Die Bundesärztekammer hat ihre Liste, auf der sich Mediziner, Kliniken, Praxen und Einrichtungen eintragen lassen können, wenn sie Kinder nach 218 töten, mit Datum vom 08. Januar 2020 erweitert.
Nun sind 302 Adressen gelistet.
Wie viele Mediziner das letztendlich offiziell sind, die in Deutschland im Auftrage der Mütter deren Kinder „abtreiben“, so sie das wünschen, kann nur geschätzt werden.
In vielen Kliniken und Praxen „arbeiten“ mehrere Mediziner“, um das Tötungsangebot zu veroptimieren. Wir gehen von derzeit etwa 500 Mediziner aus, die am „Tötungsgeschäft“ direkt beteiligt sind. (Als Grundlage dient die veröffentlichte Liste der BÄKvom 8.1.2020)
Doch nehmen wir nur die im Beitrag „Liste der Abtreiber wächst weiter“ von der „Deutschen Tagespost“ genannte Zahl von 302 Einrichtungen aus Grundlage.
Deutschlands „größter“ Tötungsspezialist für ungeborene Kinder, Friedrich Andreas Stapf aus München, sagte in einem Interview, daß „sichere Abtreibungen“ nur dann gewährleistet seien, wenn die Abtreibungs-Mediziner eine gewisse Erfahrung und somit Routine bei einem solchen Eingriff hätten. Dafür seien, nach seiner Einschätzung, jährlich mindestens 700-900 Kinderabtreibungen notwendig.
302 Einrichtungen x 700 = 211.400
Mit Stand vom 8. Januar 2020 haben wir in Deutschland demnach eine Mindestötungskapazität von 211.400 Kindern.
Offiziell meldet das statistische Bundesamt in den vergangenen Jahren um die 100.000 „Kinderabtreibungen“ pro Jahr.
…. und das ist den linken Genossen öffensichtlich immer noch zu wenig !
Ist es denn ein Wunder, wenn nicht weinige Mediziner ihre sehr einträchtige Einnahmequelle „Tötung ungeborenen Kinder nach 218“ bewerben wollen und ggf. es auch müssen, um „im Geschäft zu bleiben“?
Ein durch Abtreibung ermordetes, ungeborenes Kind ist eines zuviel !
Ob sich unsere Politiker, Mediziner und die Justiz überhaupt noch an die Grundsatz-Urteile des Bundesverfassungsgericht aus 1975 und 1993 erinnern und danach handeln wollen?