„Der gute Hirt gibt sein Leben für seine Schafe.
Der Mietling aber, der nicht Hirte ist und dem die Schafe nicht gehören, sieht den Wolf kommen, verläßt die Schafe, und flieht; und der Wolf raubt und zerstreut die Schafe.
Der Mietling flieht, weil er Mietling ist, und weil ihm an den Schafen nichts liegt.“ (Joh. 10.11-16)
Viele Bischöfe sind heute keine Hirten mehr, sondern Mietlinge !
Die Medien überschlagen sich derzeit täglich mit neuen Horrormeldungen zum Corona-Virus. Obwohl in den vergangenen Jahren immer wieder mehr oder weniger schwerwiegende Influenza-Wellen (nicht selten mit tausenden Toten), überstanden wurden, schwören uns die Politiker auf einen noch nie dagewesenen Super-Virus-Gau ein: Die „Corona-Pandemie“.
Wir wollen an dieser Stelle nicht darüber diskutieren, ob die Entscheidungen der Politiker zur Bewältigung der „Corona-Krise“ richtig oder falsch sind … lassen wir das einfach einmal offen.
Doch was vielen Bürgern, die ihre Religion noch ernst nehmen, auch „unter den Nägeln brennt“:
In knapp vierzehn Tagen feiern katholische wie evangelische Christen ihr höchstes Fest: Ostern (Tod und Auferstehung Jesu Christi), jüdische Gemeinden feiern ihr Pessach-Fest.
Bei den derzeitigen Beschränkungen werden weder Christen noch Juden ihre Kirchen und Synagogen besuchen können, nicht einmal eine Gemeinschaft mit Verwandten, Freunden und Bekannten in den eigenen „vier Wänden“ wird möglich sein, um Ostern angemessen zu feiern.
Etwa vierzehn Tage nach Ostern werden Muslime in den Fastenmonat Ramadan eintreten. Ob die derzeitigen Beschränkungen dann noch so gelten werden oder ob die Politik nicht schon heute eine gute Lösung parat hat, wir wissen es nicht.
Wenn trotz der Ausgangsbeschränkungen die Bürger die Möglichkeit haben, in Einkaufszentren ihre Waren zum täglichen Bedarf einzukaufen – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – warum soll dann der Besuch in den Räumen einer Religionsgemeinschaft nicht möglich sein?
Lebensmittel zum Erhalt des Leibes – geistliche Nahrung zum Erhalt der Seele!
Im Grundgesetz Artikel 4 ist jedem Bürger garantiert:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
In Erinnerung gerufen sei zudem die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, Resolution 217 A (III) der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948
Dort heißt es in Artikel 18:
„Jeder hat das Recht auf Gedanken, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Gleichlautend auch Art. 9 EMRK (EU-Menschenrechtscharta)
Wenn wir in Bischof Georg Bätzing und Bischof Heinrich Bedford-Strohm tatsächlich echte und rechte Führer unserer christlichen Kirchen in Deutschland haben, sollten sie alles daransetzen, um den Gläubigen doch noch
ein Ostern der Freude zu schenken.
Die „Europäische Bürgerinitiative“ bittet deshalb um Ihre dringende Unterstützung!
Gemeinsam wollen wir hunderte, ja tausende E-Mail-Schreiben an die beiden Vertreter der großen christlichen Kirchen in Deutschland, Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Bischof Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der EKD, senden.
Fordern wir diese deshalb mit unten stehendem Schreiben auf, sich mit den zuständigen Ministern der Bundesregierung dahingehend zu verständigen,
daß spätestens mit Gründonnerstag die Teilnahme an den österlichen Liturgien für die Gläubigen wieder möglich ist.
Wenn genügend Schreiben zusammenkommen, können wir gemeinsam den notwendigen Druck erzeugen, um dieses Ziel zu erreichen!
Bitte senden deshalb auch Sie den unten stehenden Brief an Bischof Bätzing und Bischof Bedford-Strohm, indem Sie das Formular ausfüllen.
Denken Sie bitte auch daran, Ihre Bekannten auf diese Aktion aufmerksam zu machen.
Vergelt`s Gott für Ihre Unterstützung
„Europäische Bürgerinitiative e.V.“
Anmerkung:
Selbstverständlich ist, daß bei einem Besuch einer Kirche/ hl. Messe/ Gottesdienst die gegebenen Hygienevorschriften der Länder verbindlich zu beachten sind. Zum Beispiel ist sicherzustellen, daß nur die vorgeschriebene Anzahl an Besuchern einer Hl. Messe, unter Einhaltung des vorgeschriebenen Abstandes, beiwohnen. Für die Ostertage sollte es kein Problem sein, bei Bedarf zusätzliche Hl. Messen / Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl anzubieten.
Hier das Schreiben an die Bischöfe verschicken:
Schreiben an die Bischöfe Georg Bätzing und Heinrich Bedford-Strohm
Was können Sie noch tun?
Sprechen Sie auch die Politiker, Bischöfe und andere Funktionsträger an.
Schreiben Sie einen persönlichen Brief, E-Mail oder rufen Sie einfach an.
Fordern Sie: Gottesdienstverbote jetzt aufheben !
Bitte anklicken:
Hier finden Sie Adressen, de Sie verwenden können
Es gibt doch noch einige mutige Menschen in unserer Demokratur Deutschland … wie lange noch ?
Hochwürdiger Probst Gerald Goesche aus Berlin scheint zZt. der einzige Priester in ganz Deutschland zu sein, der die priesterliche Sorge um seine Gemeinde ernst nimmt und dafür
kämpft. Diesen Mut und Kampfgeist findet man leider auch in sehr konservativen Kreisen nicht mehr. Es schein, die Gottesfurcht ist zur Menschenfurcht degeneriert.
Vor Gericht: Berliner Geistlicher will gleiche Rechte wie Supermärkte
Propst Gerald Goesche’s Altritus-Freundeskreis St. Philipp Neri in Berlin geht gerichtlich gegen das deutsche Gottesdienstverbot vor.
Das Berliner Verwaltungsgericht soll der Gemeinde erlauben, Gottesdienste mit bis zu fünfzig Gläubigen abhalten zu dürfen.
Goesche bietet an, für 1,5 Meter Abstand unter den Gläubigen zu sorgen, und deren Daten zu erfassen und aufzuheben. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird schon bald gerechnet.
Der Propst nennt das Gottesdienst-Verbot „unverhältnismäßig“. Wenn Supermärkte offen seien, dann müsse man auch Messen erlauben.
Die Deutschen Bischöfe „missbilligen“ erwartungsgemäß die Klage. Neun ähnliche Klagen sind in Deutschland bereits abgewiesen worden.
Laut Medienberichten empfing gut ein Dutzend Gläubige am Samstag in der Kirche St. Afra die Heilige Kommunion.
(Anm. d. Red.: PILATUS … wie viele der deutschen Bischöfe würden heute Jesus Christus verraten?)
‚Epidemie ist göttliches Eingreifen, um Welt und Kirche zu reinigen‘
Bischof Athanasius Schneider „Wenn einem Priester von einer kirchlichen Obrigkeit verboten wird, die Kranken und Sterbenden zu besuchen, dann darf er nicht gehorchen. Ein solches Verbot ist Machtmissbrauch.“
Der bekannte deutschsprachige Bischof Athanasius Schneider aus Kasachstan hat in einem Interview mit der „Remnantnewspaper“-Magazin deutliche Kritik am Verhalten vieler Bischöfe im Zusammenhang mit der Corona-Krise geübt und meint, dass viele überstürzt und panisch reagierten, weil sie sämtliche öffentlichen Messen verboten haben und sogar Kirchen zusperrten. Solche Bischöfe verhielten sich „eher wie bürokratische Beamte und nicht wie Hirten. Indem sie sich zu ausschließlich auf all die Hygiene-Schutzmaßnahmen konzentrierten, haben sie den Blick auf das Übernatürliche verloren und den Vorrang des ewigen Heils der Seelen aufgegeben.
Solange Supermärkte geöffnet haben und zugänglich sind, und solange die Menschen die öffentlichen Transportmittel benutzen können, ist kein plausibler Grund erkennbar, die Menschen von der Teilnahme an der heiligen Messe in einer Kirche auszuschließen. Man könnte in Kirchen dieselben, ja sogar bessere Hygiene-Schutzmaßnahmen garantieren“, meinte Schneider wörtlich.
Er schlug beispielsweise vor, dass man bei den Kirchen vor jeder Messe die Bänke und Türen desinfiziert werden und dass sich auch Gläubige die Hände desinfizieren könnten.
Schneider meinte dann, dass Priester beim Thema „Messverbot für Gläubige“ nicht unbedingt dem Bischof oder den staatlichen Behörden gehorchen müssten. „Priester dürfen nicht vergessen, dass sie zuerst und vor allem Hirten unsterblicher Seelen sind. Wenn ein Priester in vernünftigem Ausmaß die nötigen Gesundheitsvorkehrungen beachtet und diskret vorgeht, muss er den Anweisungen seines Bischofs oder der Regierung nicht gehorchen, die Messe für die Gläubigen auszusetzen.“
Solche Anweisungen seien laut Schneider rein menschliches Gesetz. Das oberste Gesetz in der Kirche hingegen sei laut dem Bischof „die Rettung der Seelen“. „Priester in einer solchen Situation müssen einfach sehr erfinderisch sein, um für die Gläubigen, und sei es für eine kleine Gruppe, die Feier der heiligen Messe und den Empfang der Sakramente zu ermöglichen. Darin bestand das seelsorgliche Verhalten sämtlicher Bekenner- und Märtyrerpriester in Zeiten der Verfolgung. „
Besonders kritisch sieht der Bischof, dass einige Bischöfe Priestern sogar verboten haben, die Kranken und Sterbenden zu besuchen, was selbst Papst Franziskus erlaubt hat. „Wenn einem Priester von einer kirchlichen Obrigkeit verboten wird, die Kranken und Sterbenden zu besuchen, dann darf er nicht gehorchen. Ein solches Verbot ist Machtmissbrauch. Christus verlieh keinem Bischof die Macht, den Besuch der Kranken und Sterbenden zu verbieten.“
Ein echter Priester werde laut Schneider alles in seiner Macht Stehende tun, um einen Sterbenden zu besuchen. „Viele Priester haben das getan, selbst wenn das bedeutete, dass sie ihr eigenes Leben in Gefahr brachten, sei es im Fall einer Verfolgung oder im Zusammenhang mit einer Epidemie. Wir haben in der Geschichte der Kirche viele Beispiele für solche Priester. Der heilige Karl Borromäus beispielsweise legte selbst die heilige Kommunion auf die Zunge sterbender Personen, die mit der Pest infiziert waren. Die Kranken und Sterbenden nicht aufzusuchen – das ist ein Verhalten, das eher einem Mietling ansteht, nicht aber einem guten Hirten.“
Gläubige, die derzeit nicht eine Heilige Messe besuchen können, sollen laut Schneider häufige Akte geistiger Kommunion vollziehen und dabei die Texte der täglichen Messe und die ganze Messordnung lesen und betrachten. Sie können laut dem Bischof ihren heiligen Schutzengel aussenden, an ihrer Stelle Jesus Christus im Tabernakel anzubeten.
Der Bischof wünschte sich dann, dass viele ähnliche wie Papst Franziskus regelmäßig mit dem heiligen Sakrament in der Monstranz durch ihre Städte und Dörfer ziehen, begleitet von einer kleinen Anzahl von Klerikern oder Gläubigen, je nach den Vorschriften der Regierung. „Solche Prozessionen mit dem eucharistischen Herrn vermitteln den Gläubigen und Bewohnern den Trost und die Freude, dass sie in dieser Zeit der Drangsal nicht allein sind, dass der Herr wirklich mit ihnen ist, dass die Kirche eine Mutter ist, die ihre Kinder weder vergessen noch aufgegeben hat. Man könnte eine weltweite Kette von Monstranzen bilden, die den eucharistischen Herrn durch die Straßen dieser Welt tragen. Solche ganz kleinen eucharistischen Prozessionen, selbst wenn sie nur von einem einzigen Bischof oder nur einem Priester durchgeführt werden, könnten Gnaden körperlicher und geistlicher Heilung und Bekehrung erflehen.“
Schneider vertritt, dass die Epidemie seiner Meinung nach zweifellos „ein göttliches Eingreifen“ sei, um die sündige Welt und auch die Kirche zu züchtigen und zu reinigen. Er erinnerte in dem Zusammenhang auch, dass Jesus selbst materielle Katastrophen als göttliche Strafen bezeichnet habe und verwies dazu auf Lukas 13,1-5: „Einige kamen und berichteten ihm von den Galiläern, deren Blut Pilatus mit dem ihrer Opfertiere vermischt hatte. Da sagte er zu ihnen: Meint ihr, dass diese Galiläer mehr als alle anderen Galiläer Sünder gewesen sind, weil sie das erlitten haben? Nein, sage ich euch; doch wenn ihr nicht umkehrt, werdet ihr alle auf gleiche Weise umkommen. Oder meint ihr, jene achtzehn, auf die der Turm am Schiloach stürzte und sie erschlug, seien schuldiger gewesen als alle anderen Bewohner von Jerusalem? Nein, sage ich euch; doch wenn ihr nicht umkehrt, werdet ihr alle auf dieselbe Weise umkommen.“
Das jetzige Messverbot sei für den Bischof auch deswegen so bemerkenswert, weil Bischöfe zum Teil schon die Messen verboten hatten, als dies der Staat noch gar nicht untersagte. Die Situation könne mit dem Wegfall des Opfergottesdienstes im Tempel in Jerusalem während der babylonischen Gefangenschaft des auserwählten Gottesvolks verglichen werden. Der heilige Robert Bellarmin schrieb dazu laut Schneider: „Sichere Zeichen für die Ankunft des Antichrist … die umfangreichste und letzte Verfolgung, und auch das öffentliche Opfer (der Messe) wird vollständig aufhören“ (The Prophecy of Daniel, Pages 37-38).
Die gegenwärtige Situation biete für den Bischoof genügend triftige Gründe anzunehmen, dass wir am Beginn einer apokalyptischen Zeit stehen, zu der göttliche Züchtigungen gehören. „Der fast vollständige Ausfall des öffentlichen Messopfers könnte als eine Flucht in eine geistliche Wüste interpretiert werden. Das Bedauerliche an unserer Situation ist der Umstand, dass viele Mitglieder der kirchlichen Hierarchie die gegenwärtige Situation nicht als Drangsal, als Züchtigung durch Gott verstehen, also als eine ‚göttliche Heimsuchung‘ im biblischen Sinn. Auf viele Kleriker treffen inmitten der gegenwärtigen körperlichen und geistigen Epidemie diese Worte des Herrn zu: „Du hast die Zeit deiner Heimsuchung nicht erkannt.“ (Lk 19,44)“
Schneider hoffe auch, dass die gegenwärtige Situation vom Papst und den Bischöfen ernst genommen werde und dass es zu einer tiefen Umkehr der gesamten Kirche kommen könne. „Wenn das nicht geschieht, dann wird die Botschaft der folgenden Geschichte von Søren Kierkegaard auch auf unsere gegenwärtige Lage anwendbar sein: ‚In einem Theater brach hinter den Kulissen ein Feuer aus. Der Clown kam auf die Bühne, um das Publikum zu warnen; sie meinten, es sei ein Witz, und applaudierten. Er wiederholte seine Warnung; daraufhin wurde der Applaus noch stärker. Ich glaube, genau so wird die Welt untergehen: beim allgemeinen Applaus von Schlauköpfen, die alles für einen Witz halten'“, meinte der Bischof.
(Beitrag entnommen aus kath.net am 1.4.2020)
Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.
Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!
Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde:
Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt. Die wirklich notwendigen Maßnahmen hingegen sind noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen. Es braucht ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit hunderten Menschen Kontakt haben.
Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vorallem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!
Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten – Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!
Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “
Die Anwältin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!
Zur Person:
Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit.
Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“.
2012_B042_19
Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
Voßstr. 3 ■ 69115 Heidelberg
Tel.: 0 62 21-33 93 68-0
Fax: 0 62 21-33 93 68-9
info@beatebahner.de
www.beatebahner.de
Weit ist Menschheit gesunken,
Gebet ist jetzt das wichtigste,
und hl.Messen wenn wir den Heiland
empfangen dürften glaubt Ihr wirklich
das er uns schaden würde???
Die Prister haben mehr Menschenfurcht
als Gottesfurcht.Sie haben die Verantwortung den Gläubigen gegenüber. M.f.g. heidi
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Das Göttliche Gebot „Du sollst den Sonntag heiligen“ kann ich derzeit aufgrund der staatlichen Reglemente, denen sich die Bischöfe widerspruchslos angeschlossen haben, nicht erfüllen !
Die ganzen Beschränkungen und Verbote, vor allem des Kirchenbesuchs stehen in keinem Verhältnis zur Ursache (Covid 19 Grippe Erkrankung).
Ich bin Krankenschwester und es gibt viel Möglichkeiten sich vor einer Ansteckung zu schützen.
Als Christ fühle ich mich von unserem „demokratischen“ Staat in eine Zwangsjacke gesteckt und sehe dass der psychische Schaden bei den Menschen größer ist als eine Covid19 – Infektion.
Sorry aber gerade Sie als Krankenschwester sollten es besser wissen.
Es ist traurig das gerade Sie diesen Virus verharmlosen.
Ist nur komisch das Krankenschwestern, Ärzte aran erkrankt sind trotz Schutz und sogar sterben.
Gehen Sie mit dieser Einstellung von Ihnen nach Italien und helfen Sie da. Denn in ihren Augen ist es ja überzogen was die Maßnahmen gegen coronavirus betrifft.
Wenn Sie wollen das wir das bekommen was in Italien passiert dann übernehmen Sie die volle Verantwortung dafür? Ich hoffe das Sie genügend abgesichert sind um die Schadensansprüche durch Ihre Haltung zu zahlen zu können.
Der Coronavirus ist zugleich Strafe und Segen. Strafe für die Sünden der Menschen, werden doch wirklich alle Gebote außer Kraft gesetzt. Es gibt nicht eines der Zehn Gebote Gottes mehr die im kleinen wie im Großen übertreten werden und ständig kommt eine neue Übetretung dazu. Segen weil in bestimmten Bereichen vielleicht nicht mehr Mengenmäßig so gesündigt werden kann. Und: einige Hl. Messen werden jetzt online übertragen. Wer nicht teilnehmen kann bete statt dessen den Psalter, (3 Rosenkränze), einen sollte man ohnehin jeden Tag beten, denn was jetzt auf uns zu kommt wird schlimmer sein als dass was jetzt ist.
Bereiten wir uns im Gebet darauf vor, es ist und wird unser einziger Schutz und einzige Hilfe in Zukunft sein. Gestern war das Fest 7 Schmerzen Mariens und Herz-Jesu Freitag, heute Herz-Mariä Sühnesamstag. Muß man da noch was erklären?
O Maria ohne Makel der Erbsünde empfangen, bitte für uns die wir unsere Zuflucht zu Dir nehmen.
Sr.Silvia-Maria
Ich sehe es als mein Menschenrecht an und nehme mein Recht der Religionsfreiheit in Anspruch bei einer Hl. Messe dabei zu sein. Natürlich unter Einhaltung der Vorschriften mit ca. 2Meter Abstand zum Nächsten um keine Ansteckungsgefahr, sofern solche besteht zu riskieren.