– Forderungen zur Streichung des §219a lassen nicht lange auf sich warten –
Susanne Wenzel, Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL) kommentiert die ersten Reaktionen der Abtreibungslobby wie folgt:
„Entsprechend der Neuregelung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) über das Werbeverbot für Abtreibungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) im Juli erstmals im Internet ein bundesweites Verzeichnis von Abtreibungseinrichtungen veröffentlicht. Da sich bislang nur 90 Ärzte in diese Liste haben eintragen lassen, fordern Abtreibungsbefürworter nun erhebliche Nachbesserungen bzw. erneut den Wegfall des §219a StGB. Nach wie vor wird behauptet, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt keine ausreichenden Informationen über Abtreibungseinrichtungen in ihrer Nähe erhalten würden.
Doch die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Seit über 45 Jahren ist die Abtreibung in Deutschland faktisch straffrei, wie seitdem insgesamt 6 Millionen staatlich (also ohne Dunkelziffer) gemeldete Abtreibungen belegen. Und auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das 1. Quartal 2019 belegen nach wie vor hohe Abtreibungszahlen: Im genannten Zeitraum wurden in 1.135 Abtreibungseinrichtungen (Praxen und Kliniken), in denen zum Teil mehrere Ärzte tätig sind, offiziell 26.000 vorgeburtliche Kindstötungen gemeldet. Angesichts dieser Zahlen, hinter denen sich ja die bewusste Beendigung von Menschenleben verbergen, von einem Informationsdefizit zu sprechen, ist bestenfalls zynisch. Es bedurfte vielmehr des unermüdlichen Einsatzes der Abtreibungs-Lobby und ihrer Unterstützer, um der Öffentlichkeit die Mär eines Informationsdefizits als wahr zu verkaufen.
Jede gynäkologische Praxis – auch die, in denen keine Abtreibungen durchgeführt werden – informiert die Patientinnen selbstverständlich über Abtreibungsmethoden. Auch in den Tag und Nacht erreichbaren staatlich anerkannten 1.600 Beratungsstellen erhalten die Frauen ausführliche Informationen. Und ausgerechnet in Zeiten des intensiven Internet-Konsums, in dem alle Abtreibungsmethoden mehr als ausführlich auf tausenden von Webseiten zu finden sind, von einem Informationsdefizit zu sprechen, entbehrt jeder Grundlage.
Dennoch wird nun angesichts der bisher „nur“ 90 Praxen, die sich in die BÄK-Liste haben eintragen lassen, bereits ein neues Märchen aufgetischt, mit dem offensichtlichen Ziel, Abtreibungen noch weiter zu erleichtern und zu bagatellisieren. Mit verlogener Larmoyanz wird von mangelnder Versorgungssicherheit gesprochen, nur weil bisher viele Ärzte, die ihr Abtreibungs-Angebot nicht öffentlich machen, vorziehen dies nicht zu melden. Angst vor „Angriffen“ von Abtreibungsgegnern wird dazu zwar angegeben, erscheint aber ebenfalls absurd.
Viel mehr wissen die entsprechenden Abtreibungsärzte sehr wohl, dass viele Frauen, die bei ihnen Geburts-Fürsorge suchen und die einen unerfüllten Kinderwunsch haben abgestoßen sein könnten, wenn bekannt würde, dass auch Abtreibungen in dieser Praxis zum Geschäftsmodell gehören und hier regelmäßig vorgeburtliche Kindstötungen durchgeführt werden.
Nicht die Abtreibungsgegner, die friedlich von ihrem Recht auf Meinungsäußerung im Interesse des Lebensschutzes Gebrauch machen, sind das Problem. Die Gewalt geht vielmehr von denen aus, die vehement dafür eintreten, dass das Leben des ungeborenen Kindes jederzeit beendet werden kann. Wer jemals an den friedlichen Kundgebungen von Abtreibungskritikern teilgenommen haben sollte, wird dies bestätigen können. Kritik an der Abtreibungspraxis ist in einem freien Rechtsstaat und in einer Demokratie erlaubt und notwendig, wenn das Recht auf Leben nicht ein bloßes Lippenbekenntnis sein soll.
Abtreibungsärzte haben ökonomische Interessen haben und sind keine geeigneten Berater für eine schwangere Frau in Konfliktsituationen. Nicht umsonst sieht die deutsche Rechtslage den Besuch einer unabhängigen Beratungsstelle vor, um der betroffenen Frau Hilfe in Konfliktsituationen anzubieten. Dass ein Abtreibungsarzt, der zwischen 360 bis 800 Euro pro Abtreibung zusätzlich einnehmen kann, ein ungeeigneter Berater ist, dürfte sich aufgrund dieser Interessenlage jedem erschließen.
Ferner wird das umfängliche Angebot an Abtreibungspraxen in Deutschland zunehmend ergänzt durch die im Internet ohne Weiteres zu bestellende Abtreibungs-Pille Mifegyne, die inzwischen 26% der offiziell gemeldeten Abtreibungen ausmacht. Da diese Abtreibungsmethode keineswegs den Besuch einer Arztpraxis notwendig macht, wächst hier eine neue Gefahr für das ungeborene Leben heran. Der Gesundheitsminister sollte hierauf seine Aufmerksamkeit richten und nicht etwa auf die Erweiterung der – staatlich befürworteten – Werbeliste von Abtreibungsärzten.“
Ergänzende Informationen
CDL-Meldung 02.08.2019
Debatte um Informationen zu Abtreibungen: Kritik an mangelhafter Ärzte-Liste
Quelle: www.cdl-online.de