität. Aus liberaler Perspektive kann man dies nur begrüßen, denn die gleichgeschlechtliche Liebe beruht auf der Ebenbürtigkeit und Freiwilligkeit der Sexualpartner.

Durch das Selbstbestimmungsgesetz wird nun eine weitere Spielart der Sexualität entpathologisiert: die Autogynophilie, also die sexuelle Erregung von Männern durch die Vorstellung, eine Frau zu sein. Bis vor kurzem frönten Männer dieser Lust im Verborgenen: Sie nannten sich Crossdresser und trugen ihre Röckchen und Stöckelschuhe nur zu Hause oder auf Fetischpartys. 

Christopher-Street-Day in Köln 2024.
Christopher-Street-Day in Köln 2024.

Nun ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz diesen Männern, deren Genderdysphorie von einer sexuellen Komponente geprägt ist, ganz offiziell als Frau zu leben. Wenn es dabei nur um diese Männer selbst ginge, könnte man das noch hinnehmen. Doch es ist offensichtlich, dass der fremde Beobachter zum unfreiwilligen Multiplikator der Lust wird. Wenn man als Frau einem Mann in Netz-Top, Minirock und bunter Strumpfhose über den Weg läuft und angesichts seines Erscheinungsbildes nicht wegsehen kann, spürt man augenblicklich, wie man Teil eines sexuellen Machtspiels wird und durch das Hinschauen zum Lustgewinn des Fremden beiträgt. Und fühlt sich allein dadurch besudelt. Man kann diese Beobachtung als anekdotische Evidenz abtun, aber warum sollte man den Empfindungen von Frauen weniger Glauben schenken als der Behauptung der Männer, im „falschen Körper“ geboren worden zu sein?

Die Aufmachung vieler Männer, die als Frau leben, ist eine bloße Karikatur von Weiblichkeit und verhöhnt die Frauen. Das Selbstbestimmungsgesetz ist auch deshalb ein frauenfeindliches Gesetz, weil es zu dieser Verhöhnung anreizt. Eine Frau sein, so suggeriert es, kann jeder, der ein Kleid überwirft und Eierlikör trinkt. Weiblichkeit ist in der Vorstellung der Autogynophilen nicht mehr als ein sexuelles Attribut, das sich auch Männer zu eigen machen können. So wird die Frau zum bloßen Objekt perverser männlicher Lust degradiert.

Likörchen für Ex-WDR-Mitarbeiter Georgine Kellermann.
Likörchen für Ex-WDR-Mitarbeiter Georgine Kellermann.

Die meisten Menschen spüren diese Normalisierung der Perversion instiktiv, weil ihre Sensoren des sexuellen Selbstschutzes geschärft sind. Das Selbstbestimmungsgesetz aber zielt darauf ab, diese Sensoren zu beschädigen. Den inneren Alarm, der bei einer Frau ausgelöst wird, wenn ihr ein Zwei-Meter-Hüne in Lillifee-Aufmachung begegnet, brandmarkt das Gesetz indirekt als Diskriminierung. Das tatsächliche Geschlecht des Mannes gegen seinen Willen zu benennen, stellt das Gesetz durch das Offenbarungsverbot gar unter Geldstrafe.

Dass sich die Autogynophilen oft eher wie fünfjährige Mädchen kleiden als wie erwachsene Frauen, verstärkt die offensichtliche perverse Komponente der Autogynophilie. Die Regierung aber verordnet, dass wir das Offensichtliche nicht erkennen und nicht ausprechen – und uns so unseren Selbstschutz abtrainieren.

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Quelle: www.nius.de 1.11.2024