Kinderabtreiberin Kristina Hänel scheitert vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

Sie ist wohl, nach Friedrich Andreas Stapf, München, (ca. 140.000 Kindstötungen) Deutschlands bekannteste Kinder-Abtreiberin: Kristina Hänel, Gießen (ca. 20.000 Kindstötungen).
Seit 2018 kämpft Sie gegen das Menschenrecht auf Leben für Alle und dafür, daß Abtreibungsmediziner straffrei für ihr lukratives Tötungsgeschäft werben können.
Hänel ist eine Wiederholungstäterin. Sie ist uneinsichtig, hat ein Güteangebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt und geht bewußt auf Konfrontation gegen die deutsche Justiz.

Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte am 19.1.2021 Hänels Revision ab und bestätigte somit das vom Landgericht Gießen gegen Hänel ergangene Urteil, welches nun Rechtskraft besitzt.
Hänel gibt nicht auf. Sie hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Verrückt: Auf der einen Seite sich für Gesundheit, Wohlergehen und Leben von Menschen einsetzen
und auf der anderen Seiten tausendfach Kinder im Bauch ihrer Mütter töten.
Wie kann ein normal empfindender intelligenter Mensch diesen Spagat hinbekommen, ohne nicht selbst daran zu zerbrechen?
Geht es der Abtrteiberin in erster Linie nur ums Geldverdienen,
oder muß sie aufarbeiten, will sie rechtfertigen versuchen ….wir wissen es nicht?
Doch einen Auslöser wird es sicher geben, warum man die Einstellung „Leben schützen“ verläßt und zu „Leben töten“ mutiert und sich dann noch einredet, töten sei helfen … es ist ihr Geheimnis, Hänels Geheimnis … warum sie wie eine Besessene gegen das Lebensrecht für Alle kämpft.
GOTT weiß es, … vor IHM kann nichts verborgen werden.

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Schon twittert Hänel fleißig „durch die Gegend“.
Sie wirbt für finanzielle Unterstützung der teuren Klage vor dem Verfassungsgericht und fordert ihre „Twitter Follower“ auf, fleißig Werbung für das Töten von unschuldigen und wehrlosen Kindern zu machen … damit das Werbeverbot fällt. Wenn sie als Medizinerin schon nicht mehr für das Töten von Kindern werben darf, so sollen es wenigstens andere tun, NichtKinderTöter oder Nichtmediziner, denn  nach ihrer Auffassung ist das für diese Gruppe ohne rechtliche Konsequenzen.

Quelle/Beweis: Twitter 19.1.2021

Sie hat einige radikal-feministische Mitstreiter „an Bord“.

Lügen tut sie weiterhin. Da sie eben wiederholt nicht „nur Informationen“ veröffentlicht hat, wurde sie verurteilt.
Sie hat bewußt gegen geltendes Recht verstoßen.
Ein Trost für Hänel: Sie darf nicht als Vorbestrafte tituliert werden (erst ab 90 Tagessatzsätzen ist man das).

Das Urteil liegt uns noch nicht in schriftlicher Form vor.
Dennoch:
Sollte dieser Satz so im Urteil stehen, trifft das schon den „Nagel auf den Kopf“ und Hänel hat recht.
Die von Pseudo-Katholik und Gesundheitsminister Jens Spahn durchgedrückte Gesetzesänderung des §219a STGB wird ihm unseres Erachtens sicher um die Ohren fliegen.
Wir vermuten, daß das alles „eine abgesprochene taktische Maßnahme“ war, um den § 219a letztendlich doch zu eliminieren.
Eben in kleinen Scheibchen.
Dafür mußte erst einmal „werben“ und „informieren“ neu definiert weden. Das ist geschehen und somit dürfte der 219a StGB in der aktuellen Version vor dem BVerfG nicht mehr bestehen können.
Dies wiederum wird – unserer Meinung nach – dazu führen, daß ein Paragraph, der Werbung für das Töten von unschuldigen und wehrlosen Kindern einst verbot, abgeschafft wird. Unter maßgeblicher Mitwirkung der CDU/CSU.
„Heute stehen wir vor dem Abgrund – morgen sind wir einen Schritt weiter!“

In der TAZ verkündet Hänel:Ich will keine Märtyrerin sein„(*), weint Krokodilstränen und jammert: „Wenn ich die Informationen jetzt nicht von der Seite nehme, wären immer wieder Anzeigen möglich. Letztlich würde mich das finanziell ruinieren.“
Das Hänel finanzkräftige Sponsoren hinter sich weis … kein Wort davon.
Natürlich erwähnt sie auch nicht, daß sie mittlerweile mit ihrer Praxis umgezogen ist, größer, schöner, nobler, teurer … vielleicht sogar als Eigentum erworben?
Und das die Patienten sich „Klinke in die Hand geben“, warum soll sie der Öffentlichkeit preisgeben, wie nun ihre Tötungspraxis brummt … und das in Corona-Zeiten.
(*) Beweis: Beitrag der TAZ vom 20.1.2021)

„Sie, Frau Hänel, töten unschuldige und wehrlose Kinder, ein verabscheuungswürdiges und menschenverachtendes Verbrechen und an Ihren Händen klebt Blut, viel Blut.“

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