Kinderabtreiberin Kristina Hänel hat ein Ziel schon erreicht

Seit mehr als einem Jahr kämpft die 62-jährigre Giessener Tötungsspezialistin (§218 Stgb) Kristina Hänel wie besessen, daß sich Justiz und Politiker ihrer Auffassung von Werbung und Information beugen und entsprechend den § 219a StGB (Werbeverbot für die Tötung ungeborener Kinder) ändern.

Die Kinderabtreiberin Hänel wurde im November 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen unerlaubter Werbung für den Schwangerschaftsabbruch zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a 150 €uro (6.000 Euro)  verurteilt. Das Landgericht Gießen bestätigte am 12.10.2018  im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil.

Doch Radikal-Feministin und Kinderabtreiberin Hänel gibt nicht auf und will notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg, um eine Änderung des §219a nach ihren Vorstellungen oder gar eine Abschaffung des Werbeparagraphen zu erreichen.

Einig sind sich Feministinnen und linke Gruppierungen mit der Kinderabtreiberin, daß Werbung für die vorgeburtliche Kindstötung jedem Mediziner straffrei erlaubt sein muß, doch die Bundesregierung und die Abgeordneten im Bundestag sind (noch) gespalten.

Warum eingenlich so ein Hickhack um den §219a ? … Nur weil eine bis zur Verurteilung völlig unbekannte Allgemeinmedizinerin aus Gießen, die ihr „Leistungsspektrum“ auf die Tötung ungeborener Kinder „aufgerüstet“ hatte, Gesetze, die sie nicht versteht, umgehen, ändern oder abschaffen will, damit sie persönlich juristisch nicht mehr angreifbar ist?

Es geht um viel mehr. Es geht zunächst um den §219a StGB und dann um den §218 StGB, um eine völlige Freigabe der Abtreibungstötung.  Nachwuchs-Politiker der SPD forderten lautstark auf ihrem JUSOS -Bundeskongreß vom 30.11.-2.12.2018 in Düsseldorf die völlige Freigabe der Abtreibungstötung …  straffrei Kinder töten bis zur Geburt.

Aber zurück zur Kinderabtreiberin Hänel:
Fakt ist:  Die Abtreiberin hat auf ihrer Homepage medizinische Aspekte über den Schwangerschaftsaabbruch veröffentlicht. Da es sich um reine Informationen handelte, blieb das von der Staatsanwaltschaft unbeanstandet. Dies ist jedem Mediziner und auch einer Abtreiberin erlaubt.

Fakt ist auch:  Die Abtreiberin hat aber zusätzlich auch darauf hingewiesen, daß sie selbst solche Kinderabtreibungen in ihrer Praxis gegen Entgelt durchführt. Die beiden Entscheide der Gerichte sind eindeutig, es handelt sich eindeutig um Werbung, ein Verstoß gegen § 219a StGB.

Kinderabtreiberin Kristina Hänel  ist der Meinung, daß es sich in beiden Fällen um ein „informieren“ handelt. Und dieses „Mandra“ verwendet sie erfolgreich seit Herbst 2017: „Ich habe niemals geworben, ich habe Frauen informiert“.

Die Medien stürzten und stürzen sich sozusagen auf die ihrer Meinung nach mutige Gießenerin und es vergeht seitdem kaum ein Tag, daß man nicht etwas über Abtreiberin Hänel liest, die mitlerweile zu einer Symbolsfigur geworden ist. Einige feministische Verbände hängten dieser Frau, die doch nichts anderes will als das Menschenrecht auf Leben zu untergraben, sogar Ehrennadeln an die Brust.

73 Jahre nach Auschwitz sind Auszeichnungen für Personen in Deutschland möglich, die sich gegen das Menschenrecht auf Leben (Für Geborene wie Ungeborene) einsetzen. Fatal!

Eines ist heute schon gewiss:
Kinderabtreiberin Hänel gehört heute schon zu den Gewinnern im Rechtstreit des §219a StGB …. anders als die durch Abtreibung getöteten Kinder, die immer chancenlos sind und meist im Klinikmüll landen.

In einem Fernsehbeitrag vom 13.12.2018 versucht Hänel nicht nur stolz, den § 219a
zu erklären,
Der § 219a hat diese ganz große Besonderheit, da er sagt, wenn ich anbiete und damit sachlich informiere, dann wird das als Werbung beurteilt.
Das ist diese Besonderheit an dem § 219a, das kann man nicht verstehen, das ist nicht logisch, ist auch juristisch nicht wirklich verständlich. Hat mit diesem besondern Thema Schwangerschaftsabbruch zu tun und das man Ärzten die Informationsmöglichkeiten nehmen möchte.“

sondern bekennt:
„Ich bin leider durch die Situation so überlaufen, das ich Frauen wegschicken muß. Ich kann die Frauen nicht mehr versorgen und ich bin eben auch die einzige Ärztin in Gießen, die Abbrüche macht, daß heißt:
Ich brauche wirklich nicht mehr zu werben …
Das glauben wir der Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder auf`s Wort!

Die nun schon seit über einem Jahr anhaltende kostenlose Werbung der Medien für diese Kinderabtreiberin „schenkten“ ihr eine überfüllte Praxis . Hänels Auslastung der Kinderabtreibung ist erreicht, sodaß sie den Müttern nicht mehr „helfen“ kann, „sie ist ja die einzige in Gießen, die ’sowas‘ macht“  und viele wegschicken muß.

Von der Kinderabtreibung kann man nicht gut leben … ein Trugschluß!

So wie Friedrich Andreas Stapf aus München hat sich Kristina Haenel ebenfalls auf die Kinderabtreibung spezialisiert.
Bei Stapf in München ist es offensichtlich, daß das Töten von Kindern nach §218 ein gutes Geschäft ist.
Monatlich wird Stapf alleine an Miete für seine Tötungspraxis etwa 10.000 € zahlen müssen, zuzüglich Nebenkosten, Löhne für die Angestellten, für die Anästhesisten und, und, und.
Stapf fährt gerne schnelle Autos, hat teure Hobbys und u.a. einen Bungalow am Starnberger See … standesgemäß… wie es sich gehört … doch das muß alles auch finanziert werden.

Um dies alles zu unterhalten … um diesen Lebensstandard zu sichern, dürfte Stapf Tag für Tag auf 15-20 „Aufträge von Müttern“ angewiesen sein, um deren Kinder zu töten, damit die notwendigen Gelder reinkommen.

Dem Münchener Tötungsspezialist, der eigentlich schon Rente beziehen könnte, wird es nicht ganz egal sein, wie das „Theater um §219a“(so nannte Kristina Hänel den Rechtsstreit) ausgeht, denn durch eine Gesetzesänderung würden zunehmende Konkurenten einen Teil seiner guten Pfründe erheblich „abgrasen“ … und das kann Stapf wirklich überhaupt nicht gebrauchen … eben wegen auch finanziellen Verpflichtungen.
Da Stapf`s Nachfolge scheinbar nicht mehr gesichert ist (sein Sohn Jonas und seine Schwiegertochter (Anästhesistin) waren dafür  vorgesehen) könnte es doch sein, das der 72-jährige Stapf bald in Rente geht?

Hänels Praxis ist mitlerweile überfüllt. Sie schafft alles nicht mehr.
Wie viele Kinderabtreibungen die Giessener Spezialistin nun täglich durchführt und wie viele Euro sie damit monatlich an Blutgeld erwirtschaftet, wissen wir nicht,  noch wird Frau Hänel uns das verraten.
Wir können uns aber vorstellen, mit der Tatsache einer überfüllten Praxis, daß dies auch eines ihrer Ziele gewesen sein könnte, welches relativ bald erfüllt wurde.
Die Euros sprudeln nun, den Prozess für eine gesetzliche Änderung des § 219a und die damit verbundene Forderung einer Streichung des § 218StGB sind nun zum Selbstläufer geworden und haben auch schon etliche Unterstützer gefunden. Hänel kann sich nun mehr zurückziehen und sich auf die Mütter mit Kinderabtreibung konzentrieren.

Der finanzielle Aufwand dürfte für Hänel, wenn überhauft, gering sein. Die groß angelegte Spendenaufrufe ihrer feministischen Mitstreiter werden „den ganzen Weg“, auch wenn er bis vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg führen sollte, zum größtenteil finanziell abdecken können, sodaß für Hänel unterm Strich immer ein PLUS herauskommen wird, egal, wie in Straßburg einst entschieden werden wird.

Sozusagen ist Hänel heute schon die große Gewinnerin einer menschenverachtenden Kampagne, die sie bewußt angestoßen hat, viele Euros in ihre Kasse sprudeln läßt … die aber auch vielen ungeborene Kindern das Leben kosten wird. Dazu allerdings steht die Gießener Kinderabtreibungs-Spezialistin Kristina Hänel. weil sie nach ihrer Auffassung den Müttern durch das Töten ihrer Kinder hilft. Ein Irrsinn!


Wenn Kinderabtreiberin Kristina Hänel, so wie ihre Kollegen ebenso,
vielleicht an Weihnachten mit ihren Kindern, Enkelkindern und Urenkelkindern
vor
dem Weihnachtsbaum stehen und zur Krippe schauen,
werden sie dort konsequenterweise vor einer leeren Krippe stehen
und werden die Omas und Opas (Kinderabtreiber) diesen Umstand auch erklären wollen:
D
en HEILAND habe ich doch abgetrieben ?

Jesus spricht: Was ihr einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Matthäus 25,40).


update 17.12.2018/17:00
Streitgespräch am 17.12.2018/ DLF „Behalten, reformierenoder abschaffen?
mit Kristina Hänel , Stephan Thomas (FDP), Elisabeth Winkelmeier-Becker (rechtspolitische Sprecherin der Union im Bundestag)
AUSZUGSWEISE.

Hänel: „Wenn wir über über Rechtshistorie reden, dann sollten wir es richtig machen. In der Weimarer Republik wurde das sogenannte Werbeverbot, was vorher eingeführt wurde, im 1900 Jahrhundert abgeschafft und kam dann 1933 wieder und unsere jetzige Fassung geht auf das Jahr 1974 zurück. .. Aber die Frau hat die Beratung. Ohne Beratung, ohne medizinische oder kriminologische Indikation kann sie keinen Abbruch machen. Für uns Ärzte ist dann der Abbruch rechtsmäßig und darum gibt es eigentlich kein Grund, das wir auf eine rechtmäßige Handlung nicht hinweisen dürfen.“
(Anm.: Hier irrt die Kinderabtreibungsspezialistin Hänel, denn Abtreibung ist grundsätzlich rechtswidrig, außer bei der med. Indikation)

Ich hatte erwähnt, woher diese Verschiebung des Wortes Werbung und Information kommt, den Ursprung dieser Unklarheit, mit der wir heute zutun haben, das es immer wieder Werbeverbot heißt. Im Grunde ist es Information, und es ist eben auch, Juristen sehen das auch so, ich bin keine Juristin, bin ja Ärztin, das sie sagen, ein Verbot der Information des Anbietens und Ankündigens als Werbung zu bezeichnen, dieser Schritt ist juristisch schwer nachzuvollziehen und das muß auf den Prüfstand, ob das juristisch so haltbar ist., und das wird letztlich irgendwan das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.“

Hänel:  „Wenn ich auf meiner Homepage, wenn ich die nicht irgendwann vom Netz nehmen muß, weil ich es mit nicht mehr leisten kann, den juristischen Weg zu gehen, dann werde ich irgend wann im Gefängnis landen, nur deswegen, weil ich sachlich und seriös informiere, und wir haben es hier mit einem Informationsverbot und mit dem Versuch einetr Zensur zu tun. Und das kann ich shcön reden oder lassen, , das ist so, ich bin ja bereits veruirteilt, und ich habe niemals geworben, ich habe Frauen informiert. und das ist ihr guten Recht … Frauen haben ein Recht.“ Lügen!
(Anm.: Ob Frau Hänel wirklich so dumm ist, weil sie Werbung und Information zu unterscheiden nicht in der Lage ist, wissen wir nicht. Vielleicht ist es auch nur der Selbstschutz einer verzeifelt kämpfenden, enttäuschten Frau, Mutter und Medizinerin,?
Ihr Mandra: „Ich habe niemals geworben, ich habe Frauen informiert“)

Hänel:  „Es gab Fälle, wo Dozenten an der Uni das Thema Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Sicht darstellten wollten und eine Anzeigebekommen haben, wegen dem 219a… und das ist das Problem, was der § 219a schafft, daß niemand mehr weis, was er sagen darf.“ Beweise vorlegen, wahrscheinlich Lüge!
Hänel:  „Viele Ärzte können gar nicht sachlich informieren. Ist ja gar nicht erlaubt.“ Lüge!
Hänel:  „
Wir sind ja nicht PRO-Abtreibung wir sind Pro-Choice. Das heißt: die Frauen müssen eine Entscheidung treffen dürfen und es gibt meiner Meinung nach keinen Menschen, der für Abtreibung ist, und vor allem nicht die betroffene Frau.
Wir wissen einfach, das in den Ländern, wo die Abtreibungsgesetze sehr restriktiv sind, das haben wir noch in Afrika, Südamerika, … und wir hatten das auch ja in der deutschen Gesichte .. da sind ja doch die Zahlen nicht niedriger. Es ist bewiesen, das sich durch restriktiv Gesetze überhaupt gar kein Abbruch verhinern kann. Auch wenn ich die Todstrafe auf die Abtreibung setze, dann werde ich Abteibung damit nicht verhindern.“

(Anm.: Hänel meint scheinbar, Gesetze mit Strafandrohung sind generell sinnlos)


Wenn Sie sich den ganzen Schwachsinn anhören wollen, die Abtreiberin Hänel im DLF
-Verbreitet hat, hier der LINK

Was jedem Menschen mit Haus- und Sachverstand einleichten wird:
Von den Lebensfeinden wird immer behauptet, die Frauen finden keine Information über Schwangerschaftabbruch oder landen auf Seiten der Abtreibungsgegner, dort findet man keine sachliche Information.
Sachliche Information sind für die Lebensfeinde: Es ist noch kein Mensch. Jede Frau hat das Recht zu entscheiden, ob Abbruch ja oder nein. Folgen nach einer Abtreibung sind nicht bekannt. Tu was Du willst. Abtreibung wird verharmlost dargestellt

Sachliche Informationen von Lebensrechtler zeigen meist die Entwicklung des Kindes im Bauch seiner Mutter auf, oft mit Bildern. Nennen Hilfen und Möglichkeiten, wie die Mutter eine Zuklunft mit ihrem Kind haben kann. Es werden auch die Risiken und die Folgen nach eainer Abtreibung genannt.

dLanden die Mütter in einem Schwangerschaftskonflikt zuerst beim Abtreibungsmediziner und lassen sich dort „informieren“,
dann dürfte auch dem Dümmsten klar sein, daß keine objektive Information von einem Abtreibungsmediziner zu erwarten ist, da er ja einen
„möglichen Auftrag vor sich sitzen sieht“, der ihm für 5-10 Minuten „Arbeit“ entwa 500-1000 Euro einbringen kann. Es wäre sicher ein sehr, sehr dummer Mediziner, wenn er sich dieses Geschäft entgehen ließe.

Entsprechend wird auch dann seine Information aussehen.
Genau das wollte und will der Gesetzgeber verhindern.

Deshalb eine staatlich anerkannte Beratungsstelle, die in der Beratung der Mutter eine lebensbejahende Einstellung zu vermitteln versucht und die nicht im Tötungsgeschäft involviert ist und mitverdient.

 


Selbsternannte Rechtsabtreiber

Die Sache mit der so genannten Information über Abtreibung spitzt sich zu: Inzwischen steht deswegen, wie wir lesen,  die Regierung des wirtschaftlich stärksten Staats der Europäischen Union auf dem Spiel. Der Exportweltmeister wankt, weil entweder AKK „einknickt“ oder „die Frauen“ den Bahnverkehr lahmlegen, weil der berühmten Frau Hänel aus Gießen angeblich nicht gestattet werden soll, darüber zu informieren, wie eine Abtreibung funktioniert.

Wenn bis nächste Woche, so entnehmen wir der Tagespresse am Montag, den 10. Dezember, keine Lösung des Falles eingetreten ist, rufen Frau Nahles und Herr Maas  gemeinsam mit den Lokomotivführern zum Generalstreik auf. Und dann ist der Teufel los, wir müssen uns 14 Stunden am Tag die empathischen Interviews mit Bahnkunden erst auf Gleis 14 und dann auf Gleis 22 anhören. Und vor den Landgerichten der Republik bilden sich Trauben von Menschen, die sich zwei Streifen gelbes (!) Klebeband über den Lippenpflegestift geklebt haben, um die Menschenrechtswidrigkeit der Informationsverbots-Diktatur zu verdeutlichen.

Zeit Online hat uns schon am 12. Oktober 2018  durch Redakteur Jakob Simmank zugerufen:
„Schwangerschaftsabbruch: Kristina Hänel darf nicht informieren – wir schon“, und wie folgt informiert: „Eine Ärztin wurde verurteilt, weil sie über Schwangerschaftssabbruch informierte. Egal, wie das Berufungsverfahren endete: ZEIT ONLINE klärt ungewollt Schwangere auf.“
Dieser breitbeinigen Potenzbehauptung folgten ein paar Infos über die Tatsache, dass eine Abtreibung teils so, teils anders funktioniere. Zehntausende ungewollt Schwangerer haben vor Freude über diese Info geweint.

Was wir in Simmanks Info-Angebot vermissten, war der Hinweis darauf, dass man bei der  ZON-Redaktion am Arkadischen Platz auch einen Termin zur Korrektur des Zellhaufen-Problems buchen könne. Denn nur dann wäre ja vielleicht der § 219a StGB berührt gewesen, der, wie ZON vergisst zu erwähnen, nicht „Information“, sondern „Werbung“ unter Strafe stellt.
Was dies ist, muss, wie man seit zwei Jahren hört, unter Beachtung von Frau Hänels Homepage ganz neu geklärt werden.
Früher dachte man ja, Werbung sei es, wenn ein Unternehmer auf seine Homepage schreibt, dass man eine bestimmte Ware oder Leistung bei ihm beziehen könne.

Aber das ist, wie uns ZON und andere belehren, völlig falsch:  „…Werbung (ist) nun wirklich das falsche Wort für das, was die Gießener Ärztin Hänel tut (…) Auf ihrer Internetseite … gibt es unter dem Reiter ‚Spektrum‘ lediglich einen Hinweis darauf, dass Hänel Schwangerschaftsabbrüche anbietet.“ Es wäre interessant zu erfahren, wie die Zeit diese beeindruckende Theorie auf – beispielweise – § 184b Abs. 1 Nr. 4 StGB anwenden (Werben für kinderpornografische Schriften) und die Abgrenzung zwischen „Werben“ und „Informieren“ dort vornehmen würde.

Wie auch immer: Die Sache ist von äußerster Bedeutung. „Ein Fall Hänel darf sich nicht wiederholen“, geben SPD-Politiker zu Protokoll, als ob ein schreckliches justizielles Menschheitsverbrechen geschehen sei. Und die Parteien erwägen, „die Abstimmung freizugeben“, wie es Brauch ist bei existenziellen Fragen von Glauben, Sterben, Krieg und Frieden. Man könnte das für ein Stück aus dem absurden Theater halten, aber es ist tatsächlich ernst gemeint.

ZON meint: „Der Fall hat in Deutschland eine Debatte ausgelöst und Kristina Hänel unfreiwillig zu einer Vorkämpferin für Frauenrechte gemacht.“
Die überaus freiwillige Protagonistin Hänel zieht von Interview zu Interview und selbstredend mindestens  „bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ (FAS, 9.12.2018, S. 9). Eine Nummer kleiner ginge auch, aber das ist nicht das Format der „Ich-mache-das-gerne“-Ärztin aus Gießen, die von der FAZ als „Abtreibungsärztin“ vorgestellt wird und gegen diese Berufsbezeichnung, soweit ersichtlich, nichts einzuwenden hat. Sie durfte mit dem von der Zeitung als „Lebensrechtler“ titulierten Arzt Paul Cullen diskutieren, und die FAS war dabei. Dabei kam es zu einer wirklich bemerkenswerten kleinen Szene:

Cullen: “Wann fängt denn der Mensch für Sie an, ein Mensch zu sein?“

Hänel: „Für mich ist er mit der Geburt ein Mensch… Ich würde einem Embryo nicht die gleiche Würde zusprechen wie einem bereits geborenen Menschen, weil er nicht die Empfindung und nicht das Gehirn dazu hat.”

FAS: “Wenn der Mensch für Sie erst bei der Geburt beginnt, würden Sie dann Abtreibungen auch bis kurz vorher vornehmen?”

Hänel: “Ich glaube nicht, dass eine Frau so spät zu mir kommen würde.”

Die Offenbarung beeindruckt in dreifacher Hinsicht:
Die Behauptung, ein Embryo habe erst „mit der Geburt“ ein „Gehirn dazu“, ein Mensch zu sein, ist von einer derart schockierenden Dummheit geprägt,
das man sie einer approbierten (also fremdernannten) Ärztin eigentlich nicht zutrauen würde.
Das Verweigern einer Antwort auf die logisch zwingende zweite Frage zeigt eine ebenso abstoßende argumentative Unredlichkeit. Und der Verzicht auf eine Nachfrage durch die Interviewer offenbart ein beklagenswertes journalistisches Defizit.
(Quelle:  https://meedia.de/2018/12/13/warum-die-buerger-die-geiseln-derer-sind-die-sie-betruegen-und-correctiv-enthueller-den-knast-nicht-fuerchten-muessen/  13.12.2018 /Thomas Fischer, Bundesrichter a.D )


„derStandard“ am 4.12.2018 über die deutsche Kinderabtreiberin Kristinas Hänel (Persönliches über die Tötungsspezialistin/Auszug):

Die 62-jährige Ärztin hat zwei erwachsene Kinder, die sie allein aufzog. Nach dem Medizinstudium arbeitete Hänel bei Pro Familia, später in einer Klinik in den Niederlanden, 2001 eröffnete sie ihre eigene Praxis für Allgemeinmedizin.
Die Verurteilung hat sie geschmerzt, nicht des Geldes wegen. Kurz sorgte sie sich sogar um ihre Approbation.
Dann kam ihr der Gedanke, sie könne ja zur Not noch Reitlehrerin werden.
Hänel hat einen Reiterhof, dort bietet sie Therapie für missbrauchte Kinder an, auch den Verein Wildwasser zur Beratung von Missbrauchsopfern hat sie mitbegründet.
(Breiter Weg 32, 35440 Linden, Tel. 06403 / 67214 E-Mail: kh@kristinahaenel.de)
Sie selbst ist Dressurreiterin, in ihrer
Freizeit macht sie Klezmer-Musik
und tritt auch bei Gedenkveranstaltungen zur Shoah auf.