Die Unterstützungskampagne der „Berliner TAZ„ für die Gießener Kinderabtreiberin Kristina Hänel ab 2017 hält an.
In erster Linie ging es da um die Streichung des §219a StGB, denn Abtreibungsmediziner sollen straffrei für die Tötung von ungeborenen Kindern werben dürfen, so auch die Forderung der Abtreibungsikone Hänel.
Hänel erreichte ihr Ziel vor dem OLG Frankfurt nicht, sondern muß nun das Verfassungsgericht bemühen – Ausgang noch (!) ungewiss. Zwei weitere Tötungsspezialisten (ebenfalls Wiederholungstäter wie Hänel) haben auch den rechtlichen Weg gewählt und warten auf eine für sie positive Entscheidung des Gerichts.
Das „erste Ziel“ der Gegner für ein Menschenrecht auf Leben für ALLE dürfte, unabhängig der laufenden Verfahren, wohl auf der politischen Schiene mit der neuen rot-grün-gelben Bundesregierung erreicht werden.
Doch damit werden sich die Menschenverachter nicht zufrieden geben, denn das „eigentliche Ziel“ ist die Abschaffung des § 218 StGB und somit die Möglichkeit einer straffreien Tötung von Kindern bis kurz vor die Geburt.
Auch wenn viele von Ihnen das nicht hören wollen:
Die Nazi-Verbrecher trauten sich nicht, die Tötung von Menschen rechtlich zu legalisieren … doch sind einige Jahrzehnte vergangen.
Heute ticken die Uhren in Germanystan anders!
Stellen wir heute bereits die Frage an die „Berliner TAZ“, in Hinblick auf die zu erwartende Streichung des §219a und des 218 StGB:
Werden Sie „danach“ mit großen Leuchtbuchstaben auf Ihrer Titelseite frohlocken:
„ENDLICH geschafft! Diese Mediziner töten ungeborene Kinder bis kurz vor die Geburt“
und werden die sicher nicht billigen Werbeannoncen der von Ihnen hochgeschätzten Abtreibungsmediziner veröffentlichen, wie zB (?):
– „Wir töten bis zur 10. SSWoche“
– „Zu uns können Sie bis zu 14. SSWoche kommen“
– „Bei uns spielt die SSWoche keine Rolle … ihr Wunsch ist ihr Auftrag an uns, den wir gerne durchführen“
Es ist doch völlig klar, daß die Tötungsmediziner sich nicht nur von den Ärzten, die nicht töten, abgrenzen wollen, sondern auch
von ihren mitkonkurrierenden Kollegen … geht es doch um Marktanteile!
Es geht um
– die Tötungsmethode,
– die Schwangerschaftswoche und
– das Blutgeld.
Einige Abtreiber haben in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium keine Probleme damit, das Kind im Mutterleib zu töten … doch andere schon.
Denn man muß wissen, daß die Abtreibungs-Mediziner „nach der Hinrichtung des ungeborenen Kindes“ die Leichenteile begutachten müssen, ob „alles perfekt geklappt hat“.
Vielleicht aus Selbstschutz denn im frühen Stadium sind die zerfetzten Körperteile des Kindes nicht genau zu erkennen. Setzen sich einige Abtreiber deshalb selbst ein Zeitlimit für die Durchführung einer Kinder-Abtreibung (9.SSW; 12.SSW, 14.SSW o. egal)
Und das wollen die Mütter u.a. schon vorher wissen, um den richtigen Henker für ihr Kind aussuchen zu können:
1. Welche Tötungsmethode ?
2. Bis zur welchen Schwangerschaftswoche ?
3. Wieviel Euro verlangt der Tötungsspezialist ?
4. Und: Kein Ultraschallbild und niemals vom Kind reden, denn die „tötungswillige“ Auftraggeberin ist dennoch eine gute Mutter.
(Übrigens: Wenn es nach den grün-roten Genossen ginge, würde der Staat und damit der Steuerzahler die Tötungs-Kosten übernehmen)
Sie können sich leider (!) schon heute darauf einstellen:
Die Werbung der Abtreiber (der Tötungsspezialisten für noch nicht geborene Kinder) wird in Zukunft unseren Alltag bestimmen, denn
„Abtreibung“ ist ein MORDSgeschäft … und ein sehr einträgliches Geschäft noch dazu.
Wollen Sie dieses UNRECHT einfach hinnehmen?
Meinen Sie, da kann man nichts mehr ändern?
Glauben Sie wirklich, wenn Sie Nichtstun, hätten Sie, Ihre Kinder
und Enkelkinder noch eine Zukunft in Deutschland?
Deutschland braucht keine
GOTT- und skrupellose „HENKER für Ungeborene Menschen“,
Deutschland braucht GOTTES-fürchtige Ärzte, die das
Menschenrecht auf Leben für ALLE konsequent und bedingungslos verteidigen !
Keine Kinder – keine Zukunft !!