BVerfG schränkt Menschenrechte auf Leben für ALLE ein
Besonders nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.2.2020, letztendlich zur Freigabe der Euthanasie (Sterbehilfe/Suizid),
bekommt der Aufruf von Kardinal Clemens von Galen für unsere heutige Zeit aktuelle Bedeutung:
Mutige Worte von Bischof Clemens August von Galen gegen das Hitler-Regime
In unserer Zeit, in der Abtreibung zum Recht der Frau hochstilisiert wird, Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord salonfähig gemacht werden, sei an die Worte des Bischofs von Münster mitten im 3. Reich gegen das Umbringen von „unproduktiven“ Geisteskranken durch die Nazis erinnert.
Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, „unproduktive Mitmenschen zu töten – und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geisteskranke trifft – dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv ‚ werden, freigegeben!
Dann braucht nur irgendein Geheimerlass anzuordnen, dass das bei den Geisteskranken erprobte Verfahren auf andere „Unproduktive“ auszudehnen ist., dass es auch bei den unheilbar Lungenkranken, bei den Altersschwachen, bei den Arbeitsinvaliden, bei den schwer kriegsverletzten Soldaten anzuwenden ist!
Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher: Irgendeine Kommission kann ihn auf die Liste der „Unproduktiven“ setzen, die nach ihrem Urteil „lebensunwert“ geworden sind! Und keine Polizei wird ihn schützen und kein Gericht seine Ermordung ahnden und den Mörder der verdienten Strafe übergeben! Wer kann dann noch Vertrauen haben zu einem Arzt? Vielleicht meldet er den Kranken als unproduktiv und erhält die Anweisung, ihn zu töten!
Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung der Sitten, welch allgemeines Misstrauen bis in die Familien hineingetragen wird, wenn diese furchtbare Lehre geduldet, angenommen und befolgt wird! Wehe der Menschen, wehe unserem Volk, wenn das heilige Gottesgebot: „Du sollst nicht tö-teni“, das der Herr unter Donner und Blitz auf Sinai verkündet hat, das Gott, unser Schöpfer von Anfang an in das Gewissen der Menschen geschrieben hat, nicht nur übertreten wird, sondern wenn diese Übertretung sogar geduldet und ungestraft ausgeübt wird!
(Auszug aus der Predigt am 3. August 1941 in der Lambertikirche zu Münster)