Das vorsätzliche „Zu-Tode-bringen“ eines schuldigen Menschen nennt man in Staaten, welche noch die Todesstrafe praktizieren, HINRICHTUNG.
(Allerdings müßte zunächst geklärt werden, ob ein Staat grundsätzlich eine Legitimation zur Tötung eines Menschen hat).
Das vorsätzliche „Zu-Tode-bringen“ eines unschuldigen und auch noch wehrlosen Menschen kann man nur als MORD bezeichnen.
(Für diese niederträchtige Tat gibt es kein anderen Wort).
Jeder (!) Mensch hat – mit Verschmelzung von Ei- und Samenzelle – dem Beginn seines Lebens – eine Menschenwürde und ein bedingungsloses Recht auf Leben.
Es kann niemals einen Grund geben, einem unschuldigen und wehrlosen Menschen sein Leben zu nehmen … auch dann nicht, wenn er noch nicht geboren ist !
Staaten, die die Tötung von unschuldigen und wehrlosen Menschen vor deren Geburt legitimieren, sind Verbrecherstaaten, weil sie das bedingungslose Recht auf Leben eines jeden Menschen nicht akzeptieren und gegen die Menschenrechte verstoßen.
Bei weltweit jährlich 70 Millionen getöteter unschuldiger und wehrloser Menschen im Mutterleib kann man durchaus von einem 3. Weltkrieg sprechen – einem Weltkrieg im Mutterleib !
Die Folgen dieses weltweiten Unrechts werden die Staaten noch zu spüren bekommen . GOTT läßt seiner nicht spotten !