Sie tun viel Gutes, die weltweit arbeitende Organisation „Ärzte ohne Grenzen“.
Doch auch „Ärzte ohne Grenzen“ sollten Grenzen kennen und sich diese setzen!
Auch „Ärzte ohne Grenzen“ dürfen wehrlose Menschen vor ihrer Geburt nicht töten und denen somit das Menschenrecht auf Leben nehmen. Sie sind sonst unglaubwürdig.
Es gibt kein Aufrechnen:
100 Leben gerettet
aber
1000 Leben genommen
oder umgekehrt.
Diese menschenverachtende Organisation sollten Weltbürger, die sich für ein Menschenrecht auf Leben für ALLE einsetzen, nicht unterstützen!
Es kann niemals für einen Mediziner einen Grund geben, einen unschuldigen und auch noch schutz- und wehrlosen Menschen, auch nicht auf Wunsch seiner Mutter, diesen vor oder auch nach seiner Geburt zu töten.
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„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war.“
Leo Alexander, österreichischer Arzt, im Auftrag der Siegermächte Leiter einer Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten während des 3. Reiches zum Fazit der Untersuchungsergebnisse. Dokumentiert unter dem Titel: `Medical Science under Dictatorship’ in: New England Journal of Medicine 24 (1949) S.39-47