Zulassung für staatliche Konfliktberatung von „Pro Familia“ in Saarbrücken und Neunkirchen sofort entziehen

Bevor wir uns mit „Pro Familia Landesverband Saarland e.V.“ (VR3884) und die „Med. Zentrum Pro Familia GmbH“ (HRB10568) genauer befassen, schauen wir auf die aktuelle Gesetzgebung.
Unter welchen Voraussetzungen werden Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen von der zuständigen Behörde zugelassen?

Auszug aus dem „Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) vom 21. August 1995“

§8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Für die Beratung nach den §§ 5 und 6 haben die Länder ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen. Diese Beratungsstellen bedürfen besonderer staatlicher Anerkennung nach § 9. Als Beratungsstellen können auch Einrichtungen freier Träger und Ärzte anerkannt werden.
§9 Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Eine Beratungsstelle darf nur anerkannt werden, wenn sie die Gewähr für eine fachgerechte Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 5 bietet und zur Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 6 in der Lage ist, insbesondere

  1. über hinreichend persönlich und fachlich qualifiziertes und der Zahl nach ausreichendes Personal verfügt,
  2. sicherstellt, daß zur Durchführung der Beratung erforder1ichenfalls kurzfristig eine ärztlich, fachärztlich,
    psychologisch, sozialpädagogisch, sozialarbeiterisch oder juristisch ausgebildete Fachkraft
    hinzugezogen werden kann,
  3. mit allen Stellen zusammenarbeitet, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren,
    und
  4. mit keiner Einrichtung, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, derart organisatorisch
    oder durch wirtschaftliche Interessen verbunden ist, daß hiernach ein materielles Interesse der
    Beratungseinrichtung an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht auszuschließen ist

§10 Berichtspflicht und Überprüfung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
(1) Die Beratungsstellen sind verpflichtet, die ihrer Beratungstätigkeit zugrundeliegenden Maßstäbe und
die dabei gesammelten Erfahrungen jährlich in einem schriftlichen Bericht niederzulegen.
(2) Als Grundlage für den schriftlichen Bericht nach Absatz 1 hat die beratende Person über jedes Beratungsgespräch
eine Aufzeichnung zu fertigen. Diese darf keine Rückschlüsse auf die Identität der Schwangeren
und der zum Beratungsgespräch hinzugezogenen weiteren Personen ermögiichen. Sie hält den
wesentlichen Inhalt der Beratung und angebotene Hilfsmaßnahmen fest.
(3) Die zuständige Behörde hat mindestens im Abstand von drei Jahren zu überprüfen, ob die Voraussetzungen
für die Anerkennung nach § 9 noch vorliegen.
Sie kann sich zu diesem Zweck die Berichte
nach Absatz 1 vorlegen lassen und Einsicht in die nach Absatz 2 anzufertigenden Aufzeichnungen nehmen.
Liegt eine der Voraussetzungen des§ 9 nicht mehr vor,

Eine Beratungsstelle darf nur anerkannt werden, wenn sie
mit keiner Einrichtung, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, derart organisatorisch
oder durch wirtschaftliche Interessen verbunden ist, daß hiernach ein materielles Interesse der
Beratungseinrichtung an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht auszuschließen ist
.

Die Fakten der Beratungsstellen im Saarland:
Der Landesverband Pro Familia Saarland betreibt zwei Schwangerschaftsberatungsstellen, und zwar in Neunkirchen und Saarbrücken.
Die Beratungsstelle in Saarbrücken befindet sich:
Heinestraße 2-4, 66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 96817676
Fax: 0681 96817666
Email: saarbruecken@profamilia.de

VR Saarbrücken Stand 15.10.2022

Ein Zufall, daß sich unter gleicher Andresse das MEDIZINISCHES ZENTRUM PRO FAMILIA GGMBH (MZ) dort befindet?
Heinestraße 2-4, 66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 96817677
Fax: 0681 96817666
Email: medgmbh.saarbruecken@profamilia.de
Mehrere Schreiben sind in den vergangenen Jahren an die zuständige Behörde, das „Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit“ in Saarbrücken mit der Aufforderung, die Zulassung der beiden „Pro Familia“-Beratungsstellen wegen der Verknüpfung mit dem „Med. Zentrum Pro Familia“ zu überprüfen, ergangen.
Die zuständige Behörde schrieb immer: Keine Beanstandung … alles rechtens.
Doch dabei war, als sich beide Einrichtungen noch in der Mainzer Straße in Saarbrücken befanden, die gleiche Situation wie heute, wo beide Einrichtungen wieder einmal unter einem Dach in der Heinestraße zu finden sind. (Hier anklicken, wenn Sie über diesen unhaltbaren Zustand an das „Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit“ in Saarbrücken schreiben wollen)

Wer sind denn die Gesellschafter der “ Med. Zentrum Pro Familia gGmbH“ ?

Wie aus der aktuellen Auflistung des Vereinsregister Saarbrücken zu entnehmen ist, ist mit einer 50 %igen Beteiligung „Pro Familia Landesverband Saarland e.V. einer der Gesellschafter am „Med. Zentrum Pro Familia GmbH“:

Profa Landesverband Saarland e.V.Anteil:25.000.00 DM50 %
Vera GöpfertAnteil:7.500.00 DM15 %
Ludmilla Hottmann*Anteil;6.200.00 DM12.4 %
Brigitte SchwarzAnteil:11.300.00 DM22.6 %
Stammkapital insgesamt:50.000.00 DM100 %
(*Es ist nach den Unterlagen im Handelsregister nicht nachvollziehbar, wie Ludmilla Hottmann
zwischen 2009 und 2013 an die Geschäftsanteile gelangte)

Nach Sichtung dieser Unterlagen muß das „Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit“ in Saarbrücken die beide Beratungsstellen der „Pro Familia Saarland“ umgehend die Zulassung entziehen.
Es ist eindeutig: Die Beratungsstellen und das „Med. Zentrum Pro Familia GmbH“ sind wirtschaftlich miteinander verknüpft, so daß ein finanzielles Interesse, welches sicher auf beiden Seiten besteht, nicht mehr länger verneint werden kann. Am besten sollte das Tötungszentrum geschlossen werden, dann könnten die Beratungsstellen als „kleineres Übel“ weiterarbeiten.
Nachfolgend als Beispiel unser Schreiben vom, was leider bis heute folgenlos blieb.
Sie können es gerne als Muster für Ihren Brief verwenden!

Dieser Brief wird einfach von der Behörde übersehen. Ein Verbrechen!!
„Eine Krähe hakt der anderen Krähe kein Auge aus“

Werfen wir nochmals einen Blick auf die Deutsche „Pro Familia“ und ihre transatlantische Vernetzung
„Pro Familia“ ist Mitgründer der weltweit operierenden Organisation „International Planned Parenthood) IPPF. Die IPPF wurde auf Initiative von Margret Sanger (Rassistin) und dem Eugeniker Hans Harmsen (war lange Jahre Vorsitzender der deutschen „Pro Familia“) gegründet.
Die IPPF agiert als Dachorganisation, gibt die Vorgaben, wirkt weltweit – mit der WHO – auf die Regierungen ein, um die reproduktiven Rechte von Frauen (so nennen diese Verbrecher beschönigend die Kinderabtreibung) global zu manifestieren.

„Reproduktive Rechte von Frauen“ bedeutet verdeutscht:
Mutter soll zu jedem Zeitpunkt selbst entscheiden dürfen, ob sie ihr Kind gebären oder ob sie ihr Kind töten lassen soll. Der Staat habe für genügend Tötungseinrichtungen zu sorgen, wobei die Tötung des ungeborenen Kindes kostenlos zu erfolgen hat.

Gleichgesinnte oder unter Druck gesetzte Regierungen überweisen jährlich Unterstützungsgelder im dreistelligen Millionenbereich, auch Deutschland ist einer der Geldgeber der IPPF.
Der „deutsche Arm der IPPF“, die „Pro Familia“ mit den „selbstständigen Landesverbänden“, erhält zusätzlich Zuschüsse in Millionenhöhe von Bund, Land und den Gemeinden.
Doch das Ziel der „IPPF“ und/ oder „Pro Familia“ besteht nicht „nur“ darin, ua. die „Reproduktiven Rechte“ (Kinderabtreibungen) weltweit durchzusetzen,
sondern, wie wir das bereits von Deutschland kennen,
die Versexualisierung der Kinder und Jugendlichen
der Kampf gegen die traditionelle christliche Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kind/Kindern
die Durchsetzung des Genderwahns, was mit der Abschaffung von Vater als Mann und Mutter als Frau, mit der Abschaffung von Junge (männlich) und Mädchen (weiblich) den Höhepunkt eines Wahnwitz findet. Naturgesetze werden außer Kraft gesetzt … der Mensch setzt sich an Stelle GOTTES .. ein direkter Kampf gegen GOTT und seine Ordnung.
Es sind linke, grün rote, mitunter auch verblendete schwarze Genossen, die dieses schreckliche Szenario gegen GOTT forcieren.
Wie lange wird GOTT, der Schöpfer des Himmels und der Erde, sich diesen Irrsinn noch anschauen?

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