Mit Änderung des 219a StGB wurde für Mediziner, die durch Töten von ungeborenen Kindern an der Dezimierung der Bevölkerung mitwirken, eine öffentliche, straffreie Werbung für das Tötungsgeschäft mit den ungeborenen Kindern möglich.
Die Tötungsmediziner gehen unterschiedlich in der Handhabung um. Während viele von ihnen sich doch zurückhalten, brechen einige mehr oder minder medienwirksam vor, um ihr Geschäft mit dem Tod anzukurbeln und um sich einen Großteil am „Abtreibungskuchen“ zu sichern.
Denn wenn der Skrupel zum Töten einmal abgelegt ist, warum soll man dann für ein ertragreiches Geschäftsmodell ( jede Tötung eines ungeborenen Kindes bringt etwa 400-800 Euro bei 10-15 Minuten Zeitaufwand) nicht werben?
Die bekannten KinderAbtreiber Hänel und Stapf zum Beispiel dürften so jährlich Einnahmen zwischen 500.000 – 1.500.000 Euro „erbringen“.
Und das spornt an!
Im Internet findet man nun, wie Lebensrechtler nach der Änderung des § 219a StGB befürchteten, immer häufiger Mediziner, die für ihr Tötungsgeschäft werben.
Wir werden hier die Mediziner auflisten, die – nach unserer Auffassung- besonders aktiv unterwegs sind: