Am heutigen Freitag hat sich die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ (KzrSuF) konstituiert. Auf Wunsch der Bundesregierung sollen die „unabhängigen“ Experten sich mit der Zukunft des deutschen „Abtreibungsverbots“ beschäftigen. Es sollen u.a. Vorschläge erarbeitet werden, ob der §218 StGB gänzlich gestrichen werden sollte oder ob eine Änderung des „Abtreibungsverbots“ außerhalb des Strafgesetzbuches denkbar ist.
Ergebnisse werden innerhalb eines Jahres erwartet.
1. Zunächst muß erwähnt werden, daß beide großen Kirchen keine Vertreter in dieser Kommission haben.
Das mag auf den ersten Blick stören, doch muß man klar sagen:
E verbietet sich für Christen, dort mitzuarbeiten, denn auch diese eingesetzte Kommission hat keine Legitimation, letztendlich über Leben oder Tod zu entscheiden. Das schließt sich auch in einer Demokratie aus!
Auch eine demokratische Mehrheit kann aus einem Recht (Recht auf Leben) kein Unrecht oder aus einem Unrecht (Tötung ungeborene Kinder) kein Recht machen.
Unrecht ist und bleibt immer die Tötung eines Menschen, egal ob geboren oder noch nicht geboren.
2. Wer die Namen der Kommissionsmitglieder liest, recherchiert und sein Hirn einschaltet, wird schnell erkennen, daß diese Kommission lediglich eine Alibifunktion für die Regierungsparteien hat und das Ergebnis schon feststand, bevor die heutige konstituierende Sitzung stattfand.
Die Kommission wird das liefern, wofür sie eingesetzt wurde …. und die Bundesregierung wird es dann so halten wie einst Pilatus (Matth.27, 24-26)
Doch täuscht Euch nicht: GOTT läßt seiner nicht spotten!
Der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, haben die Kommission zur reproduktiven Selbst-bestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen.
Doch schauen wir uns mal die 18 Mitglieder an, die in zwei Arbeitsgruppen aufgeteilt wurden.
Es ist die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen und die Themen, die sie behandeln sollen, sehr ausschlaggebend. So werden im vorhinein schon die Weichen für eine bestimmte Richtung gelegt.
Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 | ||||
+ | Prof. Dr. Maika Böhm | Hochschule Merseburg | war viele Jahre als Sexualpädagogin bei „Pro Familia“ tätig | |
+ | Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf | 15.06.1971 | Universität Potsdam | erstellte Gutachten im Auftrage f. Kristina Hänel |
+ | Prof. Dr. Daphne Hahn | Hochschule Fulda | ex. Bundesvorsitzende der „Pro Familia“ | |
Prof. Dr. Paulina Starski | 10.10.1982 | Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | ||
Prof. Dr. Stephanie Wallwiener | Universitätsfrauenklinik Heidelberg | |||
Prof. Dr. Bettina Weißer | Universität Köln | |||
+ | Prof. Dr. Maria Wersig | 28.09.1978 | Hochschule Hannover | sehr aktiv wegen Abschaffung des § 219a StGB |
# | Prof. Dr. Christiane Woopen | 12.01.1962 | Universität Bonn | |
Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison) | 1975 | Universität Konstanz | ||
Mitglieder der Arbeitsgruppe 2 | ||||
Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane) | Universität Bonn | |||
Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann | 03.08.1962 | Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe | ||
Prof. Dr. Katharina Hancke | Universitätsfrauenklinikum Ulm | |||
Prof. Dr. Tobias Helms | Philipps-Universität Marburg | |||
Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard) | 01.04.1960 | Goethe-Universität Frankfurt | ||
Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß | 03.06.1956 | Friedrich-Schiller-Universität Jena | ||
Prof. Dr. Jochen Taupitz | 12.04.1953 | Universität Mannheim | ||
+ | Prof. Dr. Friederike Wapler | 1971 | Johannes Gutenberg-Universität Mainz | Gender/Feministin |
Prof. Dr. Claudia Wiesemann | 1958 | Universitätsmedizin Göttingen | ||
Viele werden sich fragen, warum der Schwangerschaftsabbruch unbedingt im Strafgesetzbuch verbleiben muß nicht nicht als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden kann.
Hier muß man ganz klar sagen:
Das Menschenrecht auf Leben ist das höchst Rechtsgut, was einem jeden Menschen bedingungslos zugestanden werden muß. Was geschieht, wenn dem nicht mehr so ist, haben gerade wir Deutsche aus unserer eigenen Vergangenheit hoffentlich gelernt.
Die rot, grünen, linken Genossen versuchen zZt. vehement, aus einem Unrecht ein Recht, ja sogar ein Menschenrecht zu machen. Recht auf Töten als Menschenrecht. Fatal!!
Töten als Menschenrecht?
Über Jahrzehnte wurden unsere Kinder und Jugendlichen versexualisiert. Bereits im Kindergartenalter werden sexuelle Bedürfnisse geweckt … wie sich das dann weiter auswirkt, muß sicher nicht näher beschrieben werden.
Es wurde den Kindern und Jugendlichen nicht eine Abstinenz bis zu dem Zeitpunkt vermittelt, wo man in der Lage ist, die möglichen Folgen (Zeugung eines Kindes) verantwortlich zu tragen, sondern man suggerierte verantwortliches Handeln, wenn beim Geschlechtsverkehr Verhütungsmittel eingesetzt werden. Deshalb sagen viele Frauen, sie seien „ungewollt schwanger geworden.“ Das stimmt natürlich nicht, denn Mann und Frau wissen im Vorfeld ihrer sexuellen Aktivität, was passieren kann – trotz aller Verhütung – … doch das blenden sie aus … und dann ist Frau plötzlich „ungewollt schwanger“.
Die Natur (besser gesagt GOTT) hat es so eingerichtet, das nur Frauen Mütter werden, ein Kind gebären…Leben schenken können … das verschließt sich dem Mann … der Vater werden kann, mit allen Rechten und Pflichten.
Da leider – Männer wie Frauen – heute nur noch ihre Sexualität folgenlos ausleben wollen, wird nach dem eigenen Fehlverhalten nach Korrektur gerufen.
Nein, nicht Verantwortung tragen sondern die unbeteiligte dritte Person – das gezeugte Kind – muß weg, muß getötet werden.
Die Mütter reden oft davon, die Schwangerschaft nicht fortsetzen zu wollen…dieses Entscheidungsrecht müsse jeder Frau zugestanden werden.
Was es allerdings genau heißt, die „Schwangerschaft nicht fortsetzen zu wollen“, darüber wird in feministischen Kreisen und von Abtreibern nicht wahrheitsgemäß aufgeklärt. Das ein gezeugtes unschuldiges und wehrloses Kind vorsätzlich getötet wird … nein, das will man nicht hören.
Auch wollen die abtreibungswilligen Mütter nicht hören, daß sie mit einem“Schwangerschaftsabbruch eine rechtswidrige Tat von einem „Auftragsmörder“ durchführen lassen. Zudem: rechtswidrige Leistungen (das sind nun einmal „Schwangerschaftsabbrüche“) dürfen von Krankenkassen nicht als kostenlose, medizinische Eingriffe in den Leistungskatalog aufgenommen werden.
Hier kommt nun die Kommission ist Spiel.
Sollte ein „Schwangerschaftsabbruch“ – die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Kindes – aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, dann wäre
1. die Tötung von ungeborenen Kindern nicht mehr rechtswidrig und ohne Zeitlimit jederzeit möglich und
2. die Krankenkassen könnten den „Schwangerschaftsabbruch“ in ihren Leistungskatalog aufnehmen und die Kosten gänzlich übernehmen, wie von rot-grünen Genossen gefordert wird.
Mit den(m) Personen/Personenkreis, der für die Kommission unabhängige Vorschläge erarbeiten soll, müßte das Teufelswerk gelingen … doch GOTT läßt seiner nicht spotten!
Der falsch verstandene und zerstörende Feminismus geht über Leichen:
– Männer und Frauen sollen sind alle gleich
– Männer und Frauen sollen ihre Sexualität – mit wem auch immer – folgenlos ausleben können
– Verhütungsmittel soll der Staat kostenlos zur Verfügung stellen
– Für Verhütungspannen sind nicht mehr Mann und Frau verantwortlich, sondern der Staat
– Deshalb muß auch der Staat sämtliche Kosten für einen „Schwangerschaftsabbruch“ übernehmen
(Anmerkung: Das wünschen sich auch die Abtreiber … ihre Einnahmen für oihr MORDSgeschäft sind dann staatlich abgesichert)
Letztendlich bewegt sich dieses Denken und Handeln auf der untersten Primitivstufe, ist egoistisch, verantwortungs- und lieblos, im Grunde genommen gottlos!
Ist die Menschheit bereits auf der Tierstufe angekommen?
Menschen, die eben an GOTT und seine Gebote nicht festmachen, werden sich selbst zerstören, werden die Welt völlig zerstören.