Das Amtsgericht Coesfeld verurteile den Nottulner KinderAbtreiber Detlef Merchel am
20. Mai 2021 zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Der Wiederholungstäter Merchel hatte gegen § 219a StGB verstoßen. Dieser Parapraph verbietet AbtreibungsMedizinern, öffentlich darüber zu informieren, welche Abtreibungsmethoden sie durchführen.
Anmerkung: Von Lebensrechtsgegnern wird immer wieder behauptet, die Mediziner dürften Mütter nicht allgemein über KinderAbtreibungen und Tötungsmethoden im besonderen informieren:
Das stimmt nicht … das ist eine Lüge!
Erstens muß Mutter
vor der Abtreibung nachweislich ein Beratungsgespräch in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle führen, welche dann einen „Berechtigungsschein zum straffreien Töten“ ausstellt. Bei diesem Gespräch wird alles erklärt und Mutter selbst kann alles hinterfragen/nachfragen.
Zweitens kann der Abtreibungsmediziner
die Mutter in einem persönlichen Gespräch immer und über alles aufklären, solange die Mutter das zuläßt. Auch darf der Abtreiber der Mutter zB. Bilder o. Videos zeigen, was beim „Abtreiben“ genau mit ihrem Kind passiert, wie die verschiedenen Tötungsmethoden funktionieren und welche er für ihr Kind rät … uvm.
Abtreibungsmediziner werden sich im allgemeinen hüten, der Mutter Genaueres über den Tötungsvorgang zu erklären. Das wäre nicht gut für`s Geschäft.
Abtreiber wollen möglichst zeitig den Erstkontakt mit der Mutter, denn dann ist der Zuschlag für den Tötungsauftrag fast gesichert. Abtreiber werden sich hüten, der Mütter alles im Detail zu erklären.
Ein Abtreibungsmediziner lebt ja größtenteils vom Töten und nicht vom Zuspruch an die Mutter, sie möge doch ihr Kind behalten und nicht töten lassen.
Von daher ist es verständlich, daß der Gesetzgeber den Abtreibern öffentliche Aufklärung über Schwangerschaftsabbruch, Methoden usw. untersagt.
Den §219a StGB werden zwar die Abtreiber nicht mögen, aber dennoch werden auch sie sich an die Gesetze halten müssen, wie jeder Bürger.
Hält man sich nicht an geltende Gesetze sondern schlägt auch noch den Kompromisvorschlag der Staatsanwaltschaft aus, dann geht`s eben vor Gericht. Dies ist dann nicht überraschend … im aktuellen Fall sogar bewußt provoziert.
Zu 20 Tagessätze a 150 Euro = 3.000 Geldstrafe verurteilte das Coesfelder Amtsgericht den Abtreiber Merchel, der nun innerhalb einer Woche Einspruch erheben kann.
Wir sind sicher, daß er das auch tun wird.
Gegner der Menschenrechte auf Leben für ALLE, Feministen und Feministinnen, demonstrierten vor Beginn der Gerichtsverhandlung in Coesfeld für eine Streichung der
§§ 218/219a StGB.
Die Streichung der genannten Paragraphen hätte eine straffreie Kinderabtreibung bis kurz vor die Geburtswehen zur Folge und obendrein dürfte der Abtreiber auch noch straffrei sein Tötungsgeschäft bewerben.
Der pure Wahnsinn !
Die TAZ ist natürlich immer vorne mit dabei wenn es darum geht, für das vermeintliche Recht einer Mutter zu kämpfen, daß diese ihr Kind straffrei abtreiben, töten lassen kann, so sie das will.
Die linke „Pro“-Familia Artus und
Tötungsspezialistin Hänel sind die großen Treiber der „219-Kampagne“ gegen das Leben.
Abtreiberin Hänel konnte nicht zum Prozeß nach Coesfeld kommen, doch sandte sie Grußworte.
Wenn ein Mörder tötet, soll er bestraft werden
Wenn ein Bankräuber eine Bank ausraubt, soll er bestraft werden.
Wenn ein Abtreiber wiederholt gegen das Gesetz verstößt, soll er nicht bestraft werden?
Hänel geht davon aus, daß die Mutter, der sie heute ihr Kind tötete (nach218), Freudentränen vergoß. Wir wären uns da icht so sicher!
Wäre Hänel nach Coesfeld gefahren, würde mindestens dieses eine Kind noch leben und wäre nicht von ihr abgetrieben, getötet worden.
Viele Tötungsspezialisten für Ungeborene denken so: „Einer muß es ja tun“ .
Wir fragen nicht nur Frau Eva Waldschütz speziell, die diese Aussage machte, sondern alle Tötungsspezialisten:
Warum muß überhaupt einer die ungeborenen Kinder töten? … Niemand muß töten!
Wie Eva Waldschütz denken auch andere Abtreiber:
Wenn das Töten auf mehrere Schultern verteilt wird, ist es besser …
Anm.: Das ist ja eine niederträchtige Einstellung!