Wir wollen an dieser Stelle Menschen, Vereine und Organisationen aufzeigen, die sich im besonderen gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE stellen,
sei es durch Verbreiten einer menschenverachtenden Ideologie,
sei es durch direkte oder indirekte Beteiligung am Töten unschuldiger und wehrloser Kinder vor deren Geburt.
Ein getöteter Mensch, ob vor oder nach seiner Geburt, ist EINER zuviel!
Das Töten von Menschen ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen und keine gute Tat !
Viele Tötungsspezialisten für Ungeborene denken so: „Einer muß es ja tun“ .
Wir fragen nicht nur Frau Eva Waldschütz speziell, die diese Aussage machte, sondern alle Tötungsspezialisten:
Warum muß überhaupt einer die ungeborenen Kinder töten? … Niemand muß töten!
Wie Eva Waldschütz denken auch andere Abtreiber:
Wenn das Töten auf mehrere Schultern verteilt wird, ist es besser …
Anm.: Das ist ja eine niederträchtige Einstellung!
Die beiden Berliner Medizinerinnen, Gaber und Weyer, wurden am 2.2.2018 wegen Verstoß gegen §219a (Werbeverbot für Abtreibung) angezeigt, also noch vor der Gesetzesänderung des 219a. StGB.
Zu diesem Zeitpnkt wurde allgemein von den Staatsanwaltschaften es noch als Werbung verstanden, wenn Mediziner öffentlich bekanntgaben, daß sie „Abtreibugen“ durchführen.
Informationen allgemeiner Art über „Abtreibung“ interessierte die Staatsanwaltschaften nicht und führe niemals zu einem Verfahren.
Nach unserer Einschätzung wurde, aus taktischen Gründen, diese Sache erst verhandelt, als der geänderte §219a in Kraft getreten war. Abtreibungslobbyisten wollten so n.u.E. eine weitere Trumpfkarte in die Hand bekommen, um zum BVerG zu gekommen. Das ist nun auch offensichtlich so geglückt.
Abtreiberin Bettina Gaber hat nun Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Sie feut sich wie ein „Honigkuchenpferdchen“, hat sie doch endlich ihre Mitstreiterin Hänel überholen und ihr somit „die Schau“ stehlen können.
Gaber ist, ebenfalls wie Hänel, eine Frau, die gerne im Mittelpunkt steht und, je mehr Presse sie um sich hat, desto wohler fühlt sie sich.
Zudem ist kann sich Abtreiberin Hänel seit dem Presserummel vor Patientinnen kaum noch retten … sie muß bereits viele wegschicken. Doch die Euros sprundeln – das ist das Wichtigste – dank den kostenlosen Werbeeinheiten der Medien.
Gaber kann der Traum einer vollen Praxis nun in Erfüllung gehen.
(Screenshot der FAZ vom 18-12-19 von Bettina Gaber als Beweis)
Wir fragen:
Was sind das für Frauen, die sich so vehement gegen das Menschenrecht auf Leben für ALLE stellen … und nicht nur das.
Was sind das für Fraue n und Medizinerinnen, die auch noch selbst Hand anlegen an die unschuldigen, wehrlosen Kinder im Bauch ihrer Mutter um sie zu zerstückeln, zu vergiften und abzu saugen … zum zu töten?
Das sind vermutlich Frauen, die von wahrer Liebe weder gehört, geschweige denn diese erfahren haben.
Das sind vermutlich Frauen, die „für ihre Karriere über Leichen gehen“. Vielleicht zuerst sogar über die Leiche ihres eigenen Kindes?
Diese Frauen werden es schaffen, unsere Gesellschaft zu zerstören, so wir keinen Widerstand leisten und sie gewähren lassen.
Was können Sie tun, wenn Sie sich für ein MenschenRecht auf Leben für ALLE einsetzen wollen?
Es wird schon spekuliert, wie das BVerfG entscheiden könnte
In einem Beitrag vom 18.12.2019 analysiert und spekuliert TAZ-Redakteur Christian Rath, wie es in Karlsruhe mit Bettina Gaber und den §219a StGB weitergehen könnte.
(hier zum TAZ-Bericht)
Bei allen möglichen Szenarien dürfte nicht unerhelblich sein, was vor einige Wochen die „Privat-Depesche“ recherchiert und veröffentlicht hat.
(hier zum Beitrag auf „Privat-Depesche“, für deren Inhalt und Richtigkeit wir nicht die Verantwortung übernehmen)
Im Mittelpunkt stehen drei Personen:
1. Die Abtreibungslobbyisten Prof. Monika Frommel aus Kiel, welche die Abtreiber Stapf und Freudemann und zuletzt Abtreiberin Hänel vor Gericht vertreten hat. Frommel ist zudem Verfasserin eines Gutachtens über den §219a, auf welches sich Hänel berufen hatte.
2. Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Andreas L. Paulus. Er gehört dem ersten Senat an.
3. Die in einer lesbischen Partnerschaft lebende Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer, ebenfalls dem ersten Senat angehörig.
Noch objektive Entscheidungen des BVerfG zu erwarten?
Prof. Monika Frommel besitzt eine Immobilie in Karlsruhe und hat diese u.a. an Prof. Paulus und Prof. Susanne Baear vermietet.
Sind aus diesen Verknüpfungen objektive Sichtweisen und Entscheidungen des hohen Gerichtes in Karlsruhe (zumindest des ersten Senates) noch zu erwarten?
Wenn es einen „Kölner Klüngel“ gibt, dann sicher auch einen „Karlsruher Klüngel“ und „Kieler Klüngel“ usw.
Und alle diese „Klüngel“ klüngeln so vor sich hin, ohne sich untereinander abzusprechen …. für wie dumm haltet ihr die Bundesbürger?