Maria Kubisa – Prenzlau-Stettin

Am 1. Juli 2018 übernahm die polnische Medizinerin Maria Kubisa die Leitung des Fachbereichs Frauenheilkunde am Kreiskrankenhaus Prenzlau und damit auch viele spezielle „Eingriffe“ ihres damals 77-jährigen Vorgängers Janusz Rudzinski.
Rudzinski prahlte immer mal in den Medien, daß er jährlich etwa 800 – 1.200 polnischen Frauen deren Kinder im Mutterleib töte. Übrigens ist „Abtreibung“ auch für das Prenzlauer Krankenhaus ein MORDSgeschäft.

Zu „Rudzinski`s – Zeiten“ wurden im Prenzlauer Kreiskrankenhaus jährlich zwischen 800-1200 Kinder im Mutterleib getötet.

Wieviele Abtreibungen heute dort jährlich stattfinden, daraus macht das „Prenzlauer Kreiskrankenhaus“ ein Geheimnis, obwohl die „Tötungseinrichtungen“ gesetzlich verpflichtet sind, jede „Abtreibung“ zu erfassen, zu melden und die Daten der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Vielleicht hat die Klinik „tausende Euros-Gründe“ , denn:
Wären die Tötungszahlen bekannt, könnte man leicht errechen, wie hoch die jährlichen Blutgeld-Einnahmen sind.

Geworben für das Töten wird in einem eigenst dafür entwickelnden Flyer, der – versteckt auf der Homepage – herunterzuladen ist.
Wir gehen zunächst einmal davon aus, daß alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden oder werden, doch können …

… wir uns das nicht wirklich vorstellen, wie das bei allen eingereisten, abtreibungswilligen polnischen Müttern organisatorisch funktionieren kann … bei der deutschen Gründlichkeit.
Alleine der Zeitaufwand … den will man sich doch zu ersparen versuchen?

Wie wäre in Deutschland für eine polnische Mutter zB. der „Fahrplan zur Kindstötung im Mutterleib?“

1. Die polnische Mutter geht in Polen zu ihrem Arzt, der eine Schwangerschaft feststellt und bestätigt.
2. Die polnische Mutter vereinbart mit einer deutschen Schwangerschafts-Konflikt-beratungsstelle einen Beratungstermin
3. Die polnische Mutter fährt von Polen nach Deutschland und wieder zurück, um den Beratungstermin wahrzunehmen. Sie erhält gleichzeitig in Deutschland den Beratungsnachweis, die Voraussetzung für Mutter und Mediziner, straffrei zu bleiben
4. Die polnische Mutter fährt – frühestens nach 3 Tagen – wieder nach Deutschland … diesmal zum Kinderabtreiber. Hierzu braucht sie in der Regel die Hilfe einer zweiten Person, denn nach dem Eingriff darf sie sich nicht „hinters Steuer setzen“.
5. Die polnische Mutter zahlt das Abtreibungshonorar sofort in bar oder EC-Karte.
6. Wenn sich keine Komplikationen einstellen, fährt polnische Frau nach 1-2 Wochen nochmals zum Abtreiber nach Deutschland zur Kontrolle oder findet einen anderen Arzt in Polen, der die Abschlußuntersuchungen durchführt.
7. Stellen sich nach der Kinderabtreibung doch Komplikationen ein (ist ja nicht selten), so ist dieses Problem in Polen sicher sehr schwer zu lösen.
8. Ob nach einem rechtswidrigen Eingriff in Deutschland die polnische Polizei oder Staatsanwaltschaft gegenüber der Mutter eines getöteten Kindes tätig wird … kann nicht ausgeschlossen werden.

Marian Kubisa, die Frau mit ihren zwei Gesichtern:
In Polen „pro unborn children“ und
in Deutschland „against unborn children“.?

Sie fürchtet weder Tod noch Teufel,
sie scheint es jedenfalls.
Aber auch diese Kinderabtreiberin steht eines Tages vor GOTT und muß Rechenschaft über ihr Leben abgeben.

Eine Hälfte der Woche arbeitet die Abtreiberin Kubisa in ihrer Praxis in Stettin, in Grenznähe zu Polen. Dort tötet sie keine ungeborenen Kinder, denn dann brächte die pol. Justiz sie schnell hinter Gitter.
Die andere Hälfte der Woche ist sie im Prenzlauer Kreiskrankenhaus als Leiterin der Gynäkologie beschäftigt. Dort tötet sie wöchentlich, meist polnischen Frauen, deren ungeborenen Kinder.
Ob Kubisa ihre Praxis in Stettin als „Auftrags-Anbahnungsstätte fürs Töten in Deutschland“ nutzt, wer kann das gänzlich ausschließen?

Ihr Vorgänger Rudzinski hat sich ebenfalls in Grenznähe, im etwa 50 km südlich gelegenen Schwedt niedergelassen. Dort wird der nun 82-Jährige wohl keine Abtreibungen mehr vornehmen, sondern eher als Terminvermittler (auf Provisionsbasis?) agieren. Er hat in Deutschland und nach Polen gute Kontakte, vor allem zu feministischen Gruppen … und diese werden seine Hilfsbereitschaft gerne annehmen.

Wichtig in dieser „Dreierbeziehung“ – „Tötungskrankenhaus Prenzlau“ – „Abtreiberin Kubisa“ – „ex. Abtreiber Rudzinski“ – … es müssen auch die Beratungsstellen in und um Prenzlau/Stettin/Schwedt „entsprechend funktionieren“.

Denn in Deutschland ist vor der „Hinrichtung des ungeborenen Kindes“ eine Beratungsbescheinigung notwendig, die erst das rechtswidrige Handeln straffrei werden läßt. Wie schon erwähnt, wir können uns nur schwer vorstellen, daß den polnischen Müttern vor der Kindstötung mehrere Fahrten nach Deutschland zugemutet werden, um die gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen … vielleicht arbeiten die „Nordlichter“unkonventioneller?
„Wo kein Kläger, da kein Richter!“

Damit niemand ihre Praxis in Stettin verfehlen kann, hat Kubisa ein großes beleuchtetes Schild anbringen lassen.
Mit Telefon und Handynummerfür alle Fälle
!

In Polen hat sie eine Maske aufgesetzt.
Doch kurz hinter der Grenze, auf deutschen Terrain, zeigt sie ihr wahres Gesicht und im KH Prenzlau angekommen, legt sie dann mit den Kindsabtreibungen los.
Das heute, polnische Mediziner auf deutschem Boden den polnischen Frauen ihre Kinder töten … man kann es nicht fassen Wer hat aus der polnischen und deutschen Geschichte überhaupt etwas gelernt?

Viele Tötungsspezialisten für Ungeborene denken so: „Einer muß es ja tun“ .
Wir fragen nicht nur Frau Eva Waldschütz speziell, die diese Aussage machte, sondern alle Tötungsspezialisten:
Warum muß überhaupt einer die ungeborenen Kinder töten?Niemand muß töten!
Wie Eva Waldschütz denken auch andere Abtreiber:
Wenn das Töten auf mehrere Schultern verteilt wird, ist es besser …
Anm.: Das ist ja eine niederträchtige Einstellung!

Ausschnitt des Interview des SWR2 mit Dr. Eva Waldschütz

Update 17.10.2024
In einem Beitrag vom 15.10.2024 „Wenn Helfer zu Straftätern werden“ berivhtet der „hpd“ (Humanistischer Pressedienst) über die offensichtlich in Polen straffällig gewordene Medizinerin Marian Kubisa. Sie beziehen sich dabei auf einen Beitrag des „rbb“ „Ärzte in Brandenburg verhelfen Polinnen zu Abtreibungen – und werden juristisch verfolgt“.

Wie einseitig, lebensfeindlich und weltfremd der „rbb“ über die Massenkinderabtreiberin Kubisa berichtet …man füllt sich in eine Zeit vor 7-8 Jahrzehnten zurückversetzt.
Verfolgt … weil man Polinnen zum Töten ihrer ungeborenen Kinder verhilft … das, und weil Tötung von ungeborenen Kindern in Polen immer noch illegakl ist … prangert der“rbb“ an.

Offensichtlich hat die Staatsanwaltschaft Stettin genügend Beweise, um am 17.10.2024 das Verfahren gegen die polnische Tötungsspezialistin eröffnen zu können.
Einen Teil ihrer wöchentlichen Arbeitszeit tötet Kubisa im Prenzlauer Kreiskrankenhaus nach deutschem Recht – rechtswidrig aber unter bestimmten Bedingungen straffrei –
aber in ihrer Stettiner Praxis scheint sie sich nicht an die polnische Gesetzgebung gehalten zu haben oder sie möchte eine IDOL-Figur werden … ähnlich wie die deutschen Kinderabtreiber Kristina Hänel, Alicia Baier und Mandy Mangler.
Ohne Ansehen der Person muß ein Staat bei Straftaten gegen geltendes Recht vorgehen. Wenn es auch noch um Tötung von Menschenleben geht … darf keine Rücksicht genommen werden.
Die spannende Frage ist hiervorausgesetzt der Nachweis eines oder mehrerer Verstöße gegen polnisches Recht ist zweifelsfrei erbracht … ob der Richter sein Urteil in Anlehnung an die polnischen Gesetze sprechen wird
oder
ob es ein „poilitisches Urteil werden wird“.

Der Beitrag der TAZ vom 16.10.2024, „Verfolgt wegen Menschlichkeit“, ist ein gutes Beispiel für Manipulation unf Falschmeldung der Medien.
Wenn Töten Menschlichkeit bedeuten würde, dann könnte man zur Vergewaltigung provokativ sagen:
„Eine nicht tödliche Beglückung“

Hirn einschalten und Nachdenken über die genannten Abtreibungszahlen:
Die TAZ schreibt, daß lt. einem Bericht von „Health Policy Watch“ vom August 2024 in Polen jährlich zwischen 80.000-93.000 Kinder durch Abtreibung getötet werden, davon einige Hundert legal.

In Polen gilt seit Mitte der 1990er Jahre ein sehr strengens Abtreibungsgesetz. Abtreibungen sind „nur“ in Ausnahmefällen erlaubt: bei Inzest, Vergewaltigung oder Lebensgefahr der Mutter.
Polen ist ein Land mit etwa 37 Millionen Einwohner.
Obwohl Abtreibungen in diesem kath. Land verboten sind, sollen dort doppel soviele Kinderabtreibungen (in Bezug auf die Einwohnerzahl) durchgeführt werden wie in Deutschland … und Deutschland hat ein sehr liberales Abtreibungsgesetz. Wie soll dies möglich sein?

In Deutschland spricht man, bei 100.000 jährlichen „Abtreibungen“ – durchgeführt von etwa 1.200 Henkern – von einer Unterversorgung. Deshalb werden sogar Forderungen laut, daß Mediziner zur Tötung Ungeborener zwingend verpflichtet werden sollen und Tötung in die medizinische Ausbildung gelangt.

Statement der polnischen Kinderabtreiberin Maria Kubisa nach der Verhandlung am 17.10.2024 in Stettin:
Sie will weitermachen und ist froh, daß sie den Frauen helfen, weiter töten kann!!!
Die Henkerin der Ungeborenen drückt das natürlich anders aus.