12. Mai 2023: Gegner der Menschenrechte auf Leben für ALLE im Hessischen Landtag

Um was geht es überhaupt?

In Deutschland ist auch das Töten von ungeborenen Kindern grundsätzlich verboten, juristisch rechtswidrig genannt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung am 28. Mai 1993 erklärt, daß die Tötung von ungeborenen Kindern, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen innerhalb einer bestimmten Frist ohne Bestrafung der Mutter oder des Kinderabtreibers möglich sein kann.
(rechtswidrig-straffrei Entscheidung des BVerfG)
Der Gesetzgeber erließ daraufhin einen Gesetzestext (siehe § 218 StGB), der den Vorgaben des BVerfG entsprach.

Christen und Menschen mit Haus- und Sachverstand können dieser Regelung nicht zustimmen, denn:
a) Ein Mensch entwickelt sich als Mensch und nicht zum Mensch … von Anfang an
b) Menschenrechte, wie das vorrangige Recht auf Leben, gelten für geborene wie noch nicht geborene Menschen uneingeschränkt
c) Was nutzen einem Menschen alle anderen Menschenrechte, wenn ihm das Recht auf Leben nicht bedingungslos gewährt wird?
d) Mit der Verschmelzung der väterlichen Samenzelle mit der mütterlichen Eizelle beginnt das menschliche Leben. Bereits mit Feststellung seiner Existenz im Bauch seiner Mutter ist der kleine Mensch erbberechtigt!
e) Mit Beginn seines Lebens (siehe d) hat der Mensch eine inhärente Würde, die permanent und un- trennbar mit einem Menschen verbunden und damit unantastbar ist.

Ab wann ist der Mensch ein Mensch!
Entweder ist der Mensch erst dann ein Mensch, wie es die Politik willkürlich festgelegt oder bestimmt hat (dem Zeitgeist entsprechend)
oder
der Mensch ist Mensch von Anfang an – der als sich entwickelnder Mensch lediglich in seiner Erscheinungsform verändert, doch immer als der gleiche unveränderbare Mensch wie zu Beginn seines Seins, mit einer inhärenten Würde und dem uneingeschränkten Recht auf Leben. Würde und Lebensrecht bestehen immer zu 100 %, wachsen nicht von 0 auf 100 % oder verringern sich – das wäre fatal!
Das Recht auf Leben ist ein unveräußerliches, gottgegebenes Recht, weil es uns von GOTT und nicht von der Regierung gegeben wurde!

Von daher ist es logisch und es ergibt sich zwangsläufig, daß viele Menschen (nicht nur Christen) sich für diese unschuldigen und wehrlosen Menschen im Bauch ihrer Mütter einsetzen – besonders für die Menschen, die keine Stimme haben – und denen sie in Konfliktsituationen Hilfe anbieten wollen. Bei über 70 Millionen Kindstötungen jährlich weltweit ist dies eine der dringlichsten Aufgaben überhaupt.
Hilfe JA … Entscheidung für oder wieder das Leben steht nicht zur Debatte!
Es gibt übrigens Unabstimmbares …. und das trifft hier in Gänze vorbehaltlos zu!!

Der geplante Sonderweg von Hessen würde zusätzlich für viele weitere Kinder den sicheren TOD bedeuten!

Hessen, allen voran die LINKEN Genossen, will nun, sozusagen als Vorreiter für Deutschland, einen anderen Weg beschreiten und das mit Gesetzestexten zementieren.
Dazu wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht und vom „Innenausschuß“ und „Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuß“ eine „Expertenrunde“ angehört. Diese „Experten“-gaben am 12. Mai 2023 in einer Anhörung Stellungsnahmen und Empfehlungen ab.

Es hört sich zumindest gut an, wenn die Politik vor gewissen Entscheidungen, Ausschüsse einsetzt und Sachverständigen befragt.
Zumindest vermittelt es den Eindruck: sie geben sich Mühe, um zu einem guten Ergebnis zu kommen. Doch seien wir nicht blauäugig!
Die sogenannten „Sachverständigen“ verschiedenster Organisationen werden ausgewähnt und bestimmt … natürlich nicht im „Patt-Verhältnis“ sondern bewußt so, um ein gewünschtes Ergebnis zu sichern und nicht zu gefährden.
Wir zählen 54 Organisationen bzw. deren Vertreter sowie Einzelpersonen, die erwählt wurden, zu dem Gesetzesvorhaben der LINKEN eine Stellungnahme bzw. Empfehlung abzugeben.
Bereits im Vorfeld konnte davon ausgegangen werden, daß von mindestens 28 der „54 Anzuhörenden“ eine Gesetzesempfehlung pro Bannmeile abgeben werden wird, weil es sich um Abtreibungsmediziner, Abtreibungs- bzw-. feministische Organisationen handelt, deren Einstellung der Öffentlichkeit bekannt sind.
Die Politik wird aufgrund der Empfehlungen der „Anzuhörenden“ sicher auf der dann „demokratisch zustande gekommenen Mehrheitsempfehlung „folgen müssen“ …. und hernach die Hände in Unschuld waschen, wenn`s erforderlich wird.

Das haben leider heute viele Politiker wieder vergessen:
Es gibt UNABSTIMMBARES !

Dokumente:
1. Gesetzesentwurf der „LINKEN“
2. geladene Redner
3. schriftliche Stellungnahmen Teil 1
4. schriftliche Stellungnahmen Teil 2


InstitutionNameTrend
Anzuhörende
Hessischer LandkreistagProf. Dr. Jan Hilligardt (Direktor)Ja
Hessischer Städte- und GemeindebundJohannes HegerNein
Hessischer Städtetag
Hochschule Merseburg
Institut für Angewandte Sexualwissenschaft
Prof. Dr. Maika Böhm
Universität Heidelberg
Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie
Direktor Prof. Dr. Bernd GrzeszickJaNein
Universitäts-Klinikum Frankfurt am MainProf. Dr. med. Frank Louwen
Hochschule Fulda Gesundheitswissenschaften und empirische SozialforschungProf. Dr. Daphne Hahnja
Prof. Dr. Friedhelm Hufen
Universitätsklinikum Gießen und MarburgFrank OehmkeJa
Goethe-Universität Frankfurt am MainProf. Dr. Uwe Volkmann
Justus-Liebig-Universität GießenJun.-Prof. Dr. Jelena von Achenbach, LL.M.
Universitätsklinikum Gießen und MarburgProf. Dr. med. Uwe Wagner
Johannes Gutenberg-Universität MainzProf. Dr. Friederike Wapler
Kristina HänelJa
Dr. Nora SzászJa
Arbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenhäuser in TrägerschaftJa
Beratungsstelle Frauennotruf FrankfurtJa
Berufsverband der Frauenärzte Landesverband HessenDr. med. Klaus DoubekJa
Bündnis „Solidarität für Kristina Hänel und weitere
§129a StGB Betroffene“
Christinane von Rauch( Vertreter: Dr. med. George LanghansJa
Bündnis für Frauen*rechteJa
Bündnis für Sexuelle SelbstbestimmungJa
Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit e. V. LandesFrauenRat Hessen (LFR)Geschäftsführerin Isriela Bushkola
Sigrid Isser, Andrea Gerlach
Ja
Caritas FrankfurtCaritasdirektorin Gaby Hagmans
Caritas HessenGeschäftsstellenleiterin Carina Schneider
CDL. Für das Leben, Landesverband HessenCornelia KaminskiNein
Der Paritätische HessenJa
Deutscher Ärztinnenbund
Deutscher Juristinnenbund e. V. Landesverband HessenUrsula Mattiessen-Kreuder
Prof. Dr. Sina Fontana
Ja
Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hessen
DGB Bezirk Hessen-ThüringenJulia Langhammer
DGB Bezirk Hessen-Thüringen Frauen- und GleichstellungspolitikAnna-Maria Boulnois
Diakonie Hessen (Frankfurt)
Abteilung Familien, Frauen, Jugend, Kinder
Leiterin Andrea Schaller
Diakonie Hessen (Bergstraße)
donum vitae e. V., Landesverband Hessen
Familiengesundheitszentrum
Kinder- und Familienzentrum Fechenheim
Ja
Frankfurt für FrauenrechteUrsula auf der Heide (Beatrix Baumann)Ja
LAG der kommunalen Frauenbeauftragten HessenJanet MillerJa
Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser HessenTina MeierJa
Landesarbeitsgemeinschaft hessischer Frauen- und GleichstellungsbürosInga Halwachs;
Beate Herzog, Judith Kolbe, Jennifer Muth, Meike Pinkernell
Ja
Landesärztekammer HessenDr. Edgar Pinkowski (Präsident)Ja
Landesverband der Hessischen Hebammen e. V.1. Vorsitzende Martina KlenkJa
Liga der Freien Wohlfahrtspflege HessenRegina FreisbergJa
Marburger Bund, Landesverband HessenDr. Christian Schwark (Landesvors.)
Dr. Susanne Johna (stellvertr. Vors.)
Ja
pro familia Beratungsstelle Frankfurt am MainLeiterin Claudia HohmannJa
pro familia HessenLandesgeschäftsführerin Brigitte Ott
Heike Pinne
Ja
Terres de Femmes, Städtegruppe Rhein MainJa
ver.di HessenJuliane Elpelt
VLK HessenLandesvorsitzender Michael Schüßler
Wiesbaden für FrauenrechteJa
Wildwasser Wiesbaden e. V.Ja
Ideologie der Anzuhörenden und/oder deren Organisationen sowie deren Verbindungen und Kontakte lassen einen Schluß zu, welche Empfehlung abgegeben werden wird.
Ansonsten verweisen wir auf die oben verlinkte nschriftlichen Stellungnahmen unter Punkt 3+4.
Ja = Schutzzone oder Nein = keine Schutzzone (ist in Spalte „Trend“ vermerkt)


Die „Anzuhörenden“, die sich für positiv zum Gesetzesentwurf der LINKEN aussprachen und somit für die Schaffung einer Bannmeile votierten,als deren Folge zusätzlich weitere Kinder ihr Leben verlieren werden, kann als als „Gegner der Menschenrechte auf Leben für ALLE“ titulieren!

12. Mai 2023
Mitglieder des INNENAUSSCHUSS (INA) im Hessischen Landtag:
VORSITZENDE/R
Heinz, Christian (CDU)
STELLVERTRETENDE/R VORSITZENDE/R
Frömmrich, Jürgen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

MITGLIED
Bauer, Alexander (CDU)
Bellino, Holger (CDU)
Hering, Thomas (CDU)
Hofmeister, Andreas (CDU)
Serke, Uwe (CDU)
Steinraths, Frank (CDU)
Goldbach, Eva (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gronemann, Vanessa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hofmann (Fulda), Markus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schauder, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eckert, Tobias (SPD)
Hartmann, Karin (SPD)
Hofmann (Weiterstadt), Heike (SPD)
Holschuh, Rüdiger (SPD)
Ulloth, Oliver (SPD)
Gaw, Dirk (AfD)
Herrmann, Klaus (AfD)
Hahn, Dr. h.c. Jörg-Uwe (Freie Demokraten)
Schäfer (Maintal), Thomas (Freie Demokraten)
Felstehausen, Torsten (DIE LINKE)
Wilken, Dr. Ulrich (DIE LINKE)

BERATENDES MITGLIED OHNE STIMMRECHT
Rahn, Dr. Dr. Rainer 

Sollte tatsächlich eine Bannmeile um die Beratungsstellen und Tötungspraxen gezogen werden – wie es die LINKEN in Hessen vorhaben – so ist eine Hilfe für Mütter in Not kaum noch möglich.
Auch die Ausübung der vom Staat garantierten Redefreiheit, Versammlungsfreiheit und Religionsfreiheit wäre nicht mehr möglich. Es wäre letztendlich eine willkürliche Maßnahme des Staates, das Ausüben der Meinungsfreiheit in Wort und Schrift einzuschränken und zu verunmöglichen … und das, wegen Durchsetzung einer bestimmten Ideologie.
Christen und Menschen mit Haus – und Sachverstand werden dies niemals hinnehmen!

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