Kristina Hänel ist eine bekannte KinderAbtreibungssezialistin aus Gießen. Seit etwa 30 Jahren tötet sie Kinder nach §218 StGB … sie hat sich darauf spezialisiert. Nach ihrem Gang in die Selbstständigkeit im Jahre 2001 hat sie auf ihrer Homepage das Töten von ungeborenen Kindern beworben – der Rubel muß ja rollen.
Für ihre wiederholten Rechtsvergehen (219aStGB) wurde sie strafrechtlich verfolgt und verurteilt.
Hänel ist eine Überzeugungstäterin. Sie glaubt tatsächlich, das daß Töten eines Menschenleben gerechtfertigt ist, um ein Problem zu lösen.
Gerne ließ Hänel sich von den Gegnern des Menschenrechts auf Leben für Alle als Galionsfigur benutzen, auch und gerade um ihr Ziel, ein straffreies Bewerben der „Dienstleistung Töten“, zu erwirken.
Am 19. Februar 2021 twitterte die MassenKinderAbtrteiberin, daß sie nun Verfassungsbeschwerde eingereicht habe. Sie habe immer nur informiert und nicht geworben … lügt sie weiter.
Feministische Gruppen und Lebensfeinde jubeln, sehen sie jetzt schon die vorletzte Bastion (219a) gefallen und blasen zum Endkampf gegen den 218 (Lebensschutzparagraph).