Der Rechtsstreit um ein Verbot bzw. Einschränkung von Gebetsmahnwachen vor der „Beratungsstelle Pro Familia“ in Frankfurt hat für die Lebensrechtler ein gutes Ende genommen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (2. Senat) wies am 18.3.2022 den Einspruch der Stadt Frankfurt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 1. März 2022 zurück.
Somit werden in Zukunft Gebetsmahnwachen in unmittelbarer Nähe zur Beratungsstelle „Pro Familia“ stattfinden können.
Eine andere Entscheidung hätte letztendlich die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) in Frage gestellt.
Ein guter Tag für die Rechtsprechung in Deutschland !
(Hier zum Urteil vom 18.3.2022)