Die Geschichte vom „Dritten Reich“ lehrt uns: „Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.“
(Dr. Leo Alexander (1905-1985) untersuchte die Verbrechen der NAZI-Schergen)
Weltweit wird derzeit das absolute Recht auf Leben eines jeden Menschen nicht „nur“ in Frage gestellt, sondern ernsthaft bedroht. In vielen Ländern unserer Erde wird der ungeborene Mensch nicht mehr absolut geschützt. Seine Tötung ist in vielen Staaten unser sogar bis kurz vor die Geburt möglich.
Mit scheinheiligen Argumenten wurde und wird die Bevölkerung indoktriniert:
– „ES“ sei nur ein Zellhaufen“
– „ES“ hat lediglich die „Potenz“, sich als Mensch zu entwickeln
– „ES“ verspürt ja noch keine Schmerzen, wenn „ES“ „abgetrieben“, getötet wird
– „ES“ ist erst ab der 12.SSW, oder 14,16,18, 20,22, oder 24.SSW ein Mensch
– „ES“ ist erst ab der 24. SSW ein Mensch, wenn „ES“ außerhalb des Uterus leben kann
– „ES“ wird ein Mensch mit der Geburt
– „ES“ hat erst dann ein Recht auf Leben, wenn die Mutter das will
Es gibt viele weitere Argumente, mit denen die Gegner des Menschenrechts auf Leben für ALLE zu begründen versuchen, das töten eine „legale Option“ sei oder sein müsse.
Dabei ist biologisch wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen, daß das Leben eines Menschen mit der Verschmelzunzg von Ei- und Samenzelle beginnt und, daß sich der Mensch als Mensch entwickelt und nicht zum Menschen!
Auch dem sich noch entwickelnden Menschen steht mit Beginn seiner Existenz das volle Recht auf Leben zu. Ein Recht auf Leben (Menschenrecht) hat man oder man hat es nicht.
Doch diese Fakten werden heute weitgehend ignoriert
Wir erinnern uns:
DAMALS war „ER / SIE“ kein Mensch, weil...(willkürliche Begründungen)
HEUTE ist „ES“ noch kein Mensch, weil…(willkürliche Begründungen)
MORGEN wird „ER / SIE“ kein Mensch sein, weil…(willkürliche Begründungen)
Die damaligen Schergen legten willkürlich fest, welcher Mensch leben darf oder wlecher Mensch nicht. Dabei ging es nicht nur um die Juden, denen das Lebensrecht abgesprochen wurde, sondern auch andere Gruppen teilten das gleiche Schicksal.
„Damaligen Mediziner“ rechtfertigten ihr MORDEN mit der Begründung, daß es dafür „einen Befehl von höchster Stelle“, „einen Auftrag“ oder „eine Anordnung“ gegeben habe, der man hätte folgen müssen.
„Wenn der Vorgesetzte befiehlt, dann muß man ausführen, nicht nachdenken. Der Untergebene, Auftragsempfänger und Handelnde hat die Folgen der Befehlsausfühung nicht zu verantworten.“ So der damalige Irrglaube.
Gott sei Dank korrigierten die „NAZI-Prozesse“ damals (!) diese fatale Denkweise!
Wie sieht es 2024 in Deutschland aus:
Etwa 1.200 der 415.000 Medizinern sind am Töten (wir nennen es morden) von ungeborenen Kinder beteiligt oder „nur“ involviert.
Nicht wenige dieser Mediziner haben mit „Töten nach §218“ ihre Haupteinnahmequelle und sind – durch die Medien – der Öffentlichkeit gut bekannt.
Der überwiegende Teil der 1.200 deutschen Henker tötet „nur“ hin und wieder, halten sich versteckt, denn „DAMIT“ sind weder Lorbeeren noch Anerkennung bei den Kollegen zu erhaschen…unf das stört.
Der größte Teil der Ärzteschaft lehnt noch (!) das Töten ab.
Diese Tatsache ist nun die besondere Herausforderung der Radikal-Feministen und die der „Ampel“ und linken Genossen, die Töten von noch nicht geborenen Menschen aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen und als bezahlte Kassenleistung, zur „medizinische Dienstleistung“ erheben wollen.
2022 (24. Juni) erfolgte mit der Streichung des §219a StGB der erste Schritt der menschenverachtenden „Ampel-Regierung“. Fortan dürfen „Henker der Ungeborenen“ ihr MORDSgeschäft anpreisen und öffentlich bewerben.
2019/2024
Der ehemalige CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn rief 2019 eine wissenschaftliche Studie „ins Leben“, welche die psychischen Folgen von Abtreibungen untersuchen und dazu eine Stellungsnahme abgeben sollte.
Mit dem Regierungswechsel 2021 wurde jedoch das Studiendesign verändert. Nun wurden nicht mehr psychischen Folgen nach Abtreibung im Focus, sondern Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer, Angebote der Beratung und Versorgung, die Lebenslagen und Bedürfnisse ungewollt Schwangerer, ihr Unterstützungs- und Versorgungsbedarf sowie die Versorgungsstrukturen.
Menschenrechtsgegner arbeiten mit allen Mitteln…darauf muß man gefaßt sein.
Neutral/Unabhängig?
Leiterin der „ELSA-Studie“ ist bzw. war die ex Bundesvorsitzende der „Pro Familia“, Prof. Dr. Daphne Hahn mit einigen „Pro Familia“ oder nahestehenden „Pro Familia“ Mitarbeitern.
Bereits zu Beginn bzw. mit Benennung der Mitarbeiter der „ELSA-Studie“ stand letztendlich das Studien-Ergebnis schon fest. Die menschenverachtende Ideologie der „Pro Familia“ hat in der am 10.4.2024 offiziell vorgestellten ELSA-Studie der Öffentlichkeit ihren Einzug gefunden.
Als „Ergebnis dieser Studie“ wurde u.a. eine Unterversorgung an Abtreibern festgestellt, welches für die Mütter eine unzumutbar lange Anreise zum Abtreiber bedeuten würde. Mit 1.200 „Henkern“ haben wir in D eine Überversorgung!
Von wegen wissenschaft objektiv ausgewertete Fakten = das sind Lügen!!!
2023/2024
Paus, Lauterbach und Buschmann gaben am 31.3.2023 die Namen der ausgewählten „neutralen 218-Experten“ bekannt, die sich in der „Experten-Kommission“ konstituierte. Nach einjähriger Beratung, so der Auftrag, sollten der Regierung Vorschläge unterbreitet werden, wie der Schutz der ungeborenen Menschen außerhalb des Strafrechts möglich sein könnte.
Doch auch hier stand bereits das Ergebnis zu Beginn fest, da in der Kommission ausgewählten Feministinnen besetzt wurde.
2024 (24.1.)
Die Bundesregierung stellte den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vor. Ziel ist es, die sogenanne Gehsteigberatung (Lebensfeinde nennen dies Gehsteigbelästigung) zu untersagen. Hierdurch würden für Lebensrechtler die Grundrechte Artikel 3, 4, 5, und 8 massivst eingeschränkt und Hilfsangebote vor Ort für Mütter in Not verunmöglicht. Weil nicht wenige christliche Politiker ebenfalls diese Einschränkung mittragen, dürfte die Zustimmung im Bundestag im eine Formsache sein.
2024 (15.4.) Die sogenannte „unabhängige Experten-Kommission“ überreichte den Regierungsgenossen ein über 600 Seiten starkes Dekret ihrer Änderungswünsche. Die Regierungsvertreter sagten eine schnelle Bearbeitung und Umsetzung zu, denn sie wußten ja im Vorfeld bereits, was „herauskommt“ … was in diesem Dekrat steht.
Letztendlich war diese „Experten-Kommission“ der verlängerte Arm der Regierungsgenossen, welche im Ergenbis das lieferten, was zuvor bestellt oder erwartet wurde. Menschenrechtsgegner überlassen nichts dem Zufall!
In „Zeiten wie Diesen“ muß man sich über nichts mehr wundern!
Warum gehen die Menschenrechtsgegner so vor? Taktik?
Damit Mütter (nach Vorstellung der Radikal-Feministen und nicht weniger Politiker) ortsnah – ohne lange Anfahrtwege – zum Henker ihrer Kinder gelangen können, müssen erst einmal die noch bestehenden gesellschaftlichen Intoleranzen beseitigt werden. Mit der dafür notwendigen Inflitrierung der Gesellschaft standen bislang/ und werden weiterhin die Staatsmedien hilfreich zu Seitestehen.
Es gilt zunächst, wenigstens die 1.200 mehr oder minder bekannten „willigen Henker der Ungeborenen“ zu motivieren. Damit könnte man die jährliche Tötungskapazität bis auf etwa 3 Millionen Kinderabtreibungen jährlich erhöhen. Mit Streichung des Lebensschutzparagraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch ist zu befürchten, daß dies den Menschenrechtsgegnern leider auch gelingen wird.
Ein weiteres Ziel ist es, alle staatlichen Krankenhauseinrichtungen zu verpflichten, die Tötungen vor der Geburt durchzuführen. Damit würde sich nicht zunächst die Tötungskapazität massiv erhöhen, sondern das „Töten von Menschen vor ihrer Geburt“ würde niederschwelliger und in einem größeren Bereich der Gesundheitsmedizin zu einem „täglichen normalen Eingriff“.
Da zwangsläufig dann alle Mitarbeiter der Krankenhauseinrichtungen um „den Umstand der Kindstötung“ wüßten, wird relativ kurzfristig leider eine Gesinnungsänderung bewirkt werden. Zwar dürften nicht alle Krankenhausmitarbeiter das Tötungsgeschäft begrüßen -… doch sie werden denoch mitwirken und sich ruhig verhalten. Abhängigkeit, Existenzängste wie zB. Verlust des Arbeitsplatzes oder gar Ausgrenzung durch Kollegen sind genügend Gründe, diese „Einbindung in die Tötungspraxis“ widerspruchslos hinzunehmen…wenn doch nicht, droht das Arbeitsamt.
Bald das planmäßige und gut organisierte Töten von Kindern vor deren Geburt als eine „ganz normale medizinische Dienstleistung“?
Die „Einbindung aller Mitarbeiter ins Tötungsgeschäft“ Tat hat natürlich auch Auswikungen im privaten Umfeld der betroffenen Personen, dh: immer mehr Bürger werden das Töten tolerieren, tolerieren müssen, vielleicht ungeachtet der weiteren Folgen:
Heute der Spruch von Medizinern: Ich töte ungeborene Mensachen,
und morgen: Ich töte Menschen
Sie haben noch Dr. Leo Alexander in Erinnerung?
Wenn Abtreibungs-Mediziner (Henker der ungeborenen Kindern) somit Akzeptanz in der Gesellschaft gefunden haben, wird das Töten – zunächst von ungeborenen Kindern – fociert werden. Es dürfte auch ein Wettbewerbskampf unter den Abtreibern wegen de schnell verdienten Euros für „Tötungen“ stattfinden.
Die weitere Entwicklung wird sein – und dazu muß man kein prophetische Begabung haben: Bald werden – hier und da – Fälle von Tötungen kurz vor oder auch kurz nach der Geburt bekannt werden. Die Mehrheit der Bevölkerung wird dies „schlucken“ , denn die Rechtfertigungsgründe werden ähnlich wie bei der „Abtreibung“ sein:
„Das war doch kein Leben;“ „Es mußte sein“; „Es ging nicht anders“; „War zum Besten des Menschen“. uvm
Somit setzt sich der Mensch an die Stelle GOTTES und ist der festen Überzeugung, über über Leben oder Tod entscheiden zu können.
Und nun die spannende Frage, lieber Leser:
Glauben Sie in der Tat, wir hätten „DAFÜR“ keine Vollstrecker in Deutschland?
Die „Henker der Ungeborenen“, die als „medizinische Dienstleistung“ Tag ein, Tag aus Kinder bis kurz vor die Geburt töten,
warum sollen diese „Henker“ Probleme damit haben, geborene Kinder nach deren Geburt zu töten …“verspätet abzutreiben“.
Diese „Henker“ werden bereitwillig ausführen, was verlangt wird!
Und diese „Henker“ werden noch weitermutieren, weil die Akzeptanz des Tötens in der Gesellschaft dann vorhanden sein wird und sich kaum noch Widerstand regt.
Heute wird bereits in Deutschland über Sterbehilfe und Selbsttötung bereits öffentlich diskutiert und es gibt bereits 2 oder 3 Tötungsvereine, die aktiv geworden sind und „Hilfe“ anbieten … und der deutsche Staat duldet das … 79 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen.
Noch spricht man von „den eigenen Tod selbst bestimmen wollen“, obwohl der Mensch auch hierzu nicht das Recht hat. GOTT alleine ist der Herr über Leben und Tod.
Doch nach GOTT wird die moderne Gesellschaft sich auch in dieser Angelegenheit nicht ausrichten wollen,
Fremdbestimmung am Anfang … Selbstbestimmung am Ende !
Und wer bestimmt über die Menschen, die nicht/nicht mehr belbst bestimmen können, die Alten, die Kranken, die Behinderten, die Ungewollten, die Systemkritiker, die Christen usw. ?
ES BESTEHT KEIN ZWEIFEL:
Bei jährlich über 70 Millionen ermordeter Kinder im Mutterleib – seit Ende des
zweiten Weltkrieges sind das etwa 5.5300.000.000 Opfer (5.5 Milliarden),
scheinen die Opferzahlen von DAMALS im Vergleich „noch moderat zu sein.
Für DAMALS und auch für HEUTE gilt:
EIN ermordeter Mensch ist einer zu viel.
Die meisten Staaten dieser Erde scheinen, bis auf wenige Ausnahmen, nicht nur vor dem Abgrund zu stehen, sondern bereits im „freien Fall“ zu sein.
Die gottlose Lebensweise wird zur Selbstzerstörung führen müssen.
GOTT schickt der Menschheit Warnungen … Rufe zur Umkehr … nehmen wir sie ernst und ändern wir unseren gott- und ehrfurchtslosen Lebenswandel.
NOCH IST ZEIT … wie lange ???