Drohungen von Links-Radikalen und Feministen gegen Lebensrechtler

Keine Frage!:
Das Recht auf Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit steht jedem Bürger oder jeder Vereinigung in Deutschland noch (!) zu (siehe Artikel 5 GG).
Dabei spielt es für den Staat bzw. sollte es für den Staat keine Rolle spielen, welche Meinung man vertritt. Auch wenn diese noch so verrückt wäre, man dürfte sie äußern können.
Einschränkungen existieren natürlich: Aufruf zu Gewalt, zu Straftaten usw., Egal, ob gegen Personen, Vereine oder gegen den Staat selbst, werden hart sanktioniert … auch keine Frage!

Es gibt das „Lager“ der Lebensrechtler:
Lebensrechtler treten öffentlich dafür ein, daß jedes menschliche Leben mit Beginn seiner Existenz (Verschmelzung der väterlichen Samenzelle mit der mütterlichen Eizelle) ein absolutes und bedingungsloses Recht auf Leben hat und zu schützen ist.
Lebensrechtler beten vor den Tötungsanstalten und den Organisationen wie „Pro Familia“, die sich gegen ein uneingeschränktes Lebensrecht stellen und bieten auf, am Ort des Geschehens, den Müttern Hilfe an, damit sie und ihre ungeborenen Kinder leben können.
Lebensrechtler verteidigen somit die schwächsten und wehrlosesten Mitglieder in unserer Gesellschaft, die noch nicht geborenen Kinder.

Für Lebensrechtler ganz eindeutig!

Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben,
auch dann,
wenn er sich noch im Mutterleib befindet!

Wie gesagt: Auch wenn die geäußerten Meinungen oder Forderungen auch so verrückt sein mögen (je nachdem, in welchem Lager man sich befindet), ... jede Gruppe (wie hier im Beispiel) hat das Recht, diese Meinung öffentlich zu bekunden, Mahnwachen abzuhalten oder zu demonstieren.

Naürlich hat auch jede Gruppe das Recht, eine Gegendemonstration zu veranstalten ... diese muß nach den geltenden Gesetzen angemeldet sein. Es dürfen keine Drohungen, Beschimpfungen, körperliche Gewalt oder Blockarden der Gegner stattfinden. Das alles gibt unser aktuelles Grundrecht her!

Doch den Ankündigungen verschiedener linksorientierter Gruppen und Feministen, die Demonstration der Gegnerschaft (in unserem Falle der „Marsch für das Leben“ der Lebensrechtler in Köln und Berlin) verhindern, blockieren und mit allen Mitteln unmöglich machen zu wollen, verstößt ganz eindeutig gegen geltende Gesetze und muß vom Staat massivst sanktioniert werden.
Diese Aufrufe der Gegnerschaft sind nichts anderes als öffentliche Aufrufe zu Gewalt, zu 0-Toleranz gegenüber einer anderen Meinung.
Es bleibt abzuwarten, wie der Kölner und Berliner Polizeiapparat, wie die Ordnungsbehören und wie die Staatsanwaltschaften reagieren.
Leben wir in Deutschland noch in einer Demokratie oder sind bereits die politischen und behördlichen Schaltstellen ideologisch besetzt und lassen „gewissen Meinungen“ nicht mehr zu.
„Nie Wieder“ ist heute!

Rechts auf dem unteren Bild: Der Weg der „Lebensrechtler“
Links auf dem unteren Bild: Der „Weg der Pro Choicer“ … wenn sie nicht umkehren, umkehren zu GOTT!

Was ist Dein Weg ?