Es ist schon erstaunlich, wie beständig und zielstrebig die MassenKinder“Abtreiberin“ Kristina Hänel an ihren Lügen festhält.
Verständlich (?), wenn das Töten von Kindern vor deren Geburt zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden ist und sich zu einem Mordsgeschäft entwickelt hat?
Durch den §219a, der den Kinderabtreibern das Bewerben der Tötung im Mutterleib zwar untersagte, aber die allgemeine Information über „Abtreiben“ – im persönlichen Gespräch oder öffentlich mittels Internet – niemals verbot, wurden in Deutschland
sicher viele „Abtreibungen“ verhindert und somit Leben gerettet.
(…und Hänel verbreitet immer noch die Lügen vom Informationsverbot)
kleiner Mensch, getötet in der 10/12 Schwangerschaftswoche
Die Tötungsspezialistin Hänel spricht indes vom „Schaden, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.“
Ein Ausdruck tiefster Verachtung des Menschenrecht auf Leben für ALLE,
… und für kluge, denkende Menschen muß ich an dieser Stelle keine Vergleiche ziehen.
Wahrscheinlich wird sich die „Ikone für das Töten nach 218“ erst dann zurückziehen, wenn nach dem §219a auch der Lebensschutzparagraph 218 StGB gänzlich gestrichen ist.
Dann wird es in Deutschland für die Tötungsmediziner möglich sein, ihre „medizinischen Angebote“ – einschließlich Töten von Kindern bis kurz vor die Geburt –
straffrei bewerben und durchführen zu können.
Fällt das Tötungstabu vor der Geburt,
dann fällt in Folge auch das Tötungstabu nach der Geburt!
VERGESSEN SIE NICHT:
GOTT ist ein gerechter Richter, der sich nicht spotten läßt!
Richtig, von der Richterin wurde nicht beanstandet, daß Hänel informiert hat, sondern das sie als Wiederholungstäterin – mit Namensnennung – öffentlich die Tötung von ungeborenen Kindern beworben hat.
Wäre für Hänel fürchterlich gewesen, wenn die Richterin kein sachliches und seriöses Informieren attestiert hätte. Dennoch möchten wir die Seriosität der gegebenen Informationen anzweifeln, denn wo ein „Vermögensvorteil“ bei einer Aufklärungstätigkeit winkt, werden die Fakten oft nicht so genau genommen.